Plötzlich langfristig erkrankt - was bringt GDB 100?

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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blankerhans
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Plötzlich langfristig erkrankt - was bringt GDB 100?

#1

Beitrag von blankerhans »

Ein mehr als halbes Jahr später... Selbständiger eLb ist weiterhin langfristig krank, jetzt vermutlich sogar bis Ende des nächsten Jahres. Alle Tips funktionierten, danke. Jetzt erhielt er Schwerbehindertenausweis mit GDB 100, Merkzeichen G, B und RF bei Sehbehinderung Teil GDB 90. Rückwirkend zum Herbst 2018.

Was kann er damit anfangen?
Bisher herausgefunden wurde:
- kostenloser ÖPNV
- kostenloser DB-Nahverkehr
- kostenlose Begleitung einer unterstützenden Person
- vergünstigte Bahncard für IC, ICE
(Frage: Ist dort dann die Begleitperson auch kostenlos oder nur vergünstigtes Ticket?)

Wie steht es bei dieser Konstellation mit
- Blindenhilfe?
- Blindengeld?

Welche Hilfen kann damit das Jobcenter leisten?
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Koelsch
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Re: Plötzlich langfristig erkrankt - was bringt GDB 100?

#2

Beitrag von Koelsch »

Ich befürchte, da fällt er dann beim JC ganz raus und wird in die "GruSi "weitergereicht".

Blindengeld etc. kann ich aus dem Handgelenk nicht beantworten und muss gleich weg. Also etwas Geduld.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Pegasus
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Re: Plötzlich langfristig erkrankt - was bringt GDB 100?

#3

Beitrag von Pegasus »

Da wird das Grundsicherungsamt wohl zuständig sein.
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marsupilami
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Re: Plötzlich langfristig erkrankt - was bringt GDB 100?

#4

Beitrag von marsupilami »

blankerhans hat geschrieben: Do 15. Aug 2019, 17:17 Welche Hilfen kann damit das Jobcenter leisten?
Ich fürchte wie Koelsch.

Erstmal diese "Veränderung" - also Behinderten-Ausweis - an das JC "melden".
Dann mal schauen, was sie erzählen.


Blindengeld: diese Seite https://de.wikipedia.org/wiki/Blindengeld habt Ihr vermutlich schon gefunden.
Da das also länderspezifisch ist, auf zum Sozialamt und Antrag stellen.
Mal völlig unabhängig vom JC.
Die vom Soz.Amt werden dann schon sagen, was geht und was nicht und welche Unterlagen sie haben wollen.

Parallel dazu ebenfalls beim Soz.Amt diese Wertmarke beantragen für die kostenlosen Fahrten mit dem ÖPNV.


Was die Bahn anbelangt:
Die Seiten der Bahn sind auch für mich nicht wirklich eindeutig.
Einerseits heißt es ja keine kostenlosen Fahrten mit ICE/IC, andererseits gibt es für diese Züge vergünstigte BahnCard und - nach meiner Lesart - eben eine kostenlos mitfahrende Begleitung/Blindenhund.
https://www.bahn.de/p/view/service/barr ... ngen.shtml


hier runterscrollen bis "Mitnahme von Hunden und Begleitpersonen"
https://www.bahn.de/p/view/service/barr ... blind_LZ01


https://community.bahn.de/questions/155 ... n-bahncard

2. Klasse bezahlen und 1. Klasse fahren
Wenn in Ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "1. Kl." eingetragen ist, dürfen Sie mit einer 2. Klasse-Fahrkarte in der 1. Klasse mitfahren. Dies gilt auch für den Nahverkehr.
https://www.familienratgeber.de/schwerb ... erkehr.php


Ist das so auf dem Behinderten-Ausweis eingetragen?
5. Notwendige ständige Begleitung
Die notwendige Begleitperson fährt kostenlos mit, wenn im Schwerbehindertenausweis ein Merkzeichen B mit dem Vermerk "Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen" oder "Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen" eingetragen ist.
https://www.betanet.de/behinderung-oeff ... ittel.html
Sonst wird das wohl nix mit der kostenlos fahrenden Begleitung.

Mein Rat wäre, wenn längere Strecken zurückgelegt werden sollen - insbesondere mit Umsteigen, Fragen"katalog" ausarbeiten und mit Platz für die Antworten ausdrucken und damit zum nächst größeren Bahnhoft und dort diese Fragen stellen und Antworten eintragen.
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marsupilami
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Re: Plötzlich langfristig erkrankt - was bringt GDB 100?

