Eigentumswohnung Aufstocker
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Eigentumswohnung Aufstocker
Zu dem Urteil mit der Eigentumswohnung einer Aufstockerin, wo ein Arbeitszimmer die Wohnfläche "verkleinert", mal eine allgemeine Frage in diesem Kontext. Wenn eine Eigentumswohnung zu gross ist und verkauft werden muss, um davon den Lebensunterhalt zu bestreiten. Wäre es erlaubt, sich von dem Verkaufserlös eine kleinere, angemessene Wohnung zu kaufen, von der Differenz meinetwegen ein halbes Jahr zu leben, und dann Hartz IV zu beantragen? Oder muss der gesamte Verkaufserlös für den Lebensunterhalt verwendet werden?? Sprich, es besteht ein Verbot, sich davon eine neue angemessene Unterkunft zu kaufen? (Möglichweise "sozialwidriges Verhalten?)
- marsupilami
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Re: Eigentumswohnung Aufstocker
Auf alle Fälle bleibt schon mal das Schonvermögen.
Dann: was Du außerhalb vom Leistungsbezug machst, ist Deines.
Sie können Dir auch nicht vorwerfen, Du hättest Dich bewußt arm gemacht.
Stichwort: "Verschwendung!"
Denn wohnen mußt Du ja irgendwo.
Ob zur Miete oder EGT-Wohung ist dem JC egal, es darf halt nicht zu groß sein.
Müßte eigentlich funktionieren.
Dann: was Du außerhalb vom Leistungsbezug machst, ist Deines.
Sie können Dir auch nicht vorwerfen, Du hättest Dich bewußt arm gemacht.
Stichwort: "Verschwendung!"
Denn wohnen mußt Du ja irgendwo.
Ob zur Miete oder EGT-Wohung ist dem JC egal, es darf halt nicht zu groß sein.
Müßte eigentlich funktionieren.
Signatur?
Muss das sein?
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- kleinchaos
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Re: Eigentumswohnung Aufstocker
Na klar funktioniert das. Denn du senkst ja damit deine KdU. Es werden ja bei Eigentum nur die Betriebskosten und Heizung übernommen. Also je nach Wohnlage schonmal mindestens 250€/Monat gespart fürs JC
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Eigentumswohnung Aufstocker
Im Übrigen - Du verwertest Vermögen, davon musst Du 6 Monate Brötchen kaufen, und wenn dann noch mehr als Schonvermögen übrig ist, eben noch was länger. Es spricht aber nix dagegen, wenn Du das verwertete Vermögen in eine "geschonte" Wohnung und ein "geschontes" Auto umschichtest.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Eigentumswohnung Aufstocker
Danke für die Antworten!