Schön, dass das mal in aller Deutlichkeit gesagt worden ist. Eine EGV, bei der die Verhandlung ohne triftigen Grund verweigert wird, ist demnach nichtig.Grundlegende Änderungen einer Eingliederungsvereinbarung müssen vom Jobcenter dem Antragsteller stets vorab schriftlich unterbreitet und ihm Gelegenheit zur Prüfung – ggf. auch durch eine Bevollmächtigten – eingeräumt werden.