LSG BRB - L 31 AS 3028/14 B ER - kaufm. Kalkulation
- kleinchaos
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LSG BRB - L 31 AS 3028/14 B ER - kaufm. Kalkulation
Ich finde dieses Urteil richtig und vor allem richtungsweisend.
Was nun folgen muss: Nicht nur für selbständige Aufstocker, sondern auch für Arbeitnehmer sollte dies gelten.
So manche Firma existiert nur, weil sie immer wieder "Praktikanten" und MAG vom JC bekommt. Siehe den Thread vom Abißlwasgehtimmer
Was nun folgen muss: Nicht nur für selbständige Aufstocker, sondern auch für Arbeitnehmer sollte dies gelten.
So manche Firma existiert nur, weil sie immer wieder "Praktikanten" und MAG vom JC bekommt. Siehe den Thread vom Abißlwasgehtimmer
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: LSG BRB - L 31 AS 3028/14 B ER - kaufm. Kalkulation
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- marsupilami
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Re: LSG BRB - L 31 AS 3028/14 B ER - kaufm. Kalkulation
Stichwort: Staatliche Subventionierung der Personalkosten.
Das kann es nun wirklich nicht sein.
Zalando, Amazon, ..., rechnet nochmal nach!
Das kann es nun wirklich nicht sein.
Zalando, Amazon, ..., rechnet nochmal nach!
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: LSG BRB - L 31 AS 3028/14 B ER - kaufm. Kalkulation
Kann man das Urteil irgendwo lesen.
Re: LSG BRB - L 31 AS 3028/14 B ER - kaufm. Kalkulation
Ja, hier http://www.alg-ratgeber.de/selbststandi ... 15350.htmlpeter-55 hat geschrieben:Kann man das Urteil irgendwo lesen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: LSG BRB - L 31 AS 3028/14 B ER - kaufm. Kalkulation
Ich konnte nach dem Durchlesen des Urteils auch keine Unstimmigkeiten erkennen. Warum sollte bei den geschilderten Umständen und einer offensichtlichen Fehlkalkulation des Selbständigen der Staat für (noch) höhere Gewinnmargen bei den Auftraggebern sorgen?
Wie kc schrieb, nun sollte man das Urteil 1:1 abbilden auf die Firmen, deren Geschäftsmodell es ist, sich durch die Ausbeutung angestellter Aufstocker ungerechtfertigt zu bereichern. (Gibt es eigentlich keine Möglichkeit, solchen Firmen auf dem zivilrechtlichen Wege im Nachhinein die Gewinne abzuerkennen?)
Wie kc schrieb, nun sollte man das Urteil 1:1 abbilden auf die Firmen, deren Geschäftsmodell es ist, sich durch die Ausbeutung angestellter Aufstocker ungerechtfertigt zu bereichern. (Gibt es eigentlich keine Möglichkeit, solchen Firmen auf dem zivilrechtlichen Wege im Nachhinein die Gewinne abzuerkennen?)
Re: LSG BRB - L 31 AS 3028/14 B ER - kaufm. Kalkulation
Du übersiehst eine Kleinigkeit. Die Firmen, die sich auf Kosten ihrer Sklaven bereichern, siehe Amazon und die Praktikantenzuweisungen zur Weihnachtszeit, beziehen keine Sozialleistungen. Die zahlen "nur" Hungerlöhne, die vom Staat für die Hungerlöhner aufgestockt werden.
Diese Lohnsubventiomn, die auch zu Lasten vernünftiger Arbeitgeber geht, muss gesetzlich verboten werden.
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Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: LSG BRB - L 31 AS 3028/14 B ER - kaufm. Kalkulation
Ich kann keinen Unterschied erkennen zu einem selbständigen Aufstocker, der sich selbst einen "Hungerlohn" in Form einer unzureichenden Kalkulation zahlen will, dies aber (zu Recht) verboten bekommt vom Sozialgericht. Wo ist da der Unterschied?Günter hat geschrieben:Du übersiehst eine Kleinigkeit. Die Firmen, die sich auf Kosten ihrer Sklaven bereichern, siehe Amazon und die Praktikantenzuweisungen zur Weihnachtszeit, beziehen keine Sozialleistungen. Die zahlen "nur" Hungerlöhne, die vom Staat für die Hungerlöhner aufgestockt werden.
Re: LSG BRB - L 31 AS 3028/14 B ER - kaufm. Kalkulation
Der eine scheffelt Milliarden und der andere nagt am Hungertuch.
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Re: LSG BRB - L 31 AS 3028/14 B ER - kaufm. Kalkulation
Ein deutscher Richter, also jemand der im öffentlichen Dienst beschäftigt ist, möchte uns weiß machen das es selbstverständlich ist seriös zu kalkulieren.
Nun hat der gute Mann sich vertan. Wie auch immer. Es kann im SGB II nur darum gehen ob jemand bedürftig ist oder nicht.
Alles andere kann das JC wie auch das Gericht später um Rückforderungen , sozialwidrigkeit usw. eventuell wiederholen.
Er hat also einen Fehler gemacht. deswegen hat er keinen Anspruch mehr auf die Grundrechte in diesem Land?
Was passiert denn mit den 3 Richtern wenn sie einen Fehler machen und ihr Urteil/Beschluss in der nächst höheren Instanz aufgehoben wird.
Ihr werdet staunen, dennen passiert schlicht ......... gar nichts, nada.
Es ist ja immer schön wenn so Richter so richtig großkotzig daher kommen. Deshalb haben sie wohl auch gleich mit ausgeführt das Leistungsempfänger sich nicht mehr auf Jobs bewerben müssen die das Existenzminimum unterschreiten, bzw. den Pfändungsfreibetrag.
Nun hat der gute Mann sich vertan. Wie auch immer. Es kann im SGB II nur darum gehen ob jemand bedürftig ist oder nicht.
Alles andere kann das JC wie auch das Gericht später um Rückforderungen , sozialwidrigkeit usw. eventuell wiederholen.
Er hat also einen Fehler gemacht. deswegen hat er keinen Anspruch mehr auf die Grundrechte in diesem Land?
Was passiert denn mit den 3 Richtern wenn sie einen Fehler machen und ihr Urteil/Beschluss in der nächst höheren Instanz aufgehoben wird.
Ihr werdet staunen, dennen passiert schlicht ......... gar nichts, nada.
Es ist ja immer schön wenn so Richter so richtig großkotzig daher kommen. Deshalb haben sie wohl auch gleich mit ausgeführt das Leistungsempfänger sich nicht mehr auf Jobs bewerben müssen die das Existenzminimum unterschreiten, bzw. den Pfändungsfreibetrag.
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Re: LSG BRB - L 31 AS 3028/14 B ER - kaufm. Kalkulation
Jein. In dem Fall kam wohl tatsächlich auch noch mangelnde Mitwirkung dazu. Was im Urteil nicht steht: ob der Richter zusätzlich Verdacht geschöpft hat, dass nebenbei eventuell noch Barzahlungen geflossen sind. Die Kosten waren auch insofern unangemessen, als eine Sekretärin (die Freundin?) für den einen einzigen Auftrag eine Halbtagsstelle besetzt hat und dieses in der EKS mit abgerechnet wurde.der ratlose hat geschrieben:Nun hat der gute Mann sich vertan. Wie auch immer. Es kann im SGB II nur darum gehen ob jemand bedürftig ist oder nicht.
Re: LSG BRB - L 31 AS 3028/14 B ER - kaufm. Kalkulation
Das Urteil halte ich durchaus für richtig, aber es fehlt eben leider, dass diese Maßstäbe auch bei nicht ALG II beziehenden Arbeitgebern angewandt werden.
Widersinnig ist hier doch:
Hätte sich der Kläger selbst ein "ausreichendes" Gehalt kalkuliert, aber seine Mitarbeiter im Gegenzug so weit gedrückt, dass sie ALG II aufstockend beanspruchen müssten, so wäre alles in Butter gewesen.
Widersinnig ist hier doch:
Hätte sich der Kläger selbst ein "ausreichendes" Gehalt kalkuliert, aber seine Mitarbeiter im Gegenzug so weit gedrückt, dass sie ALG II aufstockend beanspruchen müssten, so wäre alles in Butter gewesen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: LSG BRB - L 31 AS 3028/14 B ER - kaufm. Kalkulation
Genau. Die Abstrafung der Arbeitgeber fehlt.