BSG - B 8 SO 15/13 R - Umzugsgenehmigung
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BSG - B 8 SO 15/13 R - Umzugsgenehmigung
Man soll also in den wenigen Tagen, die ein Wohnungsangebot besteht, ggf. Rechtsschutz suchen nach § 86b SGG. Wie soll das gehen, wenn das Wohnungsangebot nur ein paar Tage lang besteht und ohnehin "wackelt"? Bei manchen Wohnungsbesichtigungen sind 50 und mehr Bewerber da. Und wenn man es schon geschafft hat, ein Wohnungsangebot zu erhalten, soll man den Rechtsweg beschreiten, falls keine sofortige Zustimmung des Amtes vorliegt?
- kleinchaos
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Re: BSG - B 8 SO 15/13 R - Umzugsgenehmigung
Wer hats bezahlt?
Es ist jetzt schon im Rahmen von ALG 2 schwer umzuziehen, sich einfach wohnungsmäßig etwas zu verbessern. Zumindest dann, wenns etwas teurer als bisher wird, aber selbst wenns noch in der Angemessenheitsgrenze ist.
Bei SGB 12, was ja komplett kommunal bezahlt wird, da sind die Menschen noch rechtloser. Klar, meist krank, alt, behindert, so mancher kann sich selbst nicht helfen.
Und dann will der auch noch bissel hübsch wohnen? Na wo kommen wir denn da hin! Das geht ja mal gar nicht, auf kommunale Kosten nen fetten Lenz machen im Penthouse nee nee, so nicht.
Es ist jetzt schon im Rahmen von ALG 2 schwer umzuziehen, sich einfach wohnungsmäßig etwas zu verbessern. Zumindest dann, wenns etwas teurer als bisher wird, aber selbst wenns noch in der Angemessenheitsgrenze ist.
Bei SGB 12, was ja komplett kommunal bezahlt wird, da sind die Menschen noch rechtloser. Klar, meist krank, alt, behindert, so mancher kann sich selbst nicht helfen.
Und dann will der auch noch bissel hübsch wohnen? Na wo kommen wir denn da hin! Das geht ja mal gar nicht, auf kommunale Kosten nen fetten Lenz machen im Penthouse nee nee, so nicht.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg