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LSG Hessen L 6 AS 828/12 Cash statt Handy verringert nicht

Verfasst: Fr 22. Mai 2015, 09:05
von Olivia Cole
Ein interessantes Urteil, man muss also gucken, was insgesamt unterm Strich bei rauskommt - und ob dadurch ein effektiver Vermögenszuwachs bei rauskommt.

Damit dürfte auch die Frage beantwortet sein, wie ein Sofortbonus eines Stromanbieters (bei Anbieterwechsel) gewertet werden würde. Nämlich analog zu diesem Handyfall: der Bonus wird nicht angerechnet, da damit die späteren Abschlagszahlungen bestritten werden. Und die Abschlagszahlungen bzw. die Endabrechnung werden wohl fast immer den Bonus übertreffen. Kein Mehrerlös, kein Einkommen.