Beim Durchwühlen der Urteilsdatenbank des BSG stößt man reihenweise auf Entscheidungen, die durch das BSG wegen Versäumnissen an die Vorinstanz zurück gewiesen wurden.
Ich finde aber nirgends die abschließenden Urteile.
In der Regel steht, da das LSG den tatsächlichen Bedarf ..... nicht aufgeklärt hat, wurde der Fall .... an die Vorinstanz zur Entscheidung zurück verwiesen.
Und wie geht es jetzt weiter???
Unter dem Aktenzeichen findet sich immer nur das rechtsfehlerhafte Urteil, aber nicht die abschließende korrekte Entscheidung.
Urteilsrückweisung durch das BSG an die Vorinstanzen
Urteilsrückweisung durch das BSG an die Vorinstanzen
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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- kleinchaos
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Re: Urteilsückweisung durch das BSG an die Vorinstanzen
Vielleicht hilft es, wenn man hinter das angebene AZ ein R setzt? Hab das aber noch nicht probiert
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg