SG Frankfurt/Oder– S 25 AS 2705/1 - Zwangsverrentung

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Koelsch
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SG Frankfurt/Oder– S 25 AS 2705/1 - Zwangsverrentung

#1

Beitrag von Koelsch »

Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
quinky
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Re: SG Frankfurt/Oder– S 25 AS 2705/1 - Zwangsverrentung

#2

Beitrag von quinky »

Hier wird meines Erachtens von den Anwälten zu dick aufgetragen, das Zwnagsrente abgelehnt wird. Dieses wird nur in einigen Fällen möglich sein. Diese Fälle sind aber bereits heute schon nicht möglich, da die Gerichte hier schon eine Zwangsrente ablehlen.
Beispiele:
WENN ein Rente mit Abzügen nicht ausreicht, um den Lebensbedarf zu decken, jedoch eine Rente ohne Abzüge (nach 2 Jahren) allerdings ausreicht, um den Lebensbedarf zu decken, dann darf die Zwangsrente nicht gefordert werden (also nur eine geringes Einkommensspektrum, in dem diese Situation auftritt)
WENN eine Rente mit Abzügen allerdings ausreicht, um den Lebensbedarf zu decken, kann das Jobcenter selbst tätig werden und kein Gericht wird widersprechen.
WENN eine Rente mit Abzügen und eine Rente ohne Abzüge nicht ausreicht, um den Lebensbedarf zu decken, kann ebenfallsd die Zwangsrente gefordert werden.

Die von den Anwälten und Gerichten verweigerte Zwangsrente betrifft aber lediglich einen Fall, wo das Jobcenter diese von mir angeführte Situatiuon NICHT geprüft hat. NUR deshalb wurde die Zwangsrente abgelehnt!

Versteht mioch bitte nicht falsch, auch ich bin gegen die Zwaqngsrente (ihr müßtet mich eigentlich kennen), jedoch sehe ich die rechtliche Situation zur Zwangsrente anders. Sie kann durchgeführt werden in all diesen Situiationen, WENN das Jobcenter geprüft hat.
Daher ist die allgemeine Aussage von Anwälten, gegen eine Zwangsrente kann man vorgehen, NUR auf bestimmte Personen möglich!

Gruß
Ernie

P.S. Ich würde eher auf eine völlig andere Schiene setzen!!
Zur Zeit ist eine Zwangsrente nicht möglich, wenn eine Person eine SV-Tätigkeit hat (auch wenn sie NICHT ausreicht). Allerdings wird wie Zwangsrente durchgeführt, wenn ein 450€-Job ausgeführt wird. Hier entsteht dann die Situation:
Die Rente wird gekürzt, der Rentner zahlt in die Rente ein, bekommt aber KEINE Rente dafür und die Kürzung wird trrotz Einzahlun nicht zurückgenommen. Gegen diese Form sollte vorgegangen werden.
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Koelsch
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Re: SG Frankfurt/Oder– S 25 AS 2705/1 - Zwangsverrentung

#3

Beitrag von Koelsch »

Ergänzend zum Thema auch hier ein Musterwiderspruch - http://www.alg-ratgeber.de/post358604.html#p358604
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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