Ich sehe 10 Bewerbungen/Monat bei einem jüngeren Arbeitssuchenden als die allgemein zumutbare Höchstgrenze an, bei einem über 50jährigen mag man das fairerweise auch auf 4-5 reduzieren; dies habe ich in der Vergangenheit ohne Mühe hinbekommen (sofern man sich bundesweit um Stellenangebote bewirbt).
Der Kläger will dies aber aus weltanschaulichen Gründen grundsätzlich nicht anerkennen:
Zitat: "
Ab heute widerstehe ich offen jeder staatlichen Zumutung, ein mir unsinnig erscheinendes Arbeitsangebot anzunehmen oder unsinnige, vom Amt mir auferlegte Regeln zu befolgen. Auch die durch die Wirklichkeit längst als illusorisch erwiesene Fixierung auf "Erwerbsarbeit" lehne ich in jeder Weise ab.
Ich beanspruche ein unbedingtes Recht auf ein freies, selbstbestimmtes Leben, welches ich einer von mir selbst gewählten, mir selbst sinnvoll erscheinenden und mir nicht von außen vorgeschriebenen Tätigkeit widmen darf – auch wenn ich durch die wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse gezwungen bin, dafür Hartz IV in Anspruch zu nehmen."
http://www.grundrechte-brandbrief.de/Pr ... ehnung.htm
Der Gegenwind in Berlin ist aber vom Kläger des hiesigen Verfahrens -
Aktivist Ralph Boes - selbstverursacht, da er als bekennender Dauerbewerbungsverweigerer regelmäßig so schöne Schriftsätze an Jobcenter Berlin-Mitte sowie die jeweiligen Kammern des SG-Berlin verfasst und auch eine entsprechend umfangreiche Verfahrensdokumentation auf seiner Webseite zugänglich macht, wie z.B. hier:
http://www.grundrechte-brandbrief.de/Pr ... chrift.htm
Zudem ist Ralph Boes nach seinem und seiner Prozeßbevollmächtigten Sachvortrag in vielen Verfahren als freiberuflich oder ehrenamtlich mit 200 €/Monat Aufwandsentschädigung tätiger Dozent & Redner im Auftrag der Bürgerinitiative bedingungsloses Grundeinkommen e.V. offenbar so ausgelastet, daß daneben kein Raum für Bewerbungsbemühungen bleibt!
Eine letzte Anmerkung:
Wenn Boes es verstünde, den Marktwert seiner Arbeitstätigkeit besser einzuschätzen und das freiberufliche Einkommen erzielte, was ihm zustünde, würde er sich wie ein vernünftiger und risikobewußter Einzelunternehmer/Freiberufler verhalten. Aber so viel betriebswirtschaftliches Grundwissen ist für ihn als abgebrochenen Philosphiestudenten und einer gebrochenen & erfolglosen Erwerbsbiographie zuviel verlangt. Da könnte man ihm einen Antrag auf Förderung einer beruflichen Weiterbildung anraten...