LSG NRW - L 2 AS 730/15 B - monatliche EÜR per EGV
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Ich kann mich erinnern, in den ersten 18 (?) Monaten der Selbständigkeit ebenfalls solche monatlichen Gewinn/Verlust-Aufstellungen gemacht zu haben, und zwar als Pflicht durch das Jobcenter. Diese mussten dann immer per Fax eingesendet werden.
Re: LSG NRW - L 2 AS 730/15 B - monatliche EÜR per EGV
Und ich kann mich erinnern das ich solchen Mist niemals unterschrieben hätte. Überhaupt erhält ne EÜR die Daten der EKS. Fehlt nur noch das dann der BWZ für den jeweilgen Monat der abzugebenen EÜR beschieden wird.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Re: LSG NRW - L 2 AS 730/15 B - monatliche EÜR per EGV
Eine Gründung mit Verweigerung der Unterschrift?? Ob das so gut gewesen wäre, bezweifle ich mal.
Re: LSG NRW - L 2 AS 730/15 B - monatliche EÜR per EGV
Jeder Jeck is anders, ich hätte so was auch nicht unterschrieben.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: LSG NRW - L 2 AS 730/15 B - monatliche EÜR per EGV
Du hast Dich also vor Gründung schon vom JC kräftig gängeln lassen. Meiner Meinung nach hättest Du besser über diesen Punkt verhandeln sollen. Bleibe dabei - ich hätte das nie unterschrieben.Olivia Cole hat geschrieben:Eine Gründung mit Verweigerung der Unterschrift?? Ob das so gut gewesen wäre, bezweifle ich mal.
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Re: LSG NRW - L 2 AS 730/15 B - monatliche EÜR per EGV
Wie kommst denn Du auf diese abwegige Schlussfolgerung?Pegasus hat geschrieben:Du hast Dich also vor Gründung schon vom JC kräftig gängeln lassen.Olivia Cole hat geschrieben:Eine Gründung mit Verweigerung der Unterschrift?? Ob das so gut gewesen wäre, bezweifle ich mal.
Beim Jobcenter gilt generell, dass bei Neugründungen aus der Arbeitslosigkeit die Gewinne geprüft werden. Versucht man dort zu verhandeln, machen sie aus der EGV einen Verwaltungsakt. Ob das bei Beginn einer Selbständigkeit zielführend ist, zweifle ich weiter an. Ein Verweigerungskurs wäre kein gutes Omen, dass man an sein Konzept glaubt. Was für Argumente hättest Du denn gebracht zu sagen, nein mache ich nicht?Meiner Meinung nach hättest Du besser über diesen Punkt verhandeln sollen.
Re: LSG NRW - L 2 AS 730/15 B - monatliche EÜR per EGV
Gegen einen VA kann man sich wehren, bei der unterschriebenen EGV ist das kaum möglich.
Und ich hätte dem JC durchaus gerade am Anfang gesagt, ich brauch meine Kraft gerade am Anfang für die Arbeit und nicht für sinnlose Bürokratie.
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Re: LSG NRW - L 2 AS 730/15 B - monatliche EÜR per EGV
An welcher Stelle im SGB II steht, dass die ein Anrecht auf monatliche Prüfung haben? Das steht EKS für ein halbes Jahr im Voraus dient der Berechnung des Aufstockbetrages und danach wird anhand der abschl. EKS abgerechnet.
Kann mir mal jemand sagen was die Zahlen im ersten Halbjahr bringen sollen? Meint jemand die hätten auch nur ansatzweise die Berechtigung die Selbstständigkeit besonders bei einer Neugründung zu untersagen? Wie will man sich denn am Markt durchsetzen, wenn man sich von einem Sesselfurzer fertig machen läßt. Ich glaub einfach nicht was ich da lese.
Kann mir mal jemand sagen was die Zahlen im ersten Halbjahr bringen sollen? Meint jemand die hätten auch nur ansatzweise die Berechtigung die Selbstständigkeit besonders bei einer Neugründung zu untersagen? Wie will man sich denn am Markt durchsetzen, wenn man sich von einem Sesselfurzer fertig machen läßt. Ich glaub einfach nicht was ich da lese.
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Re: LSG NRW - L 2 AS 730/15 B - monatliche EÜR per EGV
Das ist auch wieder richtig, un ddas wusste ich damals sogar noch nicht mal.
Andererseits: die geforderten Nachweise hab ich damals gar nicht gehabt, da die Unterlagen damals immer noch bei einer Buchhaltungsfirma lagen. Ich hatte dann einfach gar nichts eingesendet und es hat auch niemand weiter nachgefragt. Nach über einem halben Jahr dann doch eine Nachfrage, da hab ich dann geantwortet, die Zahlen liegen mit der EKS vor. So war das Thema bald gegessen.
Andererseits: die geforderten Nachweise hab ich damals gar nicht gehabt, da die Unterlagen damals immer noch bei einer Buchhaltungsfirma lagen. Ich hatte dann einfach gar nichts eingesendet und es hat auch niemand weiter nachgefragt. Nach über einem halben Jahr dann doch eine Nachfrage, da hab ich dann geantwortet, die Zahlen liegen mit der EKS vor. So war das Thema bald gegessen.
Re: LSG NRW - L 2 AS 730/15 B - monatliche EÜR per EGV
Da siehst man eben, was für ein Quatsch solche Forderungen sind.