#5

Beitrag von marsupilami »

Nachtrag:
Evtl. mal bei https://www.pro-bahn.de/mail.htm nachfragen, ob und in wie weit die mit Infos weiterhelfen können/wollen.
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blankerhans
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Re: Plötzlich langfristig erkrankt - was bringt GDB 100?

#6

Beitrag von blankerhans »

Danke.

Er war vorhin beim Bahnhof. Merkzeichen B ist vorhanden. Ja, die Begleitung ist IMMER kostenlos. also auch bei IC/ICE. Der eLB muss nur für sich ein IC/ICE-Ticket kaufen. er bekommt eine vergünstzigte BAhncard (BC 25 für 41e statt 62e, BC 50 für aus dem Gedächnis 127e statt 225e) Im ÖPNV und im DB-Nahverkehr ist der Schwerbehindertenausweis MIT MARKE die Fahrkarte. Bei Kontrolle einfach vorzeigen.

Jobcenter ist informiert. Was ist das Problem bei "Abschiebung ins Grundsicherungsamt" ?
Blindengeld und Blindenhilfe werden beim Sozialamt beantragt?

Ihm erschliesst sich nicht, ob er mit dem festgestellten GDB 90 für Sehbehinderung im Sinne des Gesetzes "Blinder Mensch" ist. Das Landes-Gesetz schreibt " Blinde Menschen und die in § 72 Absatz 5 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (BGBl. I S. 3022, 3023)," .

SGB XII schreibt in § 72 Blindenhilfe :"(1) Blinden Menschen wird zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen Blindenhilfe gewährt, soweit sie keine gleichartigen Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften erhalten. ... 5) Blinden Menschen stehen Personen gleich, deren beidäugige Gesamtsehschärfe nicht mehr als ein Fünfzigstel beträgt oder bei denen dem Schweregrad dieser Sehschärfe gleichzuachtende, nicht nur vorübergehende Störungen des Sehvermögens vorliegen."
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kleinchaos
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Re: Plötzlich langfristig erkrankt - was bringt GDB 100?

#7

Beitrag von kleinchaos »

Malt nicht gleich den GruSi-Teufel an die Wand!
Nur weil jemand schwerbeshindert ist, muss er nicht auch gleich erwerbsunfähig sein.
Wenns zum GruSi-Amt geht, fällt einiges an Förderung weg.

So lange grundsätzlich erwerbsfähigkeit besteht, besteht auch der Anspruch auf Reha, Leistungen zur Eingliederung, Umschulung, Hilfen auch im beruflichen und persönlichen Bereich. Mit GruSi bleibt vielleicht noch die Behindertenwerkstatt
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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marsupilami
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Re: Plötzlich langfristig erkrankt - was bringt GDB 100?

#8

Beitrag von marsupilami »

Wenn ich es recht weiß, sind in Grusi die (Zu-)Verdienst-Möglichkeiten deutlich eingeschränkt.
Bzw. es gibt nix, wenn auf selbstständiger Basis Betrag X.xxx Einkommen überschritten wird.
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Koelsch
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Re: Plötzlich langfristig erkrankt - was bringt GDB 100?

#9

Beitrag von Koelsch »

Zuverdienst bei GruSi - ja, die Regeln sind andere. Ob die aber schlechter sind, das kann man so nicht vorhersagen. Hier nämlich gilt
§ 4 Abs. 1 SGB12§82DV und der lautet
(1) Welche Einkünfte zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit gehören, bestimmt sich nach § 13 Abs. 1 und 2, §§ 15 Abs. 1 und 18 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes; der Nutzungswert der Wohnung im eigenen Haus bleibt unberücksichtigt.
d.h. Gewinnermittlung nach Steuerrecht (aber ohne Berücksichtigung von Abschreibungen - s. Abs. 5 aaO) und kein EKS-Gemurkse
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kleinchaos
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Re: Plötzlich langfristig erkrankt - was bringt GDB 100?

#10

Beitrag von kleinchaos »

Bei einem Gewinn von mehr als 700€ "lohnt" sich GruSi. Weil bei GruSi 30% des Einkommens anrechnungsfrei sind.
Beispiel: ALG2: Einkommen 600€. 100€ Grundfreibetrag + 100€ Freibetrag aus den übersteigenden 500€.
GruSi Einkommen 600€ = 180€ Freibetrag. Oberhalb von 600€ wendet sich das dann positiv zur GruSi. Allerdings ist der maximale Freibetrag auf die Hälfte des Regelbedarfs begrenzt.
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Re: Plötzlich langfristig erkrankt - was bringt GDB 100?

#11

Beitrag von Olivia »

kleinchaos hat geschrieben: Fr 16. Aug 2019, 09:45 Bei einem Gewinn von mehr als 700€ "lohnt" sich GruSi.
Allerdings setzt der "Deckel" derzeit auch schon bei 707 € Monatsgewinn ein. Alles, was darüber hinaus geht, wird dann vollständig auf die Sozialleistungen angerechnet.

Rechenweg:
RBS Stufe 1 = 424 €
davon 1/2 = 212 €
geteitl durch 0,3 = ca. 707 €

Der zulässige Höchstgewinn steigt jedes Jahr um 166% der Differenz zwischen dem bisherigen Regelsatz in RBS 1 und dem jeweiligen für das nächste Jahr in der Regelbedarfsstufenfortschreibungsverordnung in Stufe 1 genannten Betrag. Das bedeutet, dass sich der Grundsicherungsdeckel jährlich dynamisiert, in einer Rezession allerdings bei einer Regelbedarfskürzung auch die Gefahr einer überproportionalen Schrumpfung besteht. Die Regelbedarfsstufenfortschreibungsverordnung hat die Abkürzung RBSFV.

Beispiel für den vorgenannten Rechenweg:
Steigt der Regelsatz um 8 €, dann steigt der zulässige Höchstgewinn auf 720 € und damit um ca. 13 €.

Zum Thema der Regelbedarfsstufenfortschreibungsverordnungen und zu den jeweiligen Steigerungssätzen in den verschiedenen Regelbedarfsstufen siehe hier: https://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemit ... hilfe.html
blankerhans
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Re: Plötzlich langfristig erkrankt - was bringt GDB 100?

#12

Beitrag von blankerhans »

Vielen Dank für die GruSi-Infos. Wir sehen das hier weder kommen noch würde uns das Sorgen bereiten. Solange nicht erst die technische Infrastruktur des Journalisten veräussert werden muss. Muss sie? Weitere Werte sind nicht vorhanden und der eLB ist erst mitte 50. Die Schwerbehinderung ist allein durch die mangelnde Sehfähigkeit begründet.

Die wirklich relevante Frage wurde noch nicht beantwortet:
Wie sieht es mit Blindenhilfe bzw Blindengeld hier aus?
Gibt es ein Formular oder muss das formlos beim Sozialamt beantragt werden?
Ersetzt das dann das Hartz IV oder gibt es das dazu?

Danke
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Re: Plötzlich langfristig erkrankt - was bringt GDB 100?

#13

Beitrag von Koelsch »

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Re: Plötzlich langfristig erkrankt - was bringt GDB 100?

#14

Beitrag von marsupilami »

@ blankerhans: wg. nochmaliger Nachfrage zu Blindengeld - lies doch bitte nochmal den ersten Teil von #4.
Ab da, wo steht Blindengeld: .....
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Re: Plötzlich langfristig erkrankt - was bringt GDB 100?

#15

Beitrag von kleinchaos »

Das Antragsformular für die Zuerkennung eines GdB heißt Antrag auf Blinden- und Landesblindenbeld und Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft
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Re: Plötzlich langfristig erkrankt - was bringt GDB 100?

#16

Beitrag von marsupilami »

Die Schwerbehinderten-Eigenschaften sind doch schon festgestellt.
Siehe EIngangs-Posting.

Es geht doch wohl nur noch darum: wo und wie die zustehenden Gelder beantragen?
Einfach mal schriftlich bei der örtlich zuständigen Sozialbehörde beantragen - mit Kopie Schwerbehinderten-Ausweis.

Oder einfach mit dem Ausweis in der Tasche persönlich aufschlagen und sagen: ich will ....
Hier ist die Grundlage und Berechtigung für meinen Willen. Bis wann ist die Kohle auf dem Konto?
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Re: Plötzlich langfristig erkrankt - was bringt GDB 100?

#17

Beitrag von kleinchaos »

Der Antrag, also das Formular, ist das selbe.
Zumindest hier in Sachsen. Auch wenn ich "nur" den GdB beantrage, muss ich den Antrag auf Landesblindengeld und blabla stellen
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