Keine Auskunft zur KdU, da ARGE keine Bundesbehörde.

Antworten
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Keine Auskunft zur KdU, da ARGE keine Bundesbehörde.

#1

Beitrag von Günter »

Das Verwaltungsgericht Augsburg verweigert Bürgern den Zugang zu Informationen nach dem IFG
Da die ARGE keine Bundesbehörde ist, besteht kein Anspruch nach § 1 IFG auf Offenlegung der Daten und Berechnungswege für die Festlegung der Angemessenheit der KdU (Anm.: kein Landes-IFG in Bayern)

http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=30&t=816
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89526
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Keine Auskunft zur KdU, da ARGE keine Bundesbehörde.

#2

Beitrag von Koelsch »

Wie kann man auch so bl... sein, ein derartiges Ersuchen nur auf das IFG zu stützen. Das Gericht hat Recht, IFG gilt nur für Bundesbehörden. Ich denke das SGB bietet eigentlich genügend andere Möglichkeiten, eine ARGE dazu zu zwingen, ihre Berechnungen zu begründen, da brauch ich kein IFG.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Keine Auskunft zur KdU, da ARGE keine Bundesbehörde.

#3

Beitrag von Günter »

Dass ist richtig, nur meine ich, dass das Gericht auch eine Hinweispflicht dergestalt hat, im Vorfeld auf gewisse Tatsachen hinzuweisen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
Emmaly
Benutzer
Beiträge: 4668
Registriert: Sa 4. Okt 2008, 21:12
Wohnort: Land Brandenburg

Re: Keine Auskunft zur KdU, da ARGE keine Bundesbehörde.

#4

Beitrag von Emmaly »

Wenn der Kläger einen Anwalt hat(te), dann braucht das Gericht nicht unbedingt Hinweisen. Das ist Sache des Anwalts. Und ich gehe davon aus, dass der Kläger einen anwalt hatte, schon wegen der Prozeßkosten.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Keine Auskunft zur KdU, da ARGE keine Bundesbehörde.

#5

Beitrag von Günter »

Als ich die BA verklagt habe, war die durch Rechtskundige vertreten. Trotzdem hat der Richter die auf dir Rechtslage hingewiesen. In dem Fall hieß die Rechtsbelehrung lapidar, es kommt nicht auf die Auffassung einer Behörde an, sondern auf die vom Bundestag beschlossenen Gesetze.

Nagut, vielleicht wollte der Richter mir das sagen, ich hatte ja keinen Anwalt, aber anschließend den gewünschten Bescheid.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89526
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Keine Auskunft zur KdU, da ARGE keine Bundesbehörde.

#6

Beitrag von Koelsch »

Man kann leider davon ausgehen, Sozialgericht und Verwaltungsgerichte, dazwischen liegen oftmals Welten. Die Verwaltungsgerichte haben oftmals den Ruf, extrem formalistisch zu sein.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Katharina2006
Benutzer
Beiträge: 917
Registriert: Mi 8. Okt 2008, 14:19

Re: Keine Auskunft zur KdU, da ARGE keine Bundesbehörde.

#7

Beitrag von Katharina2006 »

Günter hat geschrieben:Als ich die BA verklagt habe, war die durch Rechtskundige vertreten. Trotzdem hat der Richter die auf dir Rechtslage hingewiesen. In dem Fall hieß die Rechtsbelehrung lapidar, es kommt nicht auf die Auffassung einer Behörde an, sondern auf die vom Bundestag beschlossenen Gesetze.

Nagut, vielleicht wollte der Richter mir das sagen, ich hatte ja keinen Anwalt, aber anschließend den gewünschten Bescheid.
:Kathi: so ging es mir auch, als ich die eA wegen meines PKWs ohne Anwalt beim SG durch gefochten habe :Kathi:
Der Unterschied zwischen Dir und mir - bin ich

Die beiden schönsten Dinge der Welt sind die Heimat,
aus der wir stammen,
und die Heimat, nach der wir wandern.
Heinrich Jung-Stilling (1740 - 1814)
Antworten

Zurück zu „Diskussionsbeiträge zu Urteilen“