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Kosten für Laptop als Betriebsausgabe durchsetzen

Verfasst: Di 9. Jul 2019, 12:46
von Stella
Hallo Ihr Erfahrenen

im anderen Thread (OA) habe ich ja gerade geschrieben, dass ich ab jetzt wirklich VORHER fragen werde, wenn etwas mit dem JC anliegt.

Hier also meine Frage:

Ich habe einen Laptop Acer mit Win 7, der schon in die Jahre gekommen ist. Das ist aber nicht der Grund, dass ich ihn ersetzen will, sondern die Ankündigung von Microsoft, dass Win 7 ab Januar 2020 nicht mehr gepflegt wird. Das heißt, aus Sicherheitsgründen kann man das Gerät dann lieber nicht mehr ans Netz nehmen.

Also muss ein neuer her. Ich hab schon richtig Bauchschmerzen, denn soweit ich weiß, muss ich das ab 200 Euro (richtig?) beantragen. Das neue Gerät wird definitiv teurer. Ich hab mir auch schon einen ausgeguckt, mit vernünftiger Tastatur und angemessener (von Experten-Foren empfohlenem) Leistung. Kein Mercedes, aber ein VW Kleinwagen, würde ich mal sagen. Aber i.G. kenne ich mich nicht besonders gut aus in dem Metier. Es ändert sich ja alles sehr schnell. Dieser also: 600 Euro. (Acer, 15,6 Zoll. Kleiner geht nicht; ich bin mit den Augen nicht so fit.)

Wie mache ich das jetzt mit dem Antrag? Ich will das nicht auf die lange Bank schieben, denn mein erstes halbes Jahr Bewilligung läuft Ende August aus und ich weiß nicht, ob sie mir die hauptberufliche Selbstständigkeit weiter genehmigen. (Lt. Aussage der SB kann das in den Nebenerwerb verschoben werden, so dass ich mich "dem Arbeitsmarkt zu Verfügung..." Ihr kennt das. Und ich hab im anderen Therad auch gelesen, dass dies wohl rechtlich nicht ganz ok ist. Aber das lasse ich jetzt mal außen vor.)
Falls ich also nicht mehr hauptberuflich selbstständig sein darf, wirds wahrscheinlich mit der Anerkennung von Betriebsausgaben noch schwieriger.

Außerdem rechne ich damit, dass zum Jahresende die Preise steigen, weil - so mein Eindruck - noch viele mit Win 7 arbeiten und wie ich umstellen müssen - es entsteht also eine höhere Nachfrage. Soweit ich weiß, reagiert der IT-Markt auf sowas. Ich möchte also möglichst bald die positive Entscheidung haben.

Was muss ich machen, damit man mir die Ausgabe als Betriebsausgabe bewilligt? Und wie argumentiere ich, dass ein billigeres Gerät mit weniger Leistung die Arbeit erschwert? Ich bin den ganzen Tag im Netz, recherchiere viel und habe deshalb oft mehrere Fenster und Tabs geöffnet. Das funktioniert nicht ohne ausreichenden Arbeitsspeicher. Und ein Festplattenspeicher ist ja auch wichtig, weil ich viel ablege.
Die Tastatur ist mir ebenfalls wichtig, daher möchte ich wieder einen Acer anschaffen.

Also, dass ich beruflich im Netz unterwegs bin, ist keine Streitfrage mit dem JC.
Strittig wäre nur, ob es gerade dieser Laptop sein muss.
Privat habe ich einen anderen Laptop; nicht gerade allererste Sahne, aber das geht schon irgendwie (Win 8). Als berufliches Gerät wäre er zu schwach; hält es nicht den ganzen Tag im Netz aus.

Ich habe in anderen Therads von wirklich hahnebüchenen Erfahrungen Selbstständiger gelesen und mir ist noch flauer geworden.
Welche Tipps habt Ihr für mich? Was sollte ich von vornherein beachten und was auf jeden Fall vermeiden?

