Urteilsrückweisung durch das BSG an die Vorinstanzen

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Günter
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Urteilsrückweisung durch das BSG an die Vorinstanzen

#1

Beitrag von Günter »

Beim Durchwühlen der Urteilsdatenbank des BSG stößt man reihenweise auf Entscheidungen, die durch das BSG wegen Versäumnissen an die Vorinstanz zurück gewiesen wurden.

Ich finde aber nirgends die abschließenden Urteile.

In der Regel steht, da das LSG den tatsächlichen Bedarf ..... nicht aufgeklärt hat, wurde der Fall .... an die Vorinstanz zur Entscheidung zurück verwiesen.

Und wie geht es jetzt weiter??? :kopfkratz:

Unter dem Aktenzeichen findet sich immer nur das rechtsfehlerhafte Urteil, aber nicht die abschließende korrekte Entscheidung.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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kleinchaos
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Re: Urteilsückweisung durch das BSG an die Vorinstanzen

#2

Beitrag von kleinchaos »

Vielleicht hilft es, wenn man hinter das angebene AZ ein R setzt? Hab das aber noch nicht probiert
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