Und warum darf dann noch sanktioniert werden?

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marsupilami
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Und warum darf dann noch sanktioniert werden?

#1

Beitrag von marsupilami »

Wenn noch nicht mal von den Freibeträgen Unterhaltszahlungen abgezweigt werden dürfen?

http://alg-ratgeber.de/alg-ii-grundsich ... 17409.html


Minimum ist Minimum.
Weniger geht nicht.

Also weg mit dem ganzen Sanktions-Gedöns.
Signatur?
Muss das sein?
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Pegasus
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Registriert: So 19. Okt 2008, 12:31

Re: Und warum darf dann noch sanktioniert werden?

#2

Beitrag von Pegasus »

weil die Bayern sich vehement für Sanktionen einsetzen. Natürlich stimmt es, Minimum ist Minimum und es darf nacvh meiner Meinung und vielen anderen eben nicht gekürzt werden. Denke deswegen gibt es auch die tollen Einkaufsgutscheine oder wie die Dinger heißen....
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
der ratlose
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Re: Und warum darf dann noch sanktioniert werden?

#3

Beitrag von der ratlose »

Weil das eine Einzelentscheidung des 6.Senats ist.

Wenn wir uns erinnern mögen, habe ich hier vor einem Jahr eine Entscheidung des 6.Senats des selben LSG veröffentlicht wo der Senat im Endeffekt genau das Gegenteil sagt.

Laut dem 6.Senat ist die Unterschreitung des Existenzminimums auch über Jahre (hier 5 jahre) hinzunehmen und der komplette Freibetrag muss zb.für das Umgangsrecht eingesetzt werden.
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