Danke schon mal im Voraus und viele Grüße.
Stella

Re: Kosten für Laptop als Betriebsausgabe durchsetzen

Verfasst: Di 9. Jul 2019, 13:47
von kleinchaos
Die Begründung mit dem Betriebssystem allein dürfte als Argument vielleicht nicht ausreichend sein. Win 10 kann man käuflich erwerben https://www.pc-magazin.de/ratgeber/wind ... 00226.html
Wenn allerdings der Rechner selber schon arg in die Jahre gekommen ist, die Hardware fürs neue Betriebssystem nicht mehr ausreicht, dann das gut begründen. Dann sollte auch ein neuer Rechner nicht so das Problem sein.

Re: Kosten für Laptop als Betriebsausgabe durchsetzen

Verfasst: Di 9. Jul 2019, 14:15
von marsupilami
Google doch mal mit "Laptop Acer [genaue Modell-Bezeichnung/Nummer] und Windows 10"

oder "läuft Windows 10 auf Laptop Acer [genau Modell-Bezeichnung/Nummer]"

Die genau Modell-Bezeichnung/-Nummer solltest Du auf der Unterseite des Läppi's finden.
Möglicherweise gibt ja auch die Hersteller-Seite im Netz was zu dem Thema her.

Dann brauchst Du evtl. ja nur das neue Betriebssystem!
Das sollte dann mit der Argumentation "Win 7 wird nicht mehr supportet" durchgehen.


Allerdings stellt sich dann auch die Frage: Deine Anwendungsprogramme, die Du für Deine Arbeit verwendest, funktionieren unter Windows 10?
Virenschutz auch?

Falls "nur" neues BS aufgespielt werden muss: Datensicherung!!
Vorher!!


Nachtrag
Evtl. bekommst Du auch heraus, welchen Acer Läppi genau Du hast über
Start-Button - Systemsteuerung - System.

Wenn Du die Rechnung hast, steht da vielleicht drauf, welches Modell genau Du hast.

Re: Kosten für Laptop als Betriebsausgabe durchsetzen

Verfasst: Di 9. Jul 2019, 14:20
von Koelsch
Wie bereits kc und Marsu schrieben. Dazu - vorherige "Genehmigung" ist keineswegs Pflicht. Nur wenn Du "ungenehmigt" kaufst, dann kann es bei der abschließenden EKS "Diskussionsbedarf" geben.

Re: Kosten für Laptop als Betriebsausgabe durchsetzen

Verfasst: Di 9. Jul 2019, 15:25
von Olivia
Windows 10 kostenlos (evtl. auf dem alten Laptop) installieren: https://www.pc-magazin.de/ratgeber/wind ... 00643.html

Re: Kosten für Laptop als Betriebsausgabe durchsetzen

Verfasst: Di 9. Jul 2019, 17:00
von marsupilami
Wenn die notwendigen Voraussetzungen (vor allem der Arbeitsspeicher) gegeben bzw. veränderbar sind ....
Größe aktuell verbauter Arbeitsspeicher läßt sich ebenfalls über Start - Systemsteuerung - System auslesen.
Auch die im Text erwähnte Prozessor-Geschwindigkeit.

Re: Kosten für Laptop als Betriebsausgabe durchsetzen

Verfasst: Di 9. Jul 2019, 18:56
von Günter
Wenn ich sage, Laptop defekt, musste entsorgt werden und wegen laufender Aufträge musste unverzüglich ein geeigneter Ersatz mit den folgenden Mindestleistungen ..... angeschafft werden, dann ist das so.

Ich bin froh, dass ich die erforderlichen Daten und Programme für die Abarbeitung der laufenden Aufträge auf der externen Festplatte, USB-Stick o. ä. gespeichert hatte.

Re: Kosten für Laptop als Betriebsausgabe durchsetzen

Verfasst: Di 9. Jul 2019, 19:34
von Peterpanik
:jojo:

Re: Kosten für Laptop als Betriebsausgabe durchsetzen

Verfasst: Di 9. Jul 2019, 19:47
von Pegasus
Habe das vor Jahren so wie Günni geschrieben durchgezogen. Marsus Hinweis zu Win 10 und Hard-und Weichware ist wichtig und richtig. Trotzdem würde ich bei Bedarf auch heute einen "defekten" PC gegenüber dem JC vorziehen. Nimmt dem SB den Wind aus den Segel. :8: PC ist heute schon allein wegen der Buchführung wichtig.

Re: Kosten für Laptop als Betriebsausgabe durchsetzen

Verfasst: Di 9. Jul 2019, 19:59
von Olivia
Bitte bringen Sie den Laptop zur Funktionsprüfung in das Jobcenter.
:8:

Re: Kosten für Laptop als Betriebsausgabe durchsetzen

Verfasst: Di 9. Jul 2019, 20:26
von marsupilami
Auch auf die Gefahr hin, dass man mich shreddert:

In's JC würde ich den Läppi nicht bringen zur Funktionsprüfung.
Außer Du brauchst 'ne neue Kaffee-Wasch-Trockenmaschine. :unschuld:
Denn das wirst Du wiedebekommen.
Nach 12 Monaten Bearbeitungszeit.

Re: Kosten für Laptop als Betriebsausgabe durchsetzen

Verfasst: Di 9. Jul 2019, 20:32
von Günter
Liebreizende Oli, erstens erfolgt die aEKS Monate nach dem Kauf des neuen Laptops => der alte ist bereits entsorgt. Zweitens würden sich auf einem funktionstüchtigen Laptop sensible Firmendaten => Betriebsgeheimnis. Drittens fehlt den JC die Kompetenz zur PC Prüfung. Viertens geht die das nen feuchten ... an.

Re: Kosten für Laptop als Betriebsausgabe durchsetzen

Verfasst: Di 9. Jul 2019, 20:42
von Koelsch
:jojo: :jojo:

Re: Kosten für Laptop als Betriebsausgabe durchsetzen

Verfasst: Di 9. Jul 2019, 22:14
von Olivia
Hochleistungs-PC für Aufstocker eher nicht gerechtfertigt: https://www.anwalt.de/rechtstipps/hartz ... 01626.html

Re: Kosten für Laptop als Betriebsausgabe durchsetzen

Verfasst: Di 9. Jul 2019, 22:43
von Günter
Der Artikel stammt von 2008.
und den Hochleistungs-PC, mit dem nur Geschäftsbriefe getippt werden
Für 600 € bekommst du keinen Hochleistungs-PC sondern einen Laptop der unteren Mittelklasse.

Re: Kosten für Laptop als Betriebsausgabe durchsetzen

Verfasst: Di 9. Jul 2019, 23:20
von Olivia
Woher kommen denn jetzt die 600 €? :verwirrt:

Re: Kosten für Laptop als Betriebsausgabe durchsetzen

Verfasst: Di 9. Jul 2019, 23:26
von angel6364
Olivia hat geschrieben: Di 9. Jul 2019, 23:20 Woher kommen denn jetzt die 600 €? :verwirrt:
Daher:
Stella hat geschrieben: Di 9. Jul 2019, 12:46 Dieser also: 600 Euro.

Re: Kosten für Laptop als Betriebsausgabe durchsetzen

Verfasst: Mi 10. Jul 2019, 08:05
von schimmy
Es kommt doch auch immer darauf an was man mit dem Laptop machen möchte, Buchführung ect kann man auch mit einem wesentlichen günstigeren Laptop machen.

Wie wäre es zb. Mit Leasingrückläufer, die gibt es auch mit 24 Monaten Gewährleistung für einen schmalen Euro.

Re: Kosten für Laptop als Betriebsausgabe durchsetzen

Verfasst: Mi 10. Jul 2019, 08:27
von Olivia

Re: Kosten für Laptop als Betriebsausgabe durchsetzen

Verfasst: Mi 10. Jul 2019, 11:57
von marsupilami
Da gibt's auch noch das eine oder andere:
https://www.notebooksbilliger.de/angebote


Nachtrag:
Bei den Links von Olivia zu Pearl ist einer dabei, wo der Läppi nur 4 GB Arbeitsspeicher hat.

