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Die Olle hat's versaubeutelt ....

Verfasst: So 1. Feb 2015, 17:20
von marsupilami
... und der Junior soll es mit Eintritt in die Volljährigkeit büssen.

http://www.alg-ratgeber.de/post349647.html#p349647


Mit anderen Worten: wenn ich als Kind in einer Hartz-Familie lebe und es trotz aller Widrigkeiten schaffe, die Schule abzuschließen, eine Lehrstelle zu ergattern und die womöglich auch noch mit Erfolg abzuschließen, bin ich schon von vorneherein der Mops, nur weil "Mom" - egal ob vorsätzlich oder aus Versehen - einen Fehler in diesen Unmengen von Amts-Formularen gemacht hat.

Prost Mahlzeit.

Re: Die Olle hat's versaubeutelt ....

Verfasst: So 1. Feb 2015, 17:23
von tigerlaw
Falsch, Marsu, genau umgekehrt: Solange die Olle den "Unrat" zu Zeiten gemacht hat, als Junior noch minderjährig war, so kann JC nur an sein Vermögen ran; darüber hinausgehende Ansprüche sind tabu!

Re: Die Olle hat's versaubeutelt ....

Verfasst: So 1. Feb 2015, 17:27
von marsupilami
Nun, allzuviel Vermögen wird so ein junger Mensch nicht angehäufelt haben in der kurzen Zeit, die man ihm gelassen hat.

Re: Die Olle hat's versaubeutelt ....

Verfasst: So 1. Feb 2015, 18:07
von tigerlaw
Ja, eben. Lass mal die Überzahlung 2.000 € ausmachen, das Sparbuch beträgt 500 €. Dann muss Junior das Sparschwein schlachten, aber 1.500 € sind für JC "Neese"!

Re: Die Olle hat's versaubeutelt ....

Verfasst: So 1. Feb 2015, 19:02
von marsupilami
Und dann ist die Sache wirklich erledigt?

Die kommen nicht nochmal später, wenn er gerade ordentlich verdient, Familie und Haus an der Backe hat?

Oder wollen gar von seinen Erben was?

Re: Die Olle hat's versaubeutelt ....

Verfasst: So 1. Feb 2015, 19:30
von Koelsch
Nee, dann ist das Ende der Fahnenstange erreicht.

Re: Die Olle hat's versaubeutelt ....

Verfasst: So 1. Feb 2015, 20:38
von Koelsch
Interessant dürfte hier ein anderer Gedanke sein:

Kann das JC trotz Individualisierungsgrundsatz die Leistungen von "der Ollen" zurückfordern. Mögliche Anspruchsgrundlage könnte sein
§ 34a Abs. 1 SGB II
(1) 1Zum Ersatz rechtswidrig erbrachter Leistungen nach diesem Buch ist verpflichtet, wer diese durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten an Dritte herbeigeführt hat. 2Der Ersatzanspruch umfasst auch die geleisteten Beiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung entsprechend § 335 Absatz 1, 2 und 5 des Dritten Buches.
Frage wäre: Ist das eigene Kind ein Dritter im Sinne des § 34a SGB II?

Wenn ja, was ist dann noch der Individualisierungsgrundsatz wert?

Re: Die Olle hat's versaubeutelt ....

Verfasst: So 1. Feb 2015, 20:40
von Günter
Ist der fall nicht durch das Urteil erledigt?

Kann das JC jetzt neu angreifen?

Re: Die Olle hat's versaubeutelt ....

Verfasst: So 1. Feb 2015, 21:19
von Koelsch
Ich denke es könnte, denn der Ersatzanspruch richtete sich ja wohl gegen das "Kind". Praktisch aber dürfte dem jetzt die Einrede der Verjährung nach § 34a Abs.2 SGB II entgegen stehn, denn so wie ich es sehe, hat man von "der Ollen" keine Rückzahlung verlangt.

Re: Die Olle hat's versaubeutelt ....

Verfasst: So 1. Feb 2015, 22:20
von tigerlaw
Koelsch hat geschrieben:Ich denke es könnte, denn der Ersatzanspruch richtete sich ja wohl gegen das "Kind". Praktisch aber dürfte dem jetzt die Einrede der Verjährung nach § 34a Abs.2 SGB II entgegen stehn, denn so wie ich es sehe, hat man von "der Ollen" keine Rückzahlung verlangt.
:jojo: :jojo: , der BWZ lief im Juni 2007 ab, und im LSG-Urteil steht nichts davon, dass den Eltern eine Forderung nach § 34 SGB II präsentiert worden wäre.

Ich denke aber auch, nur mit "ich habe da mal nachgefragt, und deshalb ging ich davon aus, dass ich die BAB nicht angeben müsste" kann man grundsätzlich nicht aus der Bredouille kommen.