Da die ARGE keine Bundesbehörde ist, besteht kein Anspruch nach § 1 IFG auf Offenlegung der Daten und Berechnungswege für die Festlegung der Angemessenheit der KdU (Anm.: kein Landes-IFG in Bayern)
http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=30&t=816
Da die ARGE keine Bundesbehörde ist, besteht kein Anspruch nach § 1 IFG auf Offenlegung der Daten und Berechnungswege für die Festlegung der Angemessenheit der KdU (Anm.: kein Landes-IFG in Bayern)
so ging es mir auch, als ich die eA wegen meines PKWs ohne Anwalt beim SG durch gefochten habeGünter hat geschrieben:Als ich die BA verklagt habe, war die durch Rechtskundige vertreten. Trotzdem hat der Richter die auf dir Rechtslage hingewiesen. In dem Fall hieß die Rechtsbelehrung lapidar, es kommt nicht auf die Auffassung einer Behörde an, sondern auf die vom Bundestag beschlossenen Gesetze.
Nagut, vielleicht wollte der Richter mir das sagen, ich hatte ja keinen Anwalt, aber anschließend den gewünschten Bescheid.