BSG - B 4 AS 31/13 R - Leasingrate Kfz
Verfasst: Mo 30. Mär 2015, 22:53
Habe ich das Urteil so richtig verstanden?
1.) Leasingraten muss das LSG erneut prüfen, eine endgültige Entscheidung über die Anerkennung hat das BSG nicht getroffen. (Es kann durchaus noch abgelehnt werden.)
2.) Falls das LSG Leasingraten anerkennt, dann maximal ein Fahrzeug der "unteren Mittelklasse". (Frage, ist darin auch die Kompaktklasse einschlossen?)
3.) Fahrtkosten (Benzin, ggf. auch die Leasingrate selbst(?), Steuern?) sind nur zum Teil Betriebsausgaben. Auf jeden Fall herausgerechnet werden die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, diese sind bis zu einem Gewinn von mtl. 400 € durch den Grundfreibetrag von 100 € abgegolten. (Wie sieht es bei einem Gewinn von über 400 € mtl. aus? Können dann höhere Fahrtkosten für die Wege zwischen Wohnung und Arbeit angesetzt werden?)
4.) Handykosten sind Betriebsausgaben und daher dort anzusetzen, nicht jedoch in der Einkommensbereinigung.
Zusatzfrage, was meint das Gericht mit der "Erwerbstätigenpauschale"? Den Grundfreibetrag? Oder gar den Erwerbstätigenfreibetrag??
1.) Leasingraten muss das LSG erneut prüfen, eine endgültige Entscheidung über die Anerkennung hat das BSG nicht getroffen. (Es kann durchaus noch abgelehnt werden.)
2.) Falls das LSG Leasingraten anerkennt, dann maximal ein Fahrzeug der "unteren Mittelklasse". (Frage, ist darin auch die Kompaktklasse einschlossen?)
3.) Fahrtkosten (Benzin, ggf. auch die Leasingrate selbst(?), Steuern?) sind nur zum Teil Betriebsausgaben. Auf jeden Fall herausgerechnet werden die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, diese sind bis zu einem Gewinn von mtl. 400 € durch den Grundfreibetrag von 100 € abgegolten. (Wie sieht es bei einem Gewinn von über 400 € mtl. aus? Können dann höhere Fahrtkosten für die Wege zwischen Wohnung und Arbeit angesetzt werden?)
4.) Handykosten sind Betriebsausgaben und daher dort anzusetzen, nicht jedoch in der Einkommensbereinigung.
Zusatzfrage, was meint das Gericht mit der "Erwerbstätigenpauschale"? Den Grundfreibetrag? Oder gar den Erwerbstätigenfreibetrag??