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Re: LSG NRW - L 2 AS 730/15 B - monatliche EÜR per EGV
Nirgendwo. eLBs können rechtswirksam nur verpflichtet werden, wenn sie eine EGV unterzeichnen oder einen VA unwidersprochen hinnehmen.Günter hat geschrieben:An welcher Stelle im SGB II steht, dass die ein Anrecht auf monatliche Prüfung haben?
Soweit richtig, aber das JC meint doch immer, durch seine Fachkompetenz der Selbständigkeit "nachhelfen" zu können.Das steht EKS für ein halbes Jahr im Voraus dient der Berechnung des Aufstockbetrages und danach wird anhand der abschl. EKS abgerechnet.
Überhaupt nichts. Aus Anlaufverlusten kann man keine Tendenz herauslesen.Kann mir mal jemand sagen was die Zahlen im ersten Halbjahr bringen sollen?
Dieses Recht besteht zu keiner Zeit, auch nicht später und auch nicht wenn ein sog. Coach so etwas fordern sollte.Meint jemand die hätten auch nur ansatzweise die Berechtigung die Selbstständigkeit besonders bei einer Neugründung zu untersagen?
Wie gesagt, das war bei mir nicht der Fall gewesen. Die Zahlen lagen beim Buchhaltungsbüro und waren somit nicht verfügbar. Aus nicht verfügbaren Zahlen konnten keinerlei Schlüsse gezogen werden.Wie will man sich denn am Markt durchsetzen, wenn man sich von einem Sesselfurzer fertig machen läßt.
Jetzt reg Dich nicht auf, das ist nicht gut für die Gesundheit.Ich glaub einfach nicht was ich da lese.
Re: LSG NRW - L 2 AS 730/15 B - monatliche EÜR per EGV
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Re: LSG NRW - L 2 AS 730/15 B - monatliche EÜR per EGV
Ich habe denen geantwortet, dass ich eine gesetzliche Pflicht zur Buchhaltung habe, und dass ich deswegen ein Buchhaltungsbüro organisiert habe (natürlich auf Kosten des Betriebes, bzw. anerkennungspflichtige Betriebskosten). Nachdem der ganze Prozess auch für mich neu sei, müsse ich mich erst reinfinden. Da war das erste halbe Jahr längst um. Dann folgten zwei weitere Halbjahre mit Anlaufverlusten. Da habe ich sporadisch eine Übersicht hingefaxt, das gebe ich zu. Dann folgte noch eine längere Zeit mit Verlusten, und dann bekam ich ein §16c-Coaching verpasst. Das war gar nicht nett und ich habe mich vorbereitet für den Fall, dass das Coaching abdriftet oder sogar "misslingt". Ich habe mich für den Ernstfall gewappnet und vorsichtshalber eine Anwaltsadresse rausgesucht, ich hätte eine polizeiliche Anzeige bei Kompetenzüberschreitung gemacht, ein Hausverbot erteilt, eine Gegendarstellung gemacht, den Coach wegen Sabotage am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zur Rechenschaft gezogen und eine zivilrechtliche Schadensersatzklage bei Rufschädigung eingeleitet. Was zum Glück nicht der Fall war, das war aber reiner Zufall. Die geforderten Unterlagen in der EGV, die der Coachingfirma hätten überlassen werden sollen, hatte ich komplett durchgestrichen. Das ging zu weit. Das war eine sehr schwierige und nervenaufreibende Zeit gewesen.Koelsch hat geschrieben:Da siehst man eben, was für ein Quatsch solche Forderungen sind.
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Re: LSG NRW - L 2 AS 730/15 B - monatliche EÜR per EGV
Generell fehlt Vertrauen in die Selbständigen und besonders bei Gründungen. Ich glaube, wenn man die Selbständigen in Ruhe lassen würde, kämen viel bessere Ergebnisse bei raus.
Ein wünschenswerter Punkt wäre auch die Abschaffung der 16c-Coachings. Die dort aufgebaute Drohkulisse wirkt kontraproduktiv und hemmt den Geschäftsbetrieb.
Ein wünschenswerter Punkt wäre auch die Abschaffung der 16c-Coachings. Die dort aufgebaute Drohkulisse wirkt kontraproduktiv und hemmt den Geschäftsbetrieb.
Re: LSG NRW - L 2 AS 730/15 B - monatliche EÜR per EGV
Also hat sich das alles halbwegs eingerenkt und jetzt isses nur noch der ganz normale Wahnsinn.
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Re: LSG NRW - L 2 AS 730/15 B - monatliche EÜR per EGV
Ja. Dir Drohkulisse war aber schon übel, vor allem das Coaching.
Schlimm waren dann auch die Vorschläge zur "Rechtsvereinfachung" im SGB II, hier vor allem der Vorschlag, Selbständigkeiten generell zu befristen. Hoffentlich kommt von dort nichts mehr!
Schlimm waren dann auch die Vorschläge zur "Rechtsvereinfachung" im SGB II, hier vor allem der Vorschlag, Selbständigkeiten generell zu befristen. Hoffentlich kommt von dort nichts mehr!
- kleinchaos
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Re: LSG NRW - L 2 AS 730/15 B - monatliche EÜR per EGV
Doch doch, da wird noch was kommen. Momentan trauen sie sich nur nicht. Die warten einfach bis zur nächsten Wahl. Oder bis zur nächsten Fußball-WM oder Olympiade
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg