http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,15 ... 36,00.htmlGeklagt hatte ein EDV-Fachmann aus dem Rheingauort Eltville, der den Computer mit Internet-Anschluss in der Wohnung hat, ihn aber nur für seine Arbeit nutzt. Für seinen Privathaushalt zahlt er Rundfunk- und Fernsehgebühren. Allein das befreie den Mann im Übrigen von einer Zahlung für den PC, entschied das Gericht (Az.: 5 E 243/08.WI).
Gericht bezweifelt Rechtsgrundlage für Internet-GEZ-Gebühr
Gericht bezweifelt Rechtsgrundlage für Internet-GEZ-Gebühr
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
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