SG Berlin, S 128 AS 13464/14

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Koelsch
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SG Berlin, S 128 AS 13464/14

#1

Beitrag von Koelsch »

http://www.alg-ratgeber.de/alg-grundsic ... 16162.html

Ziel erreicht, aber auch bemerkenswert, wie sich das SG vor den eigentlich interessanten Rechtsfragen drückt, wie z.B. OA bei Selbstständigen oder Ziel € 500 Gewinn wenn gleichzeitig schon mehr als € 500 angerechnet wird.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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kleinchaos
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Re: SG Berlin, S 128 AS 13464/14

#2

Beitrag von kleinchaos »

Ist mir auch aufgefallen. Schade.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Koelsch
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Re: SG Berlin, S 128 AS 13464/14

#3

Beitrag von Koelsch »

Das ist auch eine Folge der enormen Arbeitsbelastung der SG's - wenn sich eine "einfache" Lösung anbietet, dann wird die genommen. Spart lange, komplizierte Urteilsbegründung.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia Cole
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Re: SG Berlin, S 128 AS 13464/14

#4

Beitrag von Olivia Cole »

Und es spart ein Urteil mit detaillierten Begründungen, auf welche dann auch andere Leistungsbezieher sich berufen könnten.

Ob das Jobcenter Berufung einlegt?
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tigerlaw
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Re: SG Berlin, S 128 AS 13464/14

#5

Beitrag von tigerlaw »

Olivia Cole hat geschrieben:Und es spart ein Urteil mit detaillierten Begründungen, auf welche dann auch andere Leistungsbezieher sich berufen könnten.

Ob das Jobcenter Berufung einlegt?
Wohl nicht. SG sagt:
Evtl. mag auch ein von 6 Monaten abweichender Zeitraum zulässig sein, aber dann bitte die Ermessensargumente in die VA-Begründung mit einbringen!
Außerdem betraf der VA das 1. Halbjahr 2014, ist also sowieso schon "Schnee von gestern", deshalb auch "Fortsetzungsfeststellungsklage"!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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