LSG NRW - L 6 AS 1926/14 - Fahrtkosten Mehrbedarf

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Olivia Cole
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LSG NRW - L 6 AS 1926/14 - Fahrtkosten Mehrbedarf

#1

Beitrag von Olivia Cole »

Ich beziehe mich auf Tigerlaws Posting und den dazugehörigen Thread.

Kann man aus dem Urteil auch etwas herleiten für die Monatskarte bei selbständigen Aufstockern? Sofern diese (auch) betrieblich benötigt und genutzt wird? Wie ist da die Regelung? In der Vergangenheit wurde das bei mir höchst unterschiedlich gehandhabt. Mal Anerkennung ja, mal Anerkennung nein, mal zur Hälfte.
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marsupilami
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Re: LSG NRW - L 6 AS 1926/14 - Fahrtkosten Mehrbedarf

#2

Beitrag von marsupilami »

Läßt sich da nicht, wenn da mal eine "Anerkennung" vorlag - vermutlich ja schriftlich - eine Art Bestandsschutz ableiten?

Letztes Mal hab ihr anerkannt, dieses mal nicht.
Warum nicht?

Bitte begründen!
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Olivia Cole
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Re: LSG NRW - L 6 AS 1926/14 - Fahrtkosten Mehrbedarf

#3

Beitrag von Olivia Cole »

Nein, einen Bestandsschutz gibt es da nicht. Lt. Auskunft des Jobcenters hätten a) die Leistungssachbearbeiter immer wieder gewechselt und b) würde das Ermessen je nach Ertragslage des Unternehmens immer wieder neu angewendet werden müssen. Mit jeweils unterschiedlichem Ausgang für die Anerkennung der Fahrtkosten.
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kleinchaos
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Re: LSG NRW - L 6 AS 1926/14 - Fahrtkosten Mehrbedarf

#4

Beitrag von kleinchaos »

Meiner Meinung nach muss mindestens die Differenz zwischen Regelbedarfsanteil und tatsächlichen Kosten erstattet werden. Und zwar nicht nur bei täglich notwendigen Fahrten zu medizinischen Behandlungen.
Hier in L ist es wie in B und anderswo: ohne ÖPNV kommste nicht raus aus der Bude. Für Fahrrad sind manche Strecken einfach zu weit wenn man gesundheitlich angeschlagen ist, nicht jeder hat das Training eines Fahrradkuriers, und Wetter ist ja auch mal hin und wieder.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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marsupilami
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Re: LSG NRW - L 6 AS 1926/14 - Fahrtkosten Mehrbedarf

#5

Beitrag von marsupilami »

Also ob die Leistungssachbearbeiter wechseln oder ich meine Socken ...

Nur weil ab und an der Verkehrsminister wechselt, gilt die Ampelregelung nach wie vor:
Rot heißt: Halt!
Gelb heißt: mach Dich bereit!
Grün heißt: du darfst ....
Punkt!

Und selbst wenn das Ermessenssache ist, muß gerade deshalb begründet werden, aufgrund wovon ist genau dieses Ermessen ausgeübt worden?
Ich würd' die nicht so einfach davonkommen lassen!
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Koelsch
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Re: LSG NRW - L 6 AS 1926/14 - Fahrtkosten Mehrbedarf

#6

Beitrag von Koelsch »

Es ist nach meiner Meinung generell nicht möglich einen Selbstständigen bei seinen "Betriebsfahrten" auf das im Regelbedarf vorgesehene "Fahrgeld" zu verweisen. Betriebsfahrt ist und bleibt Betriebsausgabe. Aus dem Regelbedarf bestreitet dann der Selbstständige die Besuchsfahrten zu Kaffee und Kuchen bei Tante Erna und Oma, das ist sein gutes Recht.

Der Verweis auf das Sozialticket ist allenfalls möglich, wenn der Selbstständige z.B. für € 70,00 / Monat Einzelfahrscheine im Stadtverkehr als Betriebsausgabe abrechnet, das Sozialticket aber nur € 40 kostet.

Selbst dann aber hab ich "Zahnschmerzen". Nur wenn die € 70 aus regelmäßigen Fahrten resultieren (5 mal die Woche zur Haltestelle X, von da dann 4 mal nach Y und 1 mal nach Z und dann jeweils wieder nach Hause) könnte auf Sozialticket verwiesen werden.

Beim Selbstständigen aber sieht es doch so aus - am Monatsanfang weiß er nicht, wie oft er inm kommenden Monat betrieblich in die Bimmel muss. Das ergibt sich erst im Laufe des Monats, also kann er am Monatsanfang auch nicht abschätzen, ist Sozialticket günstiger oder sind es Einzelfahrscheine.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia Cole
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Re: LSG NRW - L 6 AS 1926/14 - Fahrtkosten Mehrbedarf

#7

Beitrag von Olivia Cole »

Und was macht man, wenn einem Privatnutzung des Monatstickets abgezogen wird?
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Koelsch
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Re: LSG NRW - L 6 AS 1926/14 - Fahrtkosten Mehrbedarf

#8

Beitrag von Koelsch »

Das Normale -> Widerspruch
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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