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S 41 AS 276/18 ER Eilverfahren, einstweiliger Rechtsschutz

Verfasst: Di 1. Jan 2019, 11:10
von friys
Wie Jobcenter gerichtliche Eilverfahren vermeiden können – und wie nicht! © 06.11.2018 Sozialberatung Kiel, RA H. Hildebrandt hat geschrieben:
Vor der Inanspruchnahme gerichtlichen Eilrechtsschutzes ist Behörden die Möglichkeit zu geben, ihr Verwaltungshandeln zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Hierzu ist den Sozialbehörden eine angemessene Frist zu gewähren, die – je nach Sachverhalt und Eilbedürftigkeit – zwischen einem halben Werktag (Sozialgericht Schleswig, Beschluss vom 07.11.2007, S 7 AS 770/07 ER) und zwei Wochen liegen kann.
Quelle: Wie Jobcenter gerichtliche Eilverfahren vermeiden können – und wie nicht!

Re: S 41 AS 276/18 ER Eilverfahren, einstweiliger Rechtsschutz

Verfasst: Di 1. Jan 2019, 11:19
von marsupilami
Überall fehlt Fachpersonal! :unschuld:

Re: S 41 AS 276/18 ER Eilverfahren, einstweiliger Rechtsschutz

Verfasst: Di 1. Jan 2019, 11:52
von Peterpanik
:jojo: :jojo: