Bewilligung von Leistungen rückwirkend aufgehoben

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Günter
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Re: Bewilligung von Leistungen rückwirkend aufgehoben

#26

Beitrag von Günter »

Eventuell hast du mit Unterhalt und Wohngeld mehr.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Bewilligung von Leistungen rückwirkend aufgehoben

#27

Beitrag von Koelsch »

Wenn Du solch ein Briefchen vom Ex hast, nimm es, geh mit Beistand zum JC und sprich mit denen. Das kann man aus der ferne schwer beurteilen, was Dein JC dann haben will - Neuantrag, oder ob es einfach so weitergeht. Und wenn Wohnung in Aussicht ist, dann erneut zum JC und Antrag auf Kostenübernahme stellen. Auch da ist dann, die lieben nun mal Papier, ein Briefchen von Muttern hilfreich, in dem Sie Dir erklärt - bis zu xx.xx.xxxx kannst Du noch hier wohnen, aber dann ist Schluss.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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agtis
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Re: Bewilligung von Leistungen rückwirkend aufgehoben

#28

Beitrag von agtis »

OK, hab's verstanden.

Vielen Dank für Eure Unterstützung und die nützlichen Tipps!
agtis
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Re: Bewilligung von Leistungen rückwirkend aufgehoben

#29

Beitrag von agtis »

Hallo zusammen,

nun geht's hier weiter. Ich habe ein Schreiben des JC bekommen (Anhörung des o.a. Falls).

Hier wird geäußert, dass ich Gesamtleistungen in Höhe von (ich runde mal) 700 Euro an Regelleistung erhalten habe (was richtig ist) und 330 Euro an KV/PV.

Die erhaltenen Leistungen wollen sie zurück was nachvollziehbar ist wobei ich nicht bereit bin die 330 Euro zu zahlen, denn die wären gar nicht nötig gewesen.

Da ich in einem ungekündigten Angestelltenverhältnis bin, was das Amt weiß, bin ich für die Elternzeit, in der ich mich noch befinde, beitragsfrei gestellt. Kann das Amt mich trotzdem zusätzlich und völlig unnötig versichern und wo machen die das? Mich hat dazu niemand befragt oder mir eine Mitteilung gemacht.

Kann ich das als Grund angeben oder muss ich zahlen ob ich will oder nicht, was ja für den normal sterblichen total unlogisch und (meiner Meinung nach) nicht rechtens wäre.
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Günter
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Re: Bewilligung von Leistungen rückwirkend aufgehoben

#30

Beitrag von Günter »

Die haben die Verpflichtung sparsam mit dem Geld der Steuerzahler umzugehen, also hätten sie sich vor der Anmeldung bei der KV schlau machen müssen.

Gegenfrage hast du auf dem Erstantrag die Daten zur KV korrekt eingetragen?

Ich würde denen antworten liebe Freunde, den Fehler habt ihr begangen (kurze Begründung). Teilt der KV mit, dass ihr die Beiträge wegen Doppelversicherung zurückerstattet haben wollt.
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agtis
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Re: Bewilligung von Leistungen rückwirkend aufgehoben

#31

Beitrag von agtis »

So würde ich das jetzt auch machen. Ich bin nur immer unsicher, auch weil ich mit dem Amt ja zum ersten Mal und dann gleich in dieser Art und Weise meine Erfahrungen mache, dass ich was übersehe wo die mir dann später einen Strick draus drehen können.

Tja, eine Kopie meines Antrages habe ich nicht und wenn ich anfange drüber nachzudenken... Ich kann's ehrlich nicht sagen wobei ich mich meine zu erinnern, dass sie mich gefragt habe ob ich ohne Job wäre oder eben in einem Angestelltenverhältnis bin. Daraus müsste das doch schon hervorgehen.
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Günter
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Re: Bewilligung von Leistungen rückwirkend aufgehoben

#32

Beitrag von Günter »

Egal wie, dann schreib denen doch
... spätestens im Erstberatungsgespräch habe ich ihnen wahrheitsgemäß mitgeteilt, dass ich beitragsfrei in der Elternzeit versichert bin. Bitte holen sie sich die gezahlten Beiträge wegen Doppelversicherung von der KV zurück.
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Koelsch
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Re: Bewilligung von Leistungen rückwirkend aufgehoben

#33

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo: - die müssen und können das mi der KV untereinander auskungeln. Das ist im Gesetz durchaus so geregelt, wobei Du als Laie nicht zu wissen brauchst, wo das nun steht.

Falls Du aber unbedingt Gesetzestexte lesen willst, so ab § 102 SGB X wird's interessant. :zwinker:
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agtis
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Re: Bewilligung von Leistungen rückwirkend aufgehoben

#34

Beitrag von agtis »

OK, danke Euch, werde ich so machen.

Mit Paragraphen kann'ste mich jagen... und wenn es auch geht, ohne dass ich denen sagen muss wo sie nachgucken müssen, dann lieber so.
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Koelsch
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Re: Bewilligung von Leistungen rückwirkend aufgehoben

#35

Beitrag von Koelsch »

Als Laie kennt man keine §§.
Zumindest aber zeigt man dem JC nicht, dass man sie doch kennt! :admin:
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