Kontoauszüge vorlegen ohne Leistungen beantragt zu haben?

Benutzeravatar
ArGebeutelt
Benutzer
Beiträge: 27
Registriert: Fr 19. Jul 2013, 02:53

Kontoauszüge vorlegen ohne Leistungen beantragt zu haben?

#1

Beitrag von ArGebeutelt »

Hallo,

ich habe dem JC kürzlich eine Frist gesetzt, da meine Anträge auf Erstattung der Fahrtkosten und Bewerbungen seit mind. 2 Jahren nicht bearbeitet bzw. komplett ignoriert werden. (trotz Einschreiben) Lediglich meine Anträge zur Sicherung des Lebensunterhalts werden nach wie vor ohne Probleme zügig bearbeitet.

Mit dem Schreiben habe ich dem JC mitgeteilt, dass ich auf Untätigkeit klagen werde, sofern sie mir nicht wenigstens einen rechtsgültigen Bescheid bis zum 17.07. zukommen lassen. Am 16.07. erhielt ich dann tatsächlich Post. Allerdings mit anderem Inhalt als erwartet. Ich hätte Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beantragt. Um feststellen zu können ob ein Anspruch besteht, benötigen Sie noch die Kontoauszüge der letzten 6 Monate aller meiner Konten.

Meinen letzten Antrag hatte ich im Mai gestellt und bereits bewilligt bekommen (gültig bis 12.2013). Die anderen Anträge gehören ja soweit ich weiss nicht zur Sicherung d. Lebensunterhalts. Warum wollen die jetzt rückwirkend für 6 Monate die Auszüge haben?

Es geht nicht darum, dass ich was zu verbergen hätte oder nicht bereit wäre die Auszüge zur Ansicht vorzulegen. Persönlich hinbringen ok, überlassen auf keinen Fall.
Mir kommt das vor wie reine Schikane bzw. dass die mich wegen der Klageandrohung verunsichern wollen.

Meine Frage ist jetzt: dürfen die trotz bereits rechtsgültigem Bescheid noch rückwirkend für 6 Monate die Auszüge verlangen? (da ich ja keine Leistungen beantragt habe)? Wie gehe ich jetzt am besten vor?
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30954
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Kontoauszüge vorlegen ohne Leistungen beantragt zu haben

#2

Beitrag von kleinchaos »

Nein dürfen sie nicht. Denn es handelt sich hier ja eben nicht um Leistungen zum laufenden Lebensunterhalt. Außerdem sind sie auf dein Schreiben damit in keinster Weise eingegangen. Ich würd zum SG gehen, sofort.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89526
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Kontoauszüge vorlegen ohne Leistungen beantragt zu haben

#3

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
ArGebeutelt
Benutzer
Beiträge: 27
Registriert: Fr 19. Jul 2013, 02:53

Re: Kontoauszüge vorlegen ohne Leistungen beantragt zu haben

#4

Beitrag von ArGebeutelt »

zum SG gehen und auf Untätigkeit klagen? Soll ich auf das Schreiben also nicht weiter reagieren oder wie soll ich das verstehen? Klagen werde ich definitiv.

Ich hab jetzt nur die Befürchtung dass sie mir die Zahlungen komplett einstellen, wenn ich bis zum 29.07 nicht zur "Mitwirkung" bereit bin...
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8264
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Kontoauszüge vorlegen ohne Leistungen beantragt zu haben

#5

Beitrag von tigerlaw »

ArGebeutelt hat geschrieben:zum SG gehen und auf Untätigkeit klagen? Soll ich auf das Schreiben also nicht weiter reagieren oder wie soll ich das verstehen? Klagen werde ich definitiv.
:jojo: :jojo:
Ich hab jetzt nur die Befürchtung dass sie mir die Zahlungen komplett einstellen, wenn ich bis zum 29.07 nicht zur "Mitwirkung" bereit bin...
Dann wieder zum SG, diesmal aber mit einem Eilantrag!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35651
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Kontoauszüge vorlegen ohne Leistungen beantragt zu haben

#6

Beitrag von marsupilami »

Du kannst ja hinschreiben, daß a) Dir ein Bewilligungsbescheid vom [Datum] und somit b) die erforderlichen Unterlagen beim JC vorliegen müssen.
Entweder per Einwurf-Einschreiben hinschicken oder persönlich abgeben und auf Deiner Kopie den Empfang quittieren lassen.

Wg. der Fahrt- und Bewerbungskosten zum SG.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
ArGebeutelt
Benutzer
Beiträge: 27
Registriert: Fr 19. Jul 2013, 02:53

Re: Kontoauszüge vorlegen ohne Leistungen beantragt zu haben

#7

Beitrag von ArGebeutelt »

Alles klar, werde ich machen. Vielen Dank für die schnelle Hilfe.

Wenn ihr daran interessiert seid, lasse ich euch gerne wissen wie es ausgegangen ist...?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89526
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Kontoauszüge vorlegen ohne Leistungen beantragt zu haben

#8

Beitrag von Koelsch »

Selbstverständlich möchten wir das Ergebnis erfahren. Nur dadurch lernen wir.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
ArGebeutelt
Benutzer
Beiträge: 27
Registriert: Fr 19. Jul 2013, 02:53

Re: Kontoauszüge vorlegen ohne Leistungen beantragt zu haben

#9

Beitrag von ArGebeutelt »

So, es gibt Neuigkeiten. Nachdem ich dem JC ein Schreiben geschickt hatte, dass sie alle Unterlagen bereits vorliegen hätten und da sich nichts Relevantes bei mir geändert hätte, ginge ich davon aus, dass sich das Ganze dann wohl erledigt hätte. Falls sie jedoch weiter darauf bestehen sollten, dass ich die K-Auszüge vorlegen soll, sie mir bitte nachvollziehbar erläutern mögen warum das notwendig sein soll...

Heute kam die Antwort. Ihnen sei bekannt geworden, dass sich leistungsrelevante Änderungen bei mir ergeben hätten. Ich hätte jetzt nochmals eine Frist bis zum 12.08. um die Kontoauszüge vorzulegen...

Also hab ich mal darüber nachgedacht was die damit meinen könnten und bin drauf gekommen, dass es um eine Kontovollmacht gehen könnte, die meine Mutter mir für ein von ihr neu eröffnetes Konto erteilt hat. Da auf dem Konto aber eh kaum Guthaben drauf ist und es ja auch nicht meins ist, hab ich das auch nicht für nötig gehalten es dem JC mitzuteilen. Die Vollmacht hab ich auch nur für den Fall bekommen, falls meine Mutter online was kaufen möchte, damit ich das dann an ihrer Stelle für sie bezahlen kann (sie ist nicht mehr die Jüngste).

Schätze darum geht es wohl. Kontoauszüge kann ich denen über das Konto aber gar nicht vorlegen, da es ja nicht meins ist. Wie soll ich denn jetzt am besten vorgehen?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89526
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Kontoauszüge vorlegen ohne Leistungen beantragt zu haben

#10

Beitrag von Koelsch »

Dann leg denen Deine Kontoauszüge vor - aber nur vorlegen, nicht abgeben. Vollmacht bedeutet nicht, dass Du die Auszüge des Kontobesitzers "unters Volk streuen kannst" - das ist nach wie vor nicht Dein Geld.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Kontoauszüge vorlegen ohne Leistungen beantragt zu haben

#11

Beitrag von Günter »

Wenn du Zeit und Nerven hast, dann frage doch einfach mal nach.

Liebstes JC,

mir sind keine leistungsrelevanten Änderungen bekannt, sie habe alle meine Kontoauszüge bereits erhalten, bitte präzisieren sie für welches Konto sie Auszüge haben wollen.

Für den unwahrscheinlichen Fall, dass sie das Konto .... bei der .... Bank meinen, für dass ich eine Bankvollmacht besitze, mache ich sie darauf aufmerksam, dass es sich um das Konto meiner Mutter .... handelt, über dass ich nicht frei verfügen kann oder werde, die Vollmacht ist nur für den Notfall gedacht. Jegliche Guthaben auf dem Konto gehören ausschließlich meiner Mutter und stehen mir nicht zur Verfügung.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35651
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Kontoauszüge vorlegen ohne Leistungen beantragt zu haben

#12

Beitrag von marsupilami »

Günter, der erste Satz reicht doch.

Ich würde eher nachfragen, woher die diese Infos haben?
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Kontoauszüge vorlegen ohne Leistungen beantragt zu haben

#13

Beitrag von Günter »

Der erste Satz reicht eben nicht, das verzögert alles, also gleich auf den Tisch, es ist nicht sein Konto, das Geld steht nicht zur Verfügung. Die Daten haben die über den Datