Umkehrschluß: Sanktion 30% existenzbedrohend?

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marsupilami
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Umkehrschluß: Sanktion 30% existenzbedrohend?

#1

Beitrag von marsupilami »

Leitsatz ( (c) tigerlaw)
Zitat:
Von einer "existentiellen Notlage" kann nicht gesprochen werden, wenn der begehrte Anspruch nur ca. 9 % der Regelleistung beträgt. Dies setzt erst bei etwa 20 % ein.
http://www.alg-ratgeber.de/post331491.html#p331491

Würde das nicht im Umkehrschluß bedeuten, daß eine oder gar mehrere Sanktionen von 30% definitiv existenzbedrohend sind?
Signatur?
Muss das sein?
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kleinchaos
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Re: Umkehrschluß: Sanktion 30% existenzbedrohend?

#2

Beitrag von kleinchaos »

Ja
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tigerlaw
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Re: Umkehrschluß: Sanktion 30% existenzbedrohend?

#3

Beitrag von tigerlaw »

Beachte aber: Das SG Neuruppin zitiert auch den 14. Senat des LSG Bbg, wonach erst 30 % zu einer existentiellen Notlage führen sollen (das SG Neuruppin schließt sich dem aber nicht an).
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Olivia Cole
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Re: Umkehrschluß: Sanktion 30% existenzbedrohend?

#4

Beitrag von Olivia Cole »

Na prima, dann kann das Jobcenter wohl auch bei aufstockenden Selbständigen generell 20-30% der Leistung durch willkürliche Kostenkürzungen "abziehen", ohne dass man sich dagegen im Rahmen der vEKS-Antragstellung wehren könnte. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass man als Selbständiger nach kaufmännischen Grundsätzen immer einen Sicherheitsabschlag von 20-30% beim Gewinn einrechnen muss, um den normalen Regelsatz bereits bei einer vEKS zu erhalten.
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