Seite 1 von 1

Unterschied Aufenthaltsrecht - Niederlassungsrecht??

Verfasst: Mi 29. Apr 2015, 09:09
von marsupilami
Wo ist da der entscheidende Unterschied?

Grundlage für die Frage ist das hier:
http://www.alg-ratgeber.de/post359708.html#p359708

Denn wenn ich das Urteil recht verstanden habe, hätte ja gar nicht auf Niederlassungsrecht geklagt werden müssen, da ja ein Aufenthaltsrecht - das eine Arbeitserlaubnis beinhaltet - bestand.

Re: Unterschied Aufenthaltsrecht - Niederlassungsrecht??

Verfasst: Mi 29. Apr 2015, 11:00
von Koelsch
Die Aufenthaltserlaubnis beinhaltet z.B. nicht automatisch die Arbeitserlaubnis, die Niederlassungserlaubnis schon. Bei der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis ist aber meines Wissens die Arbeitserlaubnis mit drin, und mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis darf man auch, wie mit Niederlassungserlaubnis in der EU herumreisen. Unterschiede zwischen den beiden Sachen könnte ich auch nicht nennen.

Re: Unterschied Aufenthaltsrecht - Niederlassungsrecht??

Verfasst: Mi 29. Apr 2015, 11:08
von Günter