LSG NRW - L 19 AS 1365/15 B ER - Freizügigkeit Gewerbe

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Koelsch
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LSG NRW - L 19 AS 1365/15 B ER - Freizügigkeit Gewerbe

#1

Beitrag von Koelsch »

Der Beschluss http://www.alg-ratgeber.de/selbststandi ... 16449.html erscheint mir nicht nur in Hinblick auf die Freizügigkeit interessant, der 19. Senat des LSG äußert sich hier auch recht vernünftig und ausführlich zu den "Anlaufschwierigkeiten" bei Neugründung eines Gewerbes. Da findest sich manches Argumentationströpfchen für die nicht unübliche Auseinandersetzung mit dem JC über Fragen der EKS.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
der ratlose
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Re: LSG NRW - L 19 AS 1365/15 B ER - Freizügigkeit Gewerbe

#2

Beitrag von der ratlose »

Der Europäische Gerrichtshof hatte schon vor langer Zeit festgestelt das ein Einkommen von 165 € schon reicht um als nicht unerheblich zu gelten.
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