Liebe Blitzdings,
vorab zu Deiner letzten Frage wegen der Antwort des JC: Das sind überwiegend Standard-Textbausteine.
Leicht zu lesen, klar strukturiert, etc. ... Insoweit kann ich mich den Voten von Kölsch, Marsu und Günter anschließen.
ABER: Dem vorletzten Absatz im Klageabweisungsantrag des JC kann ich durchaus zustimmen, Du schreibst viele -
abstrakt gute - Argumente, die aber in dieser konkreten Klage nichts zu suchen haben:
Z.B. die S. 2 hat überhaupt keine rechtliche Relevanz. Wenn die Behörde nunmehr eine Flasche dorthin gesetzt hat, wo zuvor eine Koryphäe war, ist es im Konkreten für Dich sicherlich traurig, aber nun auch für die Behörde, denn die "Flasche'" wird angreifbare Bescheide erlassen.
Die vEKS mag 10 mal richtig (in Deinen Augen) beschieden worden sein, wenn jetzt der Bescheid über die aEKS kommt, dann übersteuert er den vorläufigen Bescheid.
Es hilft hier nur, einzeln Punkt für Punkt anzugreifen:
1. Das JC hat die Kontokosten nur zu 50 % anerkannt. Das ist falsch und deshalb rechtswidrig, weil es mich in meine Rechten verletzt. Denn ich habe auch noch ein privates Konto, und das andere Konto benutze ich ausschließlich betrieblich.
2. Die pauschale Berücksichtigung von nur 50 % der angefallenen Telefonkosten in der EKS-Abrechnung ist rechtswidrig, weil ....
3. ...
4. ...
Die Fahrt von der Tiefgarage zu Deinem Homeoffice als "Weg zum Arbeitsplatz" (so im Faden
http://alg-ratgeber.de/viewtopic.php?p=472106#p472106) ist clever! Ich hoffe nur für Dich, dass das Gericht dieser Ansicht folgt.
Die ALG-II-VO ist, was die Kfz-Kosten anbelangt, leider absolut starr: Nur die Betriebsfahrten werden zum 50-%-Anteil gerechnet. Und wenn man aus plötzlichen zwingenden privaten Gründen insgesamt mehr als 50 % der Gesamtfahrstrecke privat zurückgelegt hat, dann hat man Pech gehabt. Es sei denn, man kann das Gericht davon überzeugen, dass die konkrete Regelung in der ALG-II-VO rechts- und verfassungswidrig ist (förmliche Gesetze können ausschließlich vom BVerfG in Karlsruhe als verfassungswidrig verworfen werden; Verordnungen [die aufgrund von Ermächtigungen in den förmlichen Gesetzen erlassen werden] können auch von anderen Gerichten gekippt werden).
Auch die datenschutzrechtlichen Monita - so berechtigt sie auch sind - heben m.E. ebenfalls nichts in einer Klage zu suchen.
Bitte sei mir nicht böse für den "Verriss", es soll trotz allem eine "Positiv-Korrektur" sein (das nächste Mal besser machen ...
).
Das Gericht bietet Dir mit der Übersendung vom 16.3. die Chance, im Sine meiner Empfehlungen nachzubessern und es - rechtlich betrachtet - auf den Punkt zu bringen.
Stelle Deine Entwürfe nur hier im Forum ein, viele werden Dir Schreibhilfe geben.