"außerordentliche" Betriebsausgaben

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Antworten
Hope4too
Benutzer
Beiträge: 97
Registriert: So 8. Mär 2009, 14:21
Wohnort: Limburg / Lahn

"außerordentliche" Betriebsausgaben

#1

Beitrag von Hope4too »

Hallo an alle, ich bin über eine andere Website auf diese Forum gekommen und neu hier.
Ich bin freischaffender Künstler und habe zudem einen kleinen Lehrauftrag an einer Uni. Beim Finanzamt habe ich natürlich eine Steuernummer, jedoch musste ich kein Gewerbe anmelden! Nun habe ich für den Zeitraum vom 01.03.2009 bis 31.08.2009 erstmalig einen vorläufigen Bewilligungsbescheid erhalten, mit erstmalig der EKS. Da ich die Schätzung auf EKS bis zum 13.03.09 abgeben muss, suche ich nun auch hier Informationen und Antworten auf meine Fragen. Deshalb werde ich hier nun als "Einstieg ins Forum" gleich 3, 4 Beiträge hineinsetzen......

"außerordentliche" Betriebsausgaben:

Es sind ja nicht nur Änderungen in den Einnahmen, sondern auch in den Betriebsausgaben anzuzeigen. Das heißt für mich, wenn ich eine "außerordentliche" Investition (was auch immer das sein mag) tätige, so muss ich das vorab mit der SB absprechen. Es folgt ein Auszug aus meinem "Info-Gespräch" mit der SB:

Frage an den SB: Wenn ich mir einen Brennofen für z.B. 3000 Euro kaufe, weil ich mir dadurch natürlich für die Zukunft mehr Einnahmen erhoffe, so muss ich mir dies vorab genehmigen lassen?!?

SB (Zitat): Woher haben Sie denn das Geld? Oder haben Sie Rücklagen gebildet?

Selbstverständlich habe ich "Rücklagen". Es ist nur die Frage, ob ich das Geld für einen neuen Kühlschrank, eine Wachmaschine, oder eben einen Brennofen ausgebe.

SB (Zitat): Kaufen Sie sich einen neuen Brennofen und machen dann in den kommenden 3, 4 Monaten keinen deutlich höheren Gewinn, so ist diese Investition als unnötige Betriebsausgabe anzusehen. Diese wird dann von mir nicht anerkannt, was dann natürlich Ihren "Gewinn" erhöht.

Kann die SB das so einfach machen? Auch die Frist von 3, 4 Monaten zu setzen!!! Sollte es tatsächlich so sein, So lässt dies nur 2 Folgerungen zu: Selbständigkeit in Stagnation, oder aber im freien Fall!

Weiterhin hat mir die SB gesagt, in der früheren Sozialhilfe fanden Selbständige nicht statt! Dies ist meiner Meinung nach schlicht und einfach falsch. Auch da gab es bereits eine "ergänzende Sozialhilfe", oder etwa nicht?!? Kann mir dazu jemand ´ne Info geben? Ich hoffe sehr auf die eine oder andere Antwort. Danke schon mal, Hope4too
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89396
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: "außerordentliche" Betriebsausgaben

#2

Beitrag von Koelsch »

Da bist Du beidbeinig in den Sumpf der Gewinnermittlung gesprungen. Im Prinzip hat SB Recht - er muss prüfen und genehmigen, ob eine Investition sinnvoll und nötig war. Nicht vorgesehen ist aber das, was SB schildert. Du fragst an (würde ich bei planbaren Investitionen immer empfehlen) und er kommt dann im Nachhinein an und schüttelt mit dem Kopf. Frag die Investition an, begründe ihm warum und dann hat er zu genehmigen oder auch nicht. Gegen die Nichtgenehmigung kannst Du mit Widerspruch/Klage vorgehen.

Trüber sieht es bei den nicht planbaren Ausgabe aus (denk nur mal an eine Reparatur, den Ersatz eines defekten Geräts......) Auch hier bildet sich SB ein, im Nachhinein mit dem Kopf schütteln zu könnnen. Leider ist das alles noch so jung und frisch, dass es noch keine Rechtsprechung dazu gibt - aber gegen jede Entscheidung des SB kann man sich wehren!
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30887
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: "außerordentliche" Betriebsausgaben

#3

Beitrag von kleinchaos »

Die Notwendigkeit der Anschaffung eines Brennofens ergibt sich aus Gründen der Sparsamkeit.
Woanders sich im Brennofen einmieten ist immer teurer. Außerdem hat man Fahrkosten. Und es können trotz aller Sorgfalt Transportschäden entstehen. Mir sind auch schon Rohlinge auf dem Weg zum Schrühbrand zerbrochen :(

Wenn deine Kosten dadurch sinken, erhöht sich dein Gewinn, damit das anrechenbare Einkommen. Sollte eigentlich für jeden SB logisch sein.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Hope4too
Benutzer
Beiträge: 97
Registriert: So 8. Mär 2009, 14:21
Wohnort: Limburg / Lahn

Re: "außerordentliche" Betriebsausgaben

#4

Beitrag von Hope4too »

Mannomann,
geht ja echt fix hier! :bravo:
Danke sehr für eure Antworten!

Insbesondere den Passus mit der Fristsetzung von einer deutlichen Gewinnerhöhung nach 3, 4 Monaten halte ich für erstaunlich!!!
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89396
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: "außerordentliche" Betriebsausgaben

#5

Beitrag von Koelsch »

Der Passus mit der Fristsetzung ist betriebswirtschaftlicher Blödsinn hoch fünf. Das Finanzamt denkt da in eindeutig längeren Zeiträumen - im übrigen kann man ARGE genau bei dieser Frage ja ganz wunderbar auch mit eigenen Mitteln in Verlegenheit bringen:

Wenn SB ankommt und erklärt, die Investition muss sich nach 3-4 Monaten in einer Gewinnsteigerung niederschlagen, ja dann kann ich ihm ja auch durchaus sagen - würde es ja auch, wenn ich die Investition sauber auf 5 Jahre abschreiben dürfte, aber so hab ich eben leider :heul: die hohen Investitionskosten und die drücken natürlich den Gewinn ins Unterirdische. :heul: :heul:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: "außerordentliche" Betriebsausgaben

#6

Beitrag von Günter »

Und hier ist die gesetzliche Grundlage im §3 ALG II VO, der link steht in deinem anderen Thread
(3) Tatsächliche Ausgaben sollen nicht abgesetzt werden, soweit diese ganz oder teilweise vermeidbar sind oder offensichtlich nicht den Lebens-umständen während des Bezuges der Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende entsprechen. Nachgewiesene Einnahmen können bei der Berechnung angemessen erhöht werden, wenn anzunehmen ist, dass die nachgewiesene Höhe der Einnahmen offensichtlich nicht den tatsächli-chen Einnahmen entspricht. Ausgaben können bei der Berechnung nicht abgesetzt werden, soweit das Verhältnis der Ausgaben zu den jeweiligen Erträgen in einem auffälligen Missverhältnis steht.
Da steht nix von 3 Monaten.

Mach es doch einfach mal umgekehrt, Nicht du belegst deine Argumentation, sondern verlange unter Bezug auf die §13 - 17 SGB I dass die SB ihre Aussagen mit Paragraphen untermauert.

http://www.sozialgesetzbuch-bundessozia ... /sgb_i.htm
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Antworten

Zurück zu „Selbstständig und ALG II/Hartz IV“