JC Merkblatt zu ALG II

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Koelsch
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JC Merkblatt zu ALG II

#1

Beitrag von Koelsch »

JC "bittet" um Unterschrift
Merkblat 41a SGB II_2.pdf
Was sagt Ihr dazu?

Ich würde eLB empfehlen - ja unterschreib unter dem Vorbehalt, dass die dort gegebenen Erläuterung als rechtsverbindlich für das JC zu betrachten sind.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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kleinchaos
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Re: JC Merkblatt zu ALG II

#2

Beitrag von kleinchaos »

Grundsätzlich ja. Aber es ist ein Hinweisblatt. JC kann sich immer rausreden auf Gesetzesänderungen, interne Anweisungen etc.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Koelsch
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Re: JC Merkblatt zu ALG II

#3

Beitrag von Koelsch »

Aber nicht mehr, wenn das unter dem Vorbehalt unterschrieben ist. OK, im Zweifel kann dann JC "nur" nicht mehr auf das Merkblatt verweisen. Aber ich find den Hinweis letzter Absatz Blatt 1 so nett.

Steuerrecht also findet keine Anwendung - und wo bitte steht im SGB II die so beliebte 50% Anrechnung von Telefonkosten? :unschuld:
Also im Steuerrecht kenne ich R 4.7 Abs. 1 Satz 1 EStR, aber im SGB II such ich das vergebens :unschuld:
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Peterpanik
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Re: JC Merkblatt zu ALG II

#4

Beitrag von Peterpanik »

Was da drin steht ist viel Quatsch und hat mit der Realität also der Wirklichkeit einfach sehr wenig auch zu tun,
weil die gesamte ALG II Verordnung rechtswidrig ist und gegen Artikel 3 Satz 1 GG und den Artikel 20 GG verstößt.

Und da zu kommt noch wenn man das umsetzen wollte was da steht müsste der Sachbearbeiter immer 24 Stunden und 365 Tage erreichbar sein,
kenne aber keinen Sachbearbeiter der das ist, das Fazit ist wer so was unterschreibt ist selbst schuld wenn ihm dann Ärger droht vom Jobcenter.
Olivia
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Re: JC Merkblatt zu ALG II

#5

Beitrag von Olivia »

Seit 2016 sind Einnahmen in Geldeswert kein Einkommen mehr nach dem SGB II. Wenn das Merkblatt unterschrieben wird, werden sie es aber dennoch wieder. Darüber hinaus wird das Merkblatt Bestandteil der Eingliederungsvereinbarung. Gehen Einnahmen in Geldeswert zu, widersprechen sich die EGV und die gesetzliche Regelung. Aus dem Merkblatt als Bestandteil der EGV würde sogar eine Sanktion folgen, wenn Einnahmen in Geldeswert nicht zur Anrechnung durch das Jobcenter mitgeteilt werden.
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marsupilami
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Re: JC Merkblatt zu ALG II

#6

Beitrag von marsupilami »

@ PeterPanik: wir wissen um Deine Bevorzugung für das Grundgesetz im Allgemeinen und die von Dir genannten Artikel im Besonderen.
Aber die Nennung ist in diesem Zusammenhang - mal wieder - unangebracht.
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marsupilami
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Re: JC Merkblatt zu ALG II

#7

Beitrag von marsupilami »

Was spricht dagegen, die von Koelsch und Olivia aufgeführten Diskrepanzen auf einem Zusatzblatt zu diesem Merkblatt und zur EGV auszuformulieren und das dem SB zur Zeichnung vorzulegen - wenn er das zeichnet, zeichnet eLB die EGV.
Vorausgesetzt, an der EGV gibt es sonst nichts zu meckern.
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Peterpanik
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Re: JC Merkblatt zu ALG II

#8

Beitrag von Peterpanik »

Zu #6 Marsu nein alles hört immer im gewissen Sinne zusammen, auch wenn es dir schwerfällt die Zugsamenhänge zu verstehen.

Ich habe diese blöde ALG II Verordnung nicht gemacht und Sozialrichter weigern sich es dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen zur Klärung.
schimmy
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Re: JC Merkblatt zu ALG II

#9

Beitrag von schimmy »

Was passiert denn bei nicht Unterschrift, Sanktionen glaube ich nicht, nicht Bearbeitung der Unterlagen glaube ich auch nicht, ich würde dieses rechtswidrige Merkblatt nicht unterschreiben.
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Methusalem
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Re: JC Merkblatt zu ALG II

#10

Beitrag von Methusalem »

Wieso Unterschrift? Die ist doch nur dazu da, dass das Merkblatt "zur Kenntnis genommen" wurde.
Der wichtigere Satz steht direkt davor:
"Dieses Merkblatt ist Bestandteil Ihrer Eingliederungsvereinbarung."

Durch das "ist" werden Fakten geschaffen, ob mit oder ohne Unterschrift.
Olivia
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Re: JC Merkblatt zu ALG II

#11

Beitrag von Olivia »

D.h. das Merkblatt wird bereits vor Unterschrift Bestandteil der EGV, quasi als Nachtrag?
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Methusalem
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Re: JC Merkblatt zu ALG II

#12

Beitrag von Methusalem »

Ja, genau. Statt "Merkblatt" hätten sie es auch "Seite 5" (oder welche da gerade passt) nennen können.
Mit der Unterschrift unter die EGV wäre das "Merkblatt" abgesegnet.
Ob die so dann allerdings als Verwaltungsakt durchginge, wage ich zu bezweifeln. Zumindest hätte man dann eine Handhabe, um dagegen vorzugehen.
Peterpanik
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Re: JC Merkblatt zu ALG II

#13

Beitrag von Peterpanik »

Zu #10 denn ist es noch fraglicher ob die das überhaupt nutzen dürfen beim Jobcenter ... , gegen über ihren Kunden.
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kleinchaos
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Re: JC Merkblatt zu ALG II

#14

Beitrag von kleinchaos »

Die JC versuchen mit diesen und anderen "Merkblättern" ihrer Beratungspflicht nachzukommen.
Wenn nun hoffentlich paar Leute mal so richtig pfiffig sind, dann geht das schneller in die Hose, als die BA neue Merkblätter basteln kann
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Re: JC Merkblatt zu ALG II

#15

Beitrag von tigerlaw »

Koelsch hat geschrieben: Mi 3. Jul 2019, 23:19 Aber nicht mehr, wenn das unter dem Vorbehalt unterschrieben ist. OK, im Zweifel kann dann JC "nur" nicht mehr auf das Merkblatt verweisen. Aber ich find den Hinweis letzter Absatz Blatt 1 so nett.

Steuerrecht also findet keine Anwendung - und wo bitte steht im SGB II die so beliebte 50% Anrechnung von Telefonkosten? :unschuld:
Also im Steuerrecht kenne ich R 4.7 Abs. 1 Satz 1 EStR, aber im SGB II such ich das vergebens :unschuld:
Schaut auch mal dorthin: viewtopic.php?f=16&t=25732&p=531211&hil ... en#p531649
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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