Für Windows 10 garantiert nicht unter 8 GB kaufen!!

Re: Kosten für Laptop als Betriebsausgabe durchsetzen

Verfasst: Mi 10. Jul 2019, 14:41
von Günter
Warum denn ne olle Mühle kaufen, wenn man aktuelle Technik bekommt.

Auch wenn Pearl mit Generalüberholung wirbt, die Teile sind überteuert.

Re: Kosten für Laptop als Betriebsausgabe durchsetzen

Verfasst: Mi 10. Jul 2019, 18:15
von Pegasus
Da könnte es u.U. nervenschonender sein, beim JC ein Neuteil durchzusetzen.

Sehe ich auch so. Mein betrieblich genutzter PC hatte auch den Geist aufgegeben. Das war kurz vor Abgabe der a.EKS. Also kurze schriftliche Mitteilung an SB, das ich aus oben genannten Gründen die aEKS verspätet abgeben muss.
Da ich den neuen PC OHNE BS brauche, wird es halt dauern :-) Stichwort ohne BS : -> als wesentlich günstiger angepriesen.
Ergebnis: alles ohne Probleme beim SB durchgegangen.

Für betriebliche Zwecke würde ich immer ein neues Gerät anschaffen. Und Win10 braucht halt ein von allem etwas mehr.

Re: Kosten für Laptop als Betriebsausgabe durchsetzen

Verfasst: Do 11. Jul 2019, 14:32
von Stella
Erstmal danke an Euch alle!

Und sorry, dass ich mich jetzt erst melde; hier sind gerade zwei wichtige Dinge kaputtgegangen und man könnte meinen, ich soll das Ganze überhaupt aufgeben. Mein Ziel ist aber genau das Gegenteil, nämlich das Geschäft wieder hochzubekommen.

Mein Acer ist von 2014 (Kaufdatum); nach Aussage des Händlers, bei dem ich ihn damals kaufte, eignet sich die Hardware nicht für das neue BS. Das muss ich ja so hinnnehmen. Doch verbietet es sich, mir das schriftlich geben zu lassen; wie sollte ich das begründen? Aber das im i-net nochmal zu recherchieren, ist eine gute Anregung, das mache ich.

Selber würde ich das mit Win 10 eher nicht anfassen, ich bin da keine Expertin. Und habe darüber genügend Berichte gehört und gelesen, was alles schiefgehen kann.

Ich brauche den Rechner für die Selbstständigkeit, halte ausschließlich darüber und übers Telefon Kontakt mit meinen Kunden. Der läuft also den ganzen Tag. Außerdem mache ich viele Recherchen für meine Tätigkeit, also hat er ordentlich zu tun.

Daher sind mir auch bestimmte Eigenschaften wichtig, z.B. auch sehr gute Auflösung, um die Augen möglichst wenig zu belasten.

Ich wollte ja erstmal wissen, wie ich mit dem JC umgehen sollte, was ich beachten soll. Da sind schon einige super Tipps zusammengekommen. Vielleicht gibt der Rechner ja eh bald seinen Geist auf. Ich mache auf jeden Fall regelmäßige Datensicherungen.

Re: Kosten für Laptop als Betriebsausgabe durchsetzen

Verfasst: Do 11. Jul 2019, 14:45
von Olivia
Evtl. kommt ja auch ein 0%-Ratenkauf in Frage. Das macht den Rechner nicht billiger, aber für das Jobcenter wird die Ausgabe über zwei oder mehr BWZ gestreckt.

Re: Kosten für Laptop als Betriebsausgabe durchsetzen

Verfasst: Do 11. Jul 2019, 15:16
von Stella
Ja, Olivia, Ratenkauf habe ich schon recherchiert. Bisher nur mit Zinsen gefunden. Allerdings bin ich da mit Newslettern von verschiedenen Anbietern auf dem Laufenden. Mediamarkt z.B. hat ja öfter zeitlich befristete Aktionen. Genau um sowas direkt nutzen zu können, denke ich ja schon jetzt darüber nach, was ich ggfs. beachten muss.