Befangenheit ärztlicher Sachverständiger für RV und KV

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Günter
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Befangenheit ärztlicher Sachverständiger für RV und KV

#1

Beitrag von Günter »

http://www.alg-ratgeber.de/gesetzliche- ... 16455.html

Damit kann man also Gutachter der DRV und der KV als befangen ablehnen, wenn man den Verdacht hegt, das Ergebnis des Gutachtens stand schon vor der Untersuchung fest.

Frage, wer zahlt das "neutrale" Gutachten?
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Befangenheit ärztlicher Sachverständiger für RV und KV

#2

Beitrag von Koelsch »

Das müsste vom Gericht in Auftrag gegeben werden und wird gezahlt vom "Verlierer" - bei PKH dann ggf. vom Staat.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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tigerlaw
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Re: Befangenheit ärztlicher Sachverständiger für RV und KV

#3

Beitrag von tigerlaw »

Koelsch hat geschrieben:Das müsste vom Gericht in Auftrag gegeben werden und wird gezahlt vom "Verlierer" - bei PKH dann ggf. vom Staat.
Nein, das liegt noch etwas anders.

@GÜnter: Der Gutachter muss nicht befangen sein, es reicht aus, dass man "begründete Zweifel" an der Objektivität hat.

@Koelsch: Verfahren von Versicherten gegen die BG sind genauso gerichtsksotenfrei wie Renten- oder H-4-Klagen. Das Gericht beauftragt den Gutachter von Amts wegen (vgl. § 106 SGG), die Kosten werden von der Justizkasse getragen. Und da gibt es keine Kostentragungspflicht für eine der Parteien.
Anders ist es, wenn man sich (noch einmal), diesmal von einem Arzt seines Vertrauens begutachten lässt, dann zahlt man grundsätzlcih die Kosten selber (an die Gerichtskasse). Es gibt aber auch Fälle, wo das Gericht die GA-Kosten "auf die Landeskasse übernommen" hat.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Günter
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Re: Befangenheit ärztlicher Sachverständiger für RV und KV

#4

Beitrag von Günter »

So war es ja in meinem Rentenverfahren, ich hab der DRV damals auch geschrieben, dass das Ergebnis bereits vor der Untersuchung feststand und dem Sachverständigen massive Fehler vorgeworfen. Dann kam der positive Rentenbescheid.

Lustig war z.B. dass der als Internist meine Rücken- und Schulterschmerzen als behandelbar bezeichnete die Reha-Ärzte schon Jahre vorher von chronisch sprachen und ich der DRV schrieb jede Krankheit ist behandelbar, aber nicht jede Krankheit ist auch heilbar.

Man muss in so einem Verfahren einfach Zweifel an der Kompetenz und Sachlichkeit des Gutachters erzeugen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Befangenheit ärztlicher Sachverständiger für RV und KV

#5

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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