Quelle: Wie Jobcenter gerichtliche Eilverfahren vermeiden können – und wie nicht!Wie Jobcenter gerichtliche Eilverfahren vermeiden können – und wie nicht! © 06.11.2018 Sozialberatung Kiel, RA H. Hildebrandt hat geschrieben:
Vor der Inanspruchnahme gerichtlichen Eilrechtsschutzes ist Behörden die Möglichkeit zu geben, ihr Verwaltungshandeln zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Hierzu ist den Sozialbehörden eine angemessene Frist zu gewähren, die – je nach Sachverhalt und Eilbedürftigkeit – zwischen einem halben Werktag (Sozialgericht Schleswig, Beschluss vom 07.11.2007, S 7 AS 770/07 ER) und zwei Wochen liegen kann.
S 41 AS 276/18 ER Eilverfahren, einstweiliger Rechtsschutz
S 41 AS 276/18 ER Eilverfahren, einstweiliger Rechtsschutz
- marsupilami
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Re: S 41 AS 276/18 ER Eilverfahren, einstweiliger Rechtsschutz
Überall fehlt Fachpersonal!
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
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