Pflichtverletzung der Meldepflicht ohne gültige Vereinbarung

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Drache
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Pflichtverletzung der Meldepflicht ohne gültige Vereinbarung

#1

Beitrag von Drache »

Hallo liebes Forum,

ich habe dummerweise einen Beratungs-Termin verpasst und nun eine Sanktion reingedrückt bekommen.
Allerdings habe ich z.Zt., bzw für den Zeitraum, keine gültige Eingliederungsvereinbarung unterschrieben.
Ist dennoch die Sanktion berechtigt, bzw Gesetzeskonform, oder kann ich "locker" einen Widerspruch einlegen und somit die Sanktion annullieren?

Liebe Grüsse,
Drache
Drache
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Re: Pflichtverletzung der Meldepflicht ohne gültige Vereinba

#2

Beitrag von Drache »

Um nicht zu verwirren: die letzte unterschriebene Eingliederungsvereinbarung ist schon länger ausgelaufen, und der verpasste Termin war sicher um wieder eine Vereinbarung zu unterzeichnen.
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marsupilami
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Re: Pflichtverletzung der Meldepflicht ohne gültige Vereinba

#3

Beitrag von marsupilami »

:willkommen: im Forum.

Sieht schlecht aus.

Gab es eine Anhörung vorher bzw. hast Du ein entsprechendes Formular zugeschickt bekommen?



Grundsätzlich: wenn JC Dich "einlädt" mit RFB (Rechtsfolgebelehrung), hast Du zu erscheinen.
Außer Du bist krank oder Du hast schon vorher einen Termin beim Zahnarzt oder ein Bewerbungsgespräch vereinbart.
Dann eben reinschreiben und zurückschicken.

Dann aber bitte Doc und AU ausstellen lassen und dem JC zukommen lassen.


EGV selber hat mit dem Termin bzw. der Sanktion nichts zu tun.
Signatur?
Muss das sein?
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Koelsch
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Re: Pflichtverletzung der Meldepflicht ohne gültige Vereinba

#4

Beitrag von Koelsch »

Wie Marsu schon schrieb - gab es eine Anhörung und hast Du da was geschrieben?

Wenn ja, was hast Du geschrieben?

Wenn Du noch nichts geschrieben hast, wie hast Du diese Einladung bekommen? Mit normaler Post, oder z.B. per Einschreiben?

Wenn mit normaler Post, dann kannst Du natürlich sagen: Einladung? Welche Einladung :ka: Ich weiß von nix.

Vorteil: Damit bekommst Du die Sanktion vermutlich vom Tisch

Nachteil: In Zukunft wirst Du so was wohl immer (und möglicherweise sogar recht oft) per Einschreiben oder sogar per Zustellungsurkunde bekommen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Pflichtverletzung der Meldepflicht ohne gültige Vereinba

#5

Beitrag von Günter »

Rückwirkend AU geht nicht, würde dann auch vermutlich als Betrugsversuch ausgelegt, ausserdem ...
§ 56 SGB II Anzeige- und Bescheinigungspflicht bei Arbeitsunfähigkeit

(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beantragt haben oder beziehen, sind verpflichtet, der Agentur für Arbeit
1.
eine eingetretene Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich anzuzeigen und
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/56.html

Kam die Einladung per Zustellungsurkunde? Das JC muss den Zugang der Einladung beweisen, wenn du keine bekommen hast, bist du nicht sanktionierbar.

Koelsch war schneller. :verlegen:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Drache
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Re: Pflichtverletzung der Meldepflicht ohne gültige Vereinba

#6

Beitrag von Drache »

marsupilami hat geschrieben::willkommen: im Forum.
Hi! Danke :-)
marsupilami hat geschrieben:Gab es eine Anhörung vorher bzw. hast Du ein entsprechendes Formular zugeschickt bekommen?
Nein, und soweit ich das richtig lese muss ich erst eine Anhörung erhalten, bevor ich sanktioniert werde, oder?
marsupilami hat geschrieben:EGV selber hat mit dem Termin bzw. der Sanktion nichts zu tun.
:ka:

Wunder mich das das so gehen kann, wenn ich diese Gesetze lese: "Sanktionen und Kürzungen der Hartz-IV-Bezüge sind laut Bundessozialgericht nur dann zulässig, wenn zuvor eine Eingliederungsvereinbarung geschlossen oder ein entsprechender Verwaltungsakt erlassen wurde (Az: B 4 AS 20/09 R). Über die Folgen von Verstößen muss die Behörde konkret und verständlich informieren (Az: B 4 AS 30/09 R)."
Drache
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Re: Pflichtverletzung der Meldepflicht ohne gültige Vereinba

#7

Beitrag von Drache »

Koelsch hat geschrieben:Wenn mit normaler Post, dann kannst Du natürlich sagen: Einladung? Welche Einladung :ka: Ich weiß von nix.
Hm, das müsste ich dann wohl mal probieren.
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Koelsch
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Re: Pflichtverletzung der Meldepflicht ohne gültige Vereinba

#8

Beitrag von Koelsch »

Die von Dir zitierte Rechtsprechung basiert auf einer alten Rechtslage. Ab 13.5.2011 gilt hier

§ 32 SGB II
Kommen Leistungsberechtigte trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis einer Aufforderung des zuständigen Trägers, sich bei ihm zu melden
Es reicht also, wenn in der Einladung was von Sanktion erwähnt ist.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Pflichtverletzung der Meldepflicht ohne gültige Vereinba

#9

Beitrag von marsupilami »

Drache hat geschrieben:Wunder mich das das so gehen kann, wenn ich diese Gesetze lese: "Sanktionen und Kürzungen der Hartz-IV-Bezüge sind laut Bundessozialgericht nur dann zulässig, wenn zuvor eine Eingliederungsvereinbarung geschlossen oder ein entsprechender Verwaltungsakt erlassen wurde (Az: B 4 AS 20/09 R). Über die Folgen von Verstößen muss die Behörde konkret und verständlich informieren (Az: B 4 AS 30/09 R)."
Das, was Du da aufführst, ist ein Urteil, kein Gesetz.
Und eine Einladung mit RFB ist bereits ein Verwaltungsakt.

Wenn Du weder Einladung noch Anhörungsbogen bekommen hast, mußt Du einen Widerspruch gegen die Sanktion schreiben mit genau dieser Begründung.
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Günter
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Re: Pflichtverletzung der Meldepflicht ohne gültige Vereinba

#10

Beitrag von Günter »

Sanktion ohne Anhörung ist rechtswidrig.
§ 24 SGB X Anhörung Beteiligter

(1) Bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, ist diesem Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/24.html

Dieses IST ist ein zwingendes MUSS. Keine Anhörung, keine Sanktion. WIDERSPRUCH!
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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