Anschaffungen für Ausstattung

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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seeme
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Anschaffungen für Ausstattung

#1

Beitrag von seeme »

Hallo an alle,

ich muss mir ein neues Gerät anschaffen.

Die Kosten dafür liegen im Bereich 1000 - 1500 €.

Mir wurde vor 2 Jahren gesagt, dass ich bei Anschaffungen einen bestimmten Betrag zu berücksichtigen habe.
Der SB würde genehmigen müssen wenn die Anschaffungskosten diese Summe übersteigen.

Weiß jemand wie hoch die Rechnung sein "darf", ohne dass ich bei der Arge ein OK erbeten muss?

Danke für Antworten im Voraus!
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kleinchaos
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Re: Anschaffungen für Ausstattung

#2

Beitrag von kleinchaos »

Hallo Seeme,

du kannst anschaffen was du willst, da brauchst du niemanden fragen. Du hast einen Vermögensfreibetrag in Höhe von 7500€. Zuzüglich 750€ für dringende Anschaffungen/Reparaturen. Wenn du die Anschaffung aus eigenen Mitteln finanzieren kannst musst du niemanden fragen, schon gar nicht deine SB. Kompliziert wird es wenn du dafür ein Darlehen von der ARGE benötigst.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
seeme
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Re: Anschaffungen für Ausstattung

#3

Beitrag von seeme »

Danke für Deine schnelle Antwort.

Wenn ich so argumentieren kann, wär das mehr als toll.
Ich muss morgen in die "Hölle des Löwen". Es ist schon wieder eine Einladung eines mir fremden SBs, PAP oder sonstiges. Sie wollen einfach nicht, dass ich meinen Laden weiterführe.
Nach Rechtsstreitereien, welche ich letztlich alle für mich entscheiden konnte, bin ich in meiner argen Arge wohl als Ping-Pong-Ball gelistet....

Ich bekam mal einen Anruf, Nachfrage: Was aus meinem "Anschaffungswunsch" geworden sei. (da lag ein ganzes Jahr dazwischen) Ich solle Angebote einreichen, und dabei die Grenze einhalten, da größere Summen genehmigt werden müssen. (In Erinnerung hatte ich dabei so um die 1000 €.)
Nach allem was geschehen ist, glaube ich aber dass dieser Anruf den Zweck hatte, zu prüfen ob ich ortsabwesend bin oder nicht. Denn am Tag des Anrufs von der Leistungsabteilung, war ein Außendienstmitarbeiter bei mir, um meine Anwesenheit zu prüfen. Ich hatte (nachweisbar) selbst Außendiensttermine.

Inzwischen habe ich meine Nummern löschen lassen. Es ist mir nämlich mal passiert dass ich einen Antrag abgegeben habe, aber ALLE meine Daten gelöscht waren. Seltsamerweise waren die Tel.Nr. noch vorhanden.
Als ich auf Löschung bestand, fuhren sie sämtliche unangebrachte Argumente an.

Jetzt ist das Gerät endgültig zu ersetzen und darum wollte ich morgen dem SB gegen halten können.
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kleinchaos
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Re: Anschaffungen für Ausstattung

#4

Beitrag von kleinchaos »

Hallo Seeme,
ich glaub da haben wir grad ein Problem/Missverständnis?

Bist du selbständig und musst die Anschaffung für dein Gewerbe tätigen?
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
seeme
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Re: Anschaffungen für Ausstattung

#5

Beitrag von seeme »

genau. ich habe mich selbständig gemacht unter H4, bekam 1/2 Jahr lang Einstiegsgeld (ca. 240 € pro Monat) und konnte nur mit dem Nötigsten arbeiten. Durch Streitereien und Leistungseinstellung gings ums nackte Überleben. Jetzt ging alles zu meinen Gunsten aus, ich bekam nachgezahlt, und brauche dringend Material und Werkzeug (1000 - 1500 €)

Mir war nur bekannt, dass ich größere Ausgaben genehmigen lassen muss.
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Koelsch
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Re: Anschaffungen für Ausstattung

#6

Beitrag von Koelsch »

In dem Fall gibt es keine Pflicht und auch keine Betragsgrenze, das vorher mit dem SB abzustimmen. Aber falls Du Zeit und Möglichkeit dazu hast, kann es Dir viel Ärger ersparen.

Dazu gibt's dann zwei Möglichkeiten. Entweder formlosen Antrag auf Genehmigung, mit Fristsetung, bis wann man das ok braucht. Die Frist möglichst begründen (...., spätestens dann muss ich kaufen, weil ich den Auftrag sonst nicht erfüllen kann, oder so was in der Richtung).

Oder Du nimmst das in die nächste geschätzte EKS für den nächsten BWZ auf, und fügst einen der Texte von BK48 bei http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=80&t=5949
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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