Kontoauszüge vorlegen ohne Leistungen beantragt zu haben?

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ArGebeutelt
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Re: Kontoauszüge vorlegen ohne Leistungen beantragt zu haben

#51

Beitrag von ArGebeutelt »

So, ich hab mir erlaubt die Vorlage von Koelsch so zu übernehmen. Vielen Dank dafür!

Außerdem habe ich (gesondert) einen Antrag auf Akteneinsicht gemäß § 25 SGB X gestellt. Begründet habe ich diesen mit einem berechtigtem Interesse im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes. Ich habe darauf hingewiesen, dass der Fall bereits bei der Staatsanwaltschaft vorliegt, da mich der Herr Stalker seit Monaten belästigt, verfolgt und diskreditiert. Da er bereits mehrfach wissentlich Falschaussagen gegen mich erhoben hat, ist davon auszugehen, dass auch diese anonyme Anzeige auf ihn zurückzuführen ist. Sie sollen ausserdem in meiner Akte einen entsprechenden Vermerk vornehmen, da auch zukünftig weitere Anzeigen seinerseits zu erwarten sind. Ich hab erneut versichert, dass ich keinerlei Einkünfte habe und hatte.

Soll ich die Erklärung bzgl. des Kontos meiner Mutter im ersten Brief mitschicken? Oder erstmal abwarten was als Antwort kommt?
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marsupilami
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Re: Kontoauszüge vorlegen ohne Leistungen beantragt zu haben

#52

Beitrag von marsupilami »

Nö.
Reicht.

Steht doch drinne im 1. Satz:
die von Ihnen angeforderten Unterlagen vorzulegen
:arge:
Was mir nicht so gefällt und :doof: dooferweise erst jetzt aufgefallen ist: :verlegen:
Es tut mir leid, für derartige Organisationsmängel in Ihrem Hause habe ich keinerlei Verständnis
Das fette kannst Du weglassen.
a) entspricht es vermutlich nicht ganz der Wahrheit und b) ist es absolut deren Problem und von daher braucht es Dir auch nicht leid zu tun.

Einfach:
Für die Organisationsmängel ...
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ArGebeutelt
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Re: Kontoauszüge vorlegen ohne Leistungen beantragt zu haben

#53

Beitrag von ArGebeutelt »

Ja, so ganz zufrieden war ich damit auch noch nicht. Was haltet Ihr von dieser Version?
ich habe heute nachweislich versucht, gemäß Ihrem Schreiben vom 0X.0X.2013 die von Ihnen angeforderten Unterlagen persönlich vorzulegen. Dies war mir jedoch nicht möglich, da mir die Dame am Empfang trotz wiederholter Bitte verweigerte, sich telefonisch mit Ihnen in Verbindung zu setzen. Stattdessen riet sie mir, mich über die Telefonzentrale um einen Termin zu bemühen. Auch mein Hinweis darauf, dass ich bereits wiederholt erfolglos schriftlich um einen Termin gebeten hatte, interessierte Ihre Kollegin nicht weiter.

Ich kann meiner Mitwirkungspflicht jedoch nur nachkommen, wenn mir dazu auch die Möglichkeit gegeben wird. Angesichts der sensiblen Daten, die Sie von mir einsehen möchten, bin ich nicht bereit, diese auf dem Postwege zu verschicken oder einem mir nicht bekannten Mitarbeiter des Jobcenters zu überlassen.**

Ich gehe daher davon aus, dass ich meinen Mitwirkungspflichten somit in vollem Umfang nachgekommen bin und eine Vorlage Ihrerseits als nicht mehr erforderlich angesehen wird.


Mit freundlichen Grüßen

**Nur damit die mir nicht damit kommen, dass ich die Auszüge ja dort hätte abgeben können (das hätten sie wohl gerne?!) oder sie per Post hätte schicken können.
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Koelsch
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Re: Kontoauszüge vorlegen ohne Leistungen beantragt zu haben

#54

Beitrag von Koelsch »

Das Wort überlassen sollte da überhaupt nicht drin vorkommen, denn Deinen Satz kann man so interpretieren: "Dem mir bekannten SB überlass ich das selbstverständlich". Und auch wenn Du per Post verschickst heißt das, ich hab nix gegen das überlassen.

Gegenvorschlag:

Statt:
Ich kann meiner Mitwirkungspflicht jedoch nur nachkommen, wenn mir dazu auch die Möglichkeit gegeben wird. Angesichts der sensiblen Daten, die Sie von mir einsehen möchten, bin ich nicht bereit, diese auf dem Postwege zu verschicken oder einem mir nicht bekannten Mitarbeiter des Jobcenters zu überlassen.
schreib doch
Ich kann meiner Mitwirkungspflicht jedoch nur nachkommen, wenn mir dazu auch die Möglichkeit gegeben wird. Angesichts der sensiblen Daten, die Sie von mir einsehen möchten, ist hier nur eine persönliche Vorlage denkbar, aber genau die wurde mir verweigert.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Kontoauszüge vorlegen ohne Leistungen beantragt zu haben

#55

Beitrag von marsupilami »

Grün rein, rot raus.
ich habe heute nachweislich versucht, Ihnen gemäß Ihrem Schreiben vom 0X.0X.2013 die von Ihnen angeforderten Unterlagen persönlich vorzulegen. Dies war mir jedoch nicht möglich, da mir die Dame am Empfang trotz wiederholter Bitte verweigerte, sich telefonisch mit Ihnen in Verbindung zu setzen. Stattdessen riet sie mir, mich über die Telefonzentrale um einen Termin zu bemühen. Auch Mein Hinweis darauf, dass ich bereits wiederholt erfolglos schriftlich um einen Termin gebeten hatte, interessierte Ihre Kollegin nicht weiter.

Ich kann meiner Mitwirkungspflicht jedoch nur nachkommen, wenn mir dazu auch die Möglichkeit gegeben wird. Angesichts der sensiblen Daten, die Sie von mir einsehen möchten, bin ich nicht bereit, diese auf dem Postwege zu verschicken oder einem mir nicht bekannten Mitarbeiter des Jobcenters zu überlassen.**

Ich gehe daher davon aus, dass ich meinen Mitwirkungspflichten somit in vollem Umfang nachgekommen bin und eine Vorlage Ihrerseits als nicht mehr erforderlich angesehen wird.
Du bist Dir schon im Klaren darüber, daß Du die MA vom Empfang ziemlich rund machst vor ihrem Kollegen und daß das Ganze möglicherweise "nach oben" durchgereicht wird.

Nachtrag:
Koelsch war schneller und auch besser.
Zuletzt geändert von marsupilami am Fr 16. Aug 2013, 17:32, insgesamt 1-mal geändert.
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ArGebeutelt
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Re: Kontoauszüge vorlegen ohne Leistungen beantragt zu haben

#56

Beitrag von ArGebeutelt »

Ja da ist was dran.

Hab grade noch überlegt ob sich das mit dem letzten Satz nicht widerspricht?
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Re: Kontoauszüge vorlegen ohne Leistungen beantragt zu haben

#57

Beitrag von ArGebeutelt »

Ja das ist mir klar. Wenn man jedoch wie ein Vollidiot behandelt wird und jedes Argument völlig abgeblockt wird ohne Sinn und Verstand, dann muss man halt damit rechnen, dass das Folgen haben könnte. Ich war sogar so unverschämt die Dame nach ihrem Namen zu fragen und darauf hinzuweisen, dass ich mich bei ihrem Vorgesetzten über sie beschweren werde.

Ich mag ja klein sein, aber dafür kann ich ziemlich hartnäckig sein. Und wenn man mich schon über ne halbe Stunde warten lässt, damit ich über die Dame am Empfang einen Termin beim zuständigen SB bekomme, ich dann aber mit dämlichen Argumenten abgeblockt werde, dann kann ich auch mal richtig unangenehm werden. Ich hätte ja damit leben können, wenn sie es wenigstens einmal versucht hätte den Herrn zu erreichen. Aber ausser den ganzen Kram da zu lassen gab es ja keinerlei Optionen ihrerseits. Ich fahre insg. fast 40 KM um mir dann sagen zu lassen ich solle doch die Zentrale anrufen?? Also da hört es doch langsam echt auf. Sowas nenne ich Verars**** vom feinsten.

Naja, ausserdem ist es ja die Wahrheit. Und ich bin ziemlich sicher dass das genau so beabsichtigt wird. Es hätte mich mehr als überrascht, wenn ich den Herrn tatsächlich persönlich zu Gesicht bekommen hätte. Er hätte mir ja nur nen Termin mitteilen müssen - hat er aber nicht.
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Re: Kontoauszüge vorlegen ohne Leistungen beantragt zu haben

#58

Beitrag von ArGebeutelt »

Tausend Dank für eure Hilfe! Hab noch die paar Feinheiten umformuliert und jetzt genug Zeit mit dem Kram verschwendet. Ab die Post!
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ArGebeutelt
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Re: Kontoauszüge vorlegen ohne Leistungen beantragt zu haben

#59

Beitrag von ArGebeutelt »

So, da bin ich wieder...

Wie erwartet hatte ich heute kein Geld auf meinem Konto. Dafür gab es dann in der Post endlich den seit Wochen erwarteten Termin bei dem zuständigen SB! Leider erst am Montag in der Frühe. Ganz toll!! Ich finde es einfach unglaublich, dass die sich schön lange Zeit lassen für nen Termin + auch noch die Frechheit besitzen mir das Geld vorzuenthalten. Ich erwäge ernsthaft dem Geschäftsführer des Vereins mal nen netten Brief zu schreiben. Mal davon abgesehen kann ich mir jetzt auch noch Geld leihen um am Montag überhaupt dort hinzukommen. Nun gut, ich hoffe doch stark dass ich damit endlich alle Unklarheiten beseitigen kann. Ich lasse euch dann wissen wie es ausgegangen ist.

:verwirrt:
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marsupilami
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Re: Kontoauszüge vorlegen ohne Leistungen beantragt zu haben

#60

Beitrag von marsupilami »

Mal schon jetzt für Montag :Daumen:
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kleinchaos
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Re: Kontoauszüge vorlegen ohne Leistungen beantragt zu haben

#61

Beitrag von kleinchaos »

Die Fahrkarten aufheben und die Fahrkosten unbedingt in bar mitnehmen sowie mindestens einen angemessenen Vorschuss bzw die komplette Leistung für September
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Kontoauszüge vorlegen ohne Leistungen beantragt zu haben

#62

Beitrag von ArGebeutelt »

Hallo und erstmal sorry, dass ich mich erst heute wieder melde. Dafür hab ich gute Neuigkeiten im Gepäck! Um es kurz zu machen: Alle Unklarheiten beseitigt und schliesslich auch wieder Geld aufm Konto! Obwohl es wegen der Vollmacht etwas Gezicke gegeben hat, war ich wohl doch überzeugend genug. Man konnte allerdings deutlich spüren, dass der junge Mann nicht allzu häufig Kontakt zu Kunden hat. Was vermutlich mein Vorteil war. Andererseits habe ich ja nichts getan und hab auch nichts zu verbergen. Also fürs Erste hab ich wohl (hoffentlich) meine Ruhe!

Was die Akteneinsicht betrifft, so wurde mir gleich zu Beginn mitgeteilt, dass die ganze Sache bei der Rechtsabteilung läge und ich daher heute keinen Blick darauf werfen könne. Ich würde ja eh noch einen Bescheid darüber erhalten. Na hoffentlich bald!

Ach ja - Fahrtkosten könnten sie mir keine erstatten, da ich ja nicht extra hätte herkommen müssen und "ja keine Rechtsbehelfsbelehrung (oder wie das heisst) mit dem Schreiben bekommen hätte". Ach so ist das?? Nun ja, solchen schlagenden Argumenten hatte ich dann auch nichts mehr entgegen zu setzen und offen gesagt wollte ich da nur noch raus. Von daher - geschenkt!

Was mich letzten Endes jedoch ziemlich geärgert hat, war die ganze Hinhaltetaktik und dass ich trotz unbewiesenem Verdacht erstmal kein Geld bekommen habe. Und diese ganze Heimlichtuerei. Denn mit näheren Infos über die "anonymen" Hinweise rückte er nur sehr verhalten raus. Immerhin hab ich erreicht, dass ich in Zukunft umgehend darüber informiert werde (zumindest hoffe ich das) und dass er das mit dem Stalker in meiner Akte vermerkt hat.

Witzig fand ich allerdings das Plakat im Warteraum: Wir dulden kein Mobbing - Stalking oder Gewalt gegen unsere Mitarbeiter! Ich hätte es fast mit reingenommen... ;-)
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Koelsch
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Re: Kontoauszüge vorlegen ohne Leistungen beantragt zu haben

#63

Beitrag von Koelsch »

:bravo: :bravo:
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marsupilami
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Re: Kontoauszüge vorlegen ohne Leistungen beantragt zu haben

#64

Beitrag von marsupilami »

:bravo:
Hinter der Akteneinsicht herbleiben!
Die lassen das sonst glatt im Sande versickern.
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angel6364
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Re: Kontoauszüge vorlegen ohne Leistungen beantragt zu haben

#65

Beitrag von angel6364 »

:bravo: Und Marsu hat recht wegen der Akteneinsicht.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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ArGebeutelt
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Re: Kontoauszüge vorlegen ohne Leistungen beantragt zu haben

#66

Beitrag von ArGebeutelt »

Hab heute Post bekommen mit nem Termin für die Akteneinsicht nächste Woche!! Hartnäckigkeit zahlt sich manchmal ja doch aus. Bin ja mal gespannt was für nen Müll mein Ex da wieder vom Stapel gelassen hat.
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marsupilami
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Re: Kontoauszüge vorlegen ohne Leistungen beantragt zu haben

#67

Beitrag von marsupilami »

Nimm Dir 'ne Digi-Cam mit.
Mach Fotos von Unterlagen bzw. Ausdrucken, Screeshots,

Denn wenn Du Kopien oder Ausdrucke verlangst, werden die im Gegenzug Geld verlangen.

A4-Dokument fotografierst Du hochkant, am Besten vor einem Fenster wg. Licht, senkrecht von oben.
Bildschirm wenn irgend möglich ohne Blitz abfotografieren, da der Blitz sich im Bildschirm widerspiegelt und alles oder zumindest viel überstrahlt und dann ist nicht mehr viel lesbar.
Vermutlich mußt Du den Blitz über ein Menü oder Schalter abschalten.
Wenn Du Dich soweit auskennst bzw. die Digi-Cam das hergibt, stell die ISO-Zahl hoch auf 400
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Re: Kontoauszüge vorlegen ohne Leistungen beantragt zu haben

#68

Beitrag von ArGebeutelt »

Ja danke für die Tips, werde ich machen. Kann eigentlich auch nicht allzu viel sein was der da zum Besten gegeben hat. Andererseits muss ich bei dem Mann mit Allem rechnen, wie ich inzwischen festgestellt habe. Ich lass mich überraschen...
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Re: Kontoauszüge vorlegen ohne Leistungen beantragt zu haben

#69

Beitrag von ArGebeutelt »

Tja, zu früh gefreut. Die einzige Einsicht die ich heute hatte war die, dass selbst anonyme Denunzianten heutzutage einen umfassenderen Schutz erhalten als deren unschuldige Opfer.

Ne, so ganz stimmt das ja auch nicht. Ich erhielt sehr wohl Einsicht in meine Akte. Sämtliche Anträge, Bescheide, Widersprüche und der Briefverkehr der letzten Jahre lag vor mir. Einzig das Dokument um das es ja eigentlich ging fehlte und war auf wundersame Weise unauffindbar. Ich kam mir ein klein wenig verars***t vor. Die Dame "Innocencia" war die Unschuld und Unwissenheit in Person. Leider hatte auch sie keine Erklärung dafür wie das Dokument auf dem Weg vom SB 1 zu SB 2 verschwinden konnte. Auf mein Drängen SB 1 mal nach dem Verbleib zu fragen tat sie dies auch. Aber leider hatte auch er keinen blassen Schimmer... Ich kam mir fast vor wie bei "versteckte Kamera"! Allerdings war es nicht mehr wirklich lustig.

Als ich mich dennoch nicht damit abspeisen lassen wollte und damit drohte mich an den Geschäftsführer des ganzen Vereins zu wenden, lenkte sie ein und huschte rüber zum Abteilungsleiter. Der erschien dann auch einige Minuten später und erklärte mir, dass es leider nicht möglich sei mir besagte Anzeige zur Ansicht vorzulegen, da - und jetzt kommts: "Die Privatsphäre des anonymen Anzeigers geschützt werden müsse!" Auf meine Frage, wie es denn möglich ist die Privatsphäre von jemand Unbekanntem zu schützen, wusste er auch keine befriedigende Antwort. Netterweise erhielt ich dann noch die Durchwahl zweier Damen, die sich mit dem Thema wohl besser auskennen würden und den Rat es doch mit einem Anwalt noch mal zu versuchen.

Danke für´s Gespräch!

Ganz ehrlich - so langsam kann ich nachvollziehen, dass man da das Bedürfnis bekommt in dem Laden Amok zu laufen.

:Fränkin:
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Koelsch
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Re: Kontoauszüge vorlegen ohne Leistungen beantragt zu haben

#70

Beitrag von Koelsch »

Das kann ich schon recht lange nachvollziehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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