Redepflicht beim Meldetermin

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Olivia Cole
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Redepflicht beim Meldetermin

#1

Beitrag von Olivia Cole »

Das SG Konstanz hat entschieden, dass ein Erscheinen beim Termin ohne Reden nicht ausreicht, sondern wie ein Fernbleiben sanktioniert wird. Wie weit geht nun die Redepflicht beim Meldetermin? Reichen "Angaben zur Person", oder müssen Sätze gesagt werden, die für den SB angenehm sind? In wie weit müssen Fragen des SB beantwortet werden (z.B. zur Gewinnsituation des eigenen Unternehmens)?
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Koelsch
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Re: Redepflicht beim Meldetermin

#2

Beitrag von Koelsch »

So wie ich dieses Urteil sehe: Da wollte jemand mit dem Kopp durch die Wand und musste feststellen, die Wand ist härter.

Zumindest als Selbstständiger sollte ich in der Lage sein, gar fröhlich und offen mit dem SB zu kommunizieren und nach dem Gespräch fällt dem SB ganz spontan ein berühmtes Goethe-Zitat aus dem Faust (der Tragödie erster Teil; Nacht) ein:
Da steh ich nun, ich armer Tor!
Und bin so klug als wie zuvor
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia Cole
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Re: Redepflicht beim Meldetermin

#3

Beitrag von Olivia Cole »

:gunni: :bravo:
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marsupilami
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Re: Redepflicht beim Meldetermin

#4

Beitrag von marsupilami »

Was geht der auch ohne Beistand hin?
Sich vorher mit dem absprechen und dann flutscht das!
Signatur?
Muss das sein?
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Günter
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Re: Redepflicht beim Meldetermin

#5

Beitrag von Günter »

Und wenn er mangels sozialer Kontakte (wohnungslos, lebt im Auto) keinen Beistand hat?
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
der ratlose
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Re: Redepflicht beim Meldetermin

#6

Beitrag von der ratlose »

Ich führte dies mal wie folgt aus.

Die meisten Leute sind nicht rechtssicher und haben keine Ahnung was ihre Angaben und Aussagen rechtlich konkret bedeuten und was diese für Folgen haben können. Sie sind aber auch nicht in der Lage zu erfassen was der SB wirklich von ihnen will.

Stichwort: z.b Einstehgemeinschaft

Also geht man dort hin, und teilt dem SB immer wieder mit das man das von ihm vorgetragene nicht versteht.
Er möge ihm das bitte schriftlich geben damit er sich das von einem Rechtskundigen erklären lassen könne , damit man selbst dann wahrheitsgemäße und rechtssichere Angaben machen kann.
Es könne sein das der SB Recht hat,man selbst könne das aber überhaupt nicht bewerten, da der juristische Hintergrund fehlt,und ja selbst die Sozialgerichte in allem recht unterschiedlicher Rechtsauffassung sind.
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