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PKH-Gewährung - bitte nochmal für juristische Dummies

Verfasst: Sa 10. Sep 2016, 11:07
von marsupilami
Damit ist höchstrichterlich klargestellt, dass für die anwaltliche Vertretung in Verfahren über die Aussetzung der Vollstreckung aus sozialgerichtlichen Urteilen bereits aus verfassungsrechtlichen Gründen stets Prozesskostenhilfe zu bewilligen ist.

http://alg-ratgeber.de/post412635.html#p412635


Und warum haben die dann bei mir PKH abgelehnt?
http://alg-ratgeber.de/post412288.html#p412288

Re: PKH-Gewährung - bitte nochmal für juristische Dummies

Verfasst: Sa 10. Sep 2016, 11:29
von Olivia
Ich glaube, weil bei dem anderen Fall ins Vermögen des Leistungsberechtigten vollstreckt werden sollte. Dagegen wollte sich der Leistungsberechtigte wehren, und zwar mit Hilfe eines Anwaltes. Da wurde dann PKH zugesprochen.

In Marsus Fall dagegen soll nicht vollstreckt werden, sondern der Leistungsempfänger begehrt etwas. Umgekehrte Richtung also. Zumal war in dem anderen Fall keine aufschiebende Wirkung gegeben, es war also Eile geboten. Diese Rechtslage schätzt das Gericht bezüglich der Gewährung von PKH für die Regelsatzklage anders ein.

Folgende Überlegung. Vielleicht könnte man sich ja einen Punkt herausnehmen, der besonders klar im Widerspruch zur EVS steht. Bspw. die Stromkosten. Der Anteil ist zu niedrig, das Bundesverfassungsgericht hat bereits im letzten Urteil gesagt, dass die Leistungshöhe "gerade noch so" ausreichend sei. Ob das dann schon ausreichend wäre für eine Beschwerde am Bundesverfassungsgericht? :ka: (Rechtsweg ist ja schon fast ausgeschöpft.)

Re: PKH-Gewährung - bitte nochmal für juristische Dummies

Verfasst: Sa 10. Sep 2016, 11:40
von Koelsch
In Deinem Verfahren geht es ja nicht um die Aussetzung der Vollstreckung.

Ansonsten :1:

Re: PKH-Gewährung - bitte nochmal für juristische Dummies

Verfasst: Sa 10. Sep 2016, 11:41
von kleinchaos
Ich hab mir gestern das genannte Urteil nochmal richtig durchgelesen und bin der Meinung, dass man durchaus klagen sollte. Eben wenn man sich die Randnummern ab 109 mal genauer durchliest.

Re: PKH-Gewährung - bitte nochmal für juristische Dummies

Verfasst: Sa 10. Sep 2016, 12:32
von tigerlaw
Nein, Marsu, du bist kein Dummy, nur ist die Sachverhaltsschilderung des BVerfG etwas kryptisch:

Ein eLB hatte in erster Instanz Erfolg, und dagegen hatte das JC Rechtsmittel eingelegt.

Und um nicht erst "vorläufig" zahlen zu müssen, hatte es gleichzeitig beantragt, die Vollstreckung aus der erstinstanzlichen Entscheidung auszusetzen.

EIne solche Aussetzung soll aber nur erfolgen, wenn die erstinstanzliche Entscheidung "bereits auf den ersten Blick grottenfalsch" ist.

Um einem solchen Antrag entgegentreten zu können, ist ein "Armer" auch insoweit auf PKH angewiesen, wie das BVerfG dem LSG ins Stammbuch geschrieben hat.

Und damit sind auch die Erwägungen von Olli obsolet.

Re: PKH-Gewährung - bitte nochmal für juristische Dummies

Verfasst: Sa 10. Sep 2016, 15:25
von marsupilami
Aha.

Re: PKH-Gewährung - bitte nochmal für juristische Dummies

Verfasst: Sa 10. Sep 2016, 16:31
von Olivia
Aha.

Re: PKH-Gewährung - bitte nochmal für juristische Dummies

Verfasst: Sa 10. Sep 2016, 16:54
von Günter
Ich wette euch geht es wie mir, ihr habt auch nix begriffen.

Re: PKH-Gewährung - bitte nochmal für juristische Dummies

Verfasst: Sa 10. Sep 2016, 16:58
von Olivia
:jojo: :unschuld:

Re: PKH-Gewährung - bitte nochmal für juristische Dummies

Verfasst: Sa 10. Sep 2016, 17:27
von Koelsch
Ist eigentlich ganz eifach:

JC bekommt beim SG einen auf den Deckel: "Du zahlst dem eLB ab sofort € "ganzviel"

Dann muss JC erst mal zahlen, auch wenn JC in Berufung geht, außer JC beantragt die Aussetzung der Vollziehung. Dagegen aber kann man eben mit PKH-Unterstützung vorgehen.

Re: PKH-Gewährung - bitte nochmal für juristische Dummies

Verfasst: Sa 10. Sep 2016, 18:10
von Günter
Und da stellt sich die Frage, an der vermutlich auch noch jemand anderes grübelt. Was sagt uns das für marsus Fall? Kann er daraus Honig saugen?

http://alg-ratgeber.de/topic16725.html

Re: PKH-Gewährung - bitte nochmal für juristische Dummies

Verfasst: Sa 10. Sep 2016, 18:55
von Koelsch
Jein - oder Na.

Zwar wurde ein Einzelfall entscheiden, der eecht weit von Marsus Fall entfernt ist, aber das BVerfG hat die Schwelle für ein PKH-Kopfschütteln (nicht zum ersten Mal, man denke an das Urteil bzgl. RA im Widerspruchsverfahren) sehr hoch gelegt. Man könnte also durchaus versuchen, damit zu argumentieren - ihr lieben Leut's, PKH is nich, nur wenn ganz offensichtlich ist, das Verfahren hat absolut Null Aussicht auf Erfolg.

Re: PKH-Gewährung - bitte nochmal für juristische Dummies

Verfasst: Sa 10. Sep 2016, 19:39
von Olivia
Und wenn man das Bundesverfassungsgericht bemühen würde?

Re: PKH-Gewährung - bitte nochmal für juristische Dummies

Verfasst: Sa 10. Sep 2016, 19:45
von Koelsch
Dafür musst Du erst mal einen Anwalt finden

Re: PKH-Gewährung - bitte nochmal für juristische Dummies

Verfasst: Mi 14. Sep 2016, 09:13
von Olivia
Die selbst eingelegte Verfassungebeschwerde sollte möglichst auf wenige klar erkennbare Punkte begrenzt werden. Beim Regelsatz bspw. den Stromtarif in der Grundversorgung, der eindeutig höher ist als der Regelsatzanteil. Klagen müsste eine Person, die in der Grundversorgung ist und aufgrund eines Schufa-Eintrags den Anbieter nicht wechseln kann. Bei Mobilität sollte jemand klagen, der eine teurere Monatskarte benötigt und auf dem Land wohnt, demzufolge diese Karte braucht, um am sozialen Leben teilzunehmen. Und "idealerweise" (im Sinne der Klage) natürlich auch kein Auto und kein Fahrrad benutzen kann und dies auch nicht vorhanden ist. Alles genau belegen und die Klage nicht überfrachten.

Re: PKH-Gewährung - bitte nochmal für juristische Dummies

Verfasst: Mi 14. Sep 2016, 09:31
von marsupilami
Olivia: pfalsch.

Es geht eben nicht um Regelsatz, Stromtarif, Monatskarte, .... alles am Thema vorbei.

Zur Entscheidung stand nur PKH ja oder nein!
Es ist im Prinzip wurscht, warum überhaupt PKH beantragt wurde, es geht in diesen "höheren" Urteilen nur um die Frage:
durften die "unteren" Gericht die PKH ablehnen?
Den unteren Gerichten wurde - übertrieben ausgedrückt - auferlegt, die Anträge auf PKH bzw. die Gründe für die Beantragung "wohlwollend" und "großzügig" zu betrachten und zu bewerten.

So hab ich das jedenfalls verstanden.

Re: PKH-Gewährung - bitte nochmal für juristische Dummies

Verfasst: Mi 14. Sep 2016, 09:36
von Olivia
Dumme Frage - könnte man nicht unabhängig vom Ausgang der PKH-Gewährung eine Verfassungsbeschwerde einlegen, da alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind?

Re: PKH-Gewährung - bitte nochmal für juristische Dummies

Verfasst: Mi 14. Sep 2016, 11:11
von marsupilami
Siehe #15

Re: PKH-Gewährung - bitte nochmal für juristische Dummies

Verfasst: Mi 14. Sep 2016, 12:12
von Olivia
Wobei die Verfassungsbeschwerde letztes Mittel ist und nur bei gravierenden Grundrechtsverletzungen greift, unabhängig von der sonstigen Rechtslage.