Unterschied Aufenthaltsrecht - Niederlassungsrecht??
Verfasst: Mi 29. Apr 2015, 09:09
Wo ist da der entscheidende Unterschied?
Grundlage für die Frage ist das hier:
http://www.alg-ratgeber.de/post359708.html#p359708
Denn wenn ich das Urteil recht verstanden habe, hätte ja gar nicht auf Niederlassungsrecht geklagt werden müssen, da ja ein Aufenthaltsrecht - das eine Arbeitserlaubnis beinhaltet - bestand.
Grundlage für die Frage ist das hier:
http://www.alg-ratgeber.de/post359708.html#p359708
Denn wenn ich das Urteil recht verstanden habe, hätte ja gar nicht auf Niederlassungsrecht geklagt werden müssen, da ja ein Aufenthaltsrecht - das eine Arbeitserlaubnis beinhaltet - bestand.