SG Marburg - S 5 AS 288/16 ER - Einkommensanrechnung ab 1.8.2016

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Olivia
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SG Marburg - S 5 AS 288/16 ER - Einkommensanrechnung ab 1.8.2016

#1

Beitrag von Olivia »

Wenn der Grundfreibetrag unberücksichtigt bleibt, entsteht aber eine Unterdeckung. Und wenn der Gesetztestext grob falsch ausgelegt wird (Nichtberücksichtigung des Grundfreibetrags), wo wendet man sich da hin?

Kann jemand mal den Rechenweg erklären, den das Gericht da angewendet hat?
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Koelsch
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Re: SG Marburg - S 5 AS 288/16 ER - Einkommensanrechnung ab 1.8.2016

#2

Beitrag von Koelsch »

Eine Unterdeckung entsteht nicht, denn Du hast ja den Gewinn in der Tasche. Damit ist Dein Bedarf gedeckt - aber eben auch kein Cent mehr.

Der Rechenweg ist einfach: € 342 Gewinn in 6 Monaten = € 57 Gewinn = anrechenbares Einkommen/Monat

Mir erscheint hier der Weg über eine Nichtzulassungsbeschwerde aussichtsreich. Damit sollte man zum LSG kommen, die hoffentlich das neue Gesetz etwas genauer lesen können.
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Re: SG Marburg - S 5 AS 288/16 ER - Einkommensanrechnung ab 1.8.2016

#3

Beitrag von Olivia »

Krass - der Gewinn wird voll angerechnet? :ohnmacht:

Zum Bedarf eines Aufstockers gehören aber auch Mehrkosten, die mindestens durch den Grundfreibetrag abgedeckt werden sollen. Fahrtkosten (man muss ja auch zur Arbeit hin, die kommt nicht zu einem), Kosten für Kleidung (man hängt ja nicht mehr zu Hause mit einer Trainingshose rum :zwinker: ), auswärts essen (wenn die Zeit nicht mehr reicht, zum Regelsatz einkaufen zu gehen und Sonderangebote wahrzunehmen) und so weiter.
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Re: SG Marburg - S 5 AS 288/16 ER - Einkommensanrechnung ab 1.8.2016

#4

Beitrag von Olivia »

Olivia
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Re: SG Marburg - S 5 AS 288/16 ER - Einkommensanrechnung ab 1.8.2016

#5

Beitrag von Olivia »

Frage zur Freibetragsunterschlagung:

Wenn dann ein Weiterbewilligungsantrag gestellt wird, wo der Bedarf (KdU + Regelsatz) gedeckt ist und nur noch Freibeträge ausgezahlt werden müssten - wird der Antrag dann ab jetzt abgelehnt (fehlende Hilfebedürftigkeit)?
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marsupilami
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Re: SG Marburg - S 5 AS 288/16 ER - Einkommensanrechnung ab 1.8.2016

#6

Beitrag von marsupilami »

Olivia hat geschrieben:In diesem Zusammenhang: http://rtlnext.rtl.de/cms/hartz-iv-aufs ... 64240.html
:lachen1: :totlach: :lachen1: :totlach:
Höllena, ick liebe dir.
Und euch auch, liebe RTL-Redakteure.
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Günter
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Re: SG Marburg - S 5 AS 288/16 ER - Einkommensanrechnung ab 1.8.2016

#7

Beitrag von Günter »

Jetzt werden wir auch noch als Dating-Portal mistbraucht. :never:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: SG Marburg - S 5 AS 288/16 ER - Einkommensanrechnung ab 1.8.2016

#8

Beitrag von Koelsch »

Und wie viel Ahnung diese RTL-"Dame" hat, zeigt sich an der Rechnung: € 300 Verdienst = € 130 anrechenbares Einkommen :angel:
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Re: SG Marburg - S 5 AS 288/16 ER - Einkommensanrechnung ab 1.8.2016

#9

Beitrag von kleinchaos »

2. Tip: arbeiten
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Pegasus
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Re: SG Marburg - S 5 AS 288/16 ER - Einkommensanrechnung ab 1.8.2016

#10

Beitrag von Pegasus »

Wer arbeitet wird zusätzlich belohnt. Das ist doch mal eine kompetente Aussage! Also womit wird Mensch belohnt?

Nachdenklich..... ich sollte wirklich nicht mehr solche Links anklicken. Und schon gar nicht RTL und Konsorten.
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Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Re: SG Marburg - S 5 AS 288/16 ER - Einkommensanrechnung ab 1.8.2016

#11

Beitrag von Peterpanik »

Ich habe es gelesen und bin der Meinung das Er den ganzen Regelsatz ausgezahlt kriegt, und die Anrechnunssumme ( 57,-€ ) in den Freibetrag von 100,00 € reinfällt.

Das heißt aus meiner Sicht das unterm Strich der Beschluss gar-nicht so schlecht ist für den Kunden, da alle offenen Fragen später klär bar sind bei der abschließenden Gerichtsverhandlung.
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Koelsch
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Re: SG Marburg - S 5 AS 288/16 ER - Einkommensanrechnung ab 1.8.2016

#12

Beitrag von Koelsch »

Jep, ich denke, da hab ich zu schnell gelesen. Wir haben ein Einkommen von € 57 und dann erst wird darauf ja der Grundfreibetrag angewandt = er bekommt 100% des Bedarfs. Man sieht, solche Sachen besser zweimal lesen :verlegen:
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Re: SG Marburg - S 5 AS 288/16 ER - Einkommensanrechnung ab 1.8.2016

#13

Beitrag von Olivia »

Ach so, das ist also nur der Schritt vor dem Abzug des Grundfreibetrags. Richtig?
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Re: SG Marburg - S 5 AS 288/16 ER - Einkommensanrechnung ab 1.8.2016

#14

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo:
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Re: SG Marburg - S 5 AS 288/16 ER - Einkommensanrechnung ab 1.8.2016

#15

Beitrag von Olivia »

Was passiert, wenn man einen WBA einreicht, der den Bedarf und den Grundfreibetrag deckt, so dass nur noch Erwerbstätigenfreibetrag als Bedürftigkeit übrig bleibt? :kristall_defekt:
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Re: SG Marburg - S 5 AS 288/16 ER - Einkommensanrechnung ab 1.8.2016

#16

Beitrag von Koelsch »

:1:
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Günter
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Re: SG Marburg - S 5 AS 288/16 ER - Einkommensanrechnung ab 1.8.2016

#17

Beitrag von Günter »

Wenn der GF nicht einkommensmindernd berechnet wird, dann fällst du vermutlich aus dem Bezug, bei der eEKS fällst du wieder rein und erhältst dann eine Nachzahlung.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: SG Marburg - S 5 AS 288/16 ER - Einkommensanrechnung ab 1.8.2016

#18

Beitrag von Olivia »

Und was wäre dann mit der Krankenkasse?
Leider haben wir diesen Fall bisher nicht gehabt und auch unsere Software kann diesen Fall leider nicht abbilden. Daher erhalten Sie eine Leistungsentziehung und eine Aufhebung der Bewilligung. Bitte kümmern Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob und wie Sie dort in der Zwischenzeit versichert werden können. Freibeträge können nach dem BWZ eventuell nachgezahlt werden, wobei noch nicht geklärt ist, worauf sich "eventuell" bezieht.
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Günter
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Re: SG Marburg - S 5 AS 288/16 ER - Einkommensanrechnung ab 1.8.2016

#19

Beitrag von Günter »

Dann greift der von dir so gerne zitierte §26 SGB II
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: SG Marburg - S 5 AS 288/16 ER - Einkommensanrechnung ab 1.8.2016

#20

Beitrag von Olivia »

Rückmeldung aus der Praxis. Das Jobcenter hat mir die Aufstockung für den nächsten BWZ einschiesslich vorläufiger Auszahlung des Erwerbstätigenfreibetrages nach § 41a Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 SGB II (vorläufige Auszahlung des Freibetrages nach §11b Abs. 3 SGB II) bewilligt. Die Regelung in § 41a Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 SGB II ist eine Kann-Regelung, bei der die im Zeitpunkt der Entscheidung bekannten und prognostizierten Verhältnisse zugrunde zu legen sind (= pflichtgemässes Ermessen), siehe § 41a Abs. 2 Satz 3 SGB II. Ich die Auszahlung ausdrücklich beantragt, auf eine stabile Geschäftsentwicklung hingewiesen und die Ausübung des Ermessens zu meinen Gunsten beantragt. Diesem Antrag ist das Jobcenter offenbar gefolgt. Danke ans Forum für die vielen guten Hinweise.
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tigerlaw
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Re: SG Marburg - S 5 AS 288/16 ER - Einkommensanrechnung ab 1.8.2016

#21

Beitrag von tigerlaw »

Das ist ja schön!

(Und danke für die PN!)

Die Kriterien für das Emessen kenne ich auch nicht. Sei also vorerst froh, und wenn in folgenden BWZ der Freibetrag nicht vorläufig bewilligt werden sollte, hast Du einen guten Pfeil im Köcher: "Selbstbindung der Verwaltung"!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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marsupilami
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Re: SG Marburg - S 5 AS 288/16 ER - Einkommensanrechnung ab 1.8.2016

#22

Beitrag von marsupilami »

Erst mal prima.
Freut mich für Olivia.

@ tiger: auch wenn die im Bescheid ausdrücklich auf die Kann-Regelung hinweisen?
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Günter
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#23

Beitrag von Günter »

Oli :Daumenhoch: :Daumenhoch:














:pssst: Man muss nicht immer schwarzmalen, manchmal klappt es auch so!!!!!!
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Re: SG Marburg - S 5 AS 288/16 ER - Einkommensanrechnung ab 1.8.2016

#24

Beitrag von tigerlaw »

marsupilami hat geschrieben:
@ tiger: auch wenn die im Bescheid ausdrücklich auf die Kann-Regelung hinweisen?
Das braucht den Bürger auch nicht zu interessieren! Erst wenn der Bürgerin beim nächsten Mal eine andere Entscheidung präsentiert wird, müsste sie - das wäre "am saubersten" - erläutert werden, warum von der vorherigen Linie abgewichen wurde, oder aber es erfolgt keine Erläuterung - und dann hat man erst recht gute Karten!
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marsupilami
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#25

Beitrag von marsupilami »

Okay.
Danke.
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