OLG Köln - 20 U 75/18 - Telefonnotizen sind personenbezogene Daten. Wie weit geht die Auskunftspflicht des JC?

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Günter
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OLG Köln - 20 U 75/18 - Telefonnotizen sind personenbezogene Daten. Wie weit geht die Auskunftspflicht des JC?

#1

Beitrag von Günter »

http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=42&t=25280




Mir stellt sich da die Frage ob der §25 Abs2 SGBX noch rechtskonform ist.
(2) Soweit die Akten Angaben über gesundheitliche Verhältnisse eines Beteiligten enthalten, kann die Behörde statt dessen den Inhalt der Akten dem Beteiligten durch einen Arzt vermitteln lassen. Sie soll den Inhalt der Akten durch einen Arzt vermitteln lassen, soweit zu befürchten ist, dass die Akteneinsicht dem Beteiligten einen unverhältnismäßigen Nachteil, insbesondere an der Gesundheit, zufügen würde. Soweit die Akten Angaben enthalten, die die Entwicklung und Entfaltung der Persönlichkeit des Beteiligten beeinträchtigen können, gelten die Sätze 1 und 2 mit der Maßgabe entsprechend, dass der Inhalt der Akten auch durch einen Bediensteten der Behörde vermittelt werden kann, der durch Vorbildung sowie Lebens- und Berufserfahrung dazu geeignet und befähigt ist. Das Recht nach Absatz 1 wird nicht beschränkt.
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/25.html
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: OLG Köln - 20 U 75/18 - Telefonnotizen sind personenbezogene Daten. Wie weit geht die Auskunftspflicht des JC?

#2

Beitrag von Koelsch »

In der Tat eine sehr berechtigte Frage
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: OLG Köln - 20 U 75/18 - Telefonnotizen sind personenbezogene Daten. Wie weit geht die Auskunftspflicht des JC?

#3

Beitrag von marsupilami »

Ich geh' dann noch einen Schritt weiter:

Darf denn ein MD des JC überhaupt noch über einen eLB an den Vermittlungs-SB in der heutigen Form "berichten"?

Herr/Frau Muschtermann darf nur noch max 6 h pro Tag arbeiten.
Dabei ist ständiges Stehen, Sitzen, Zugluft, Hitze, Kälte, .... zu vermeiden.

Das sind doch auch schon persönliche Daten!

Andererseits: wie macht man Vermittlungs-SB sonst deutlich, dass aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr alles an Jobs geht?
Signatur?
Muss das sein?
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Günter
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Re: OLG Köln - 20 U 75/18 - Telefonnotizen sind personenbezogene Daten. Wie weit geht die Auskunftspflicht des JC?

#4

Beitrag von Günter »

Ich frage mich, wer denn nach welchen Kriterien entscheidet, ob und wieviel der entmündigte Hartzi über sich und seine Gesundheit erfahren darf.

Zumal die ärztlichen Diagnosen auch keine exakte Wissenschaft darstellen, sondern durch den Gott in weiß interpretiert werden.

Und hier geht es um die Einschätzung der psychischen Belastbarkeit. Das soll dann nach einer Schnelluntersuchung durch den MD korrekt sein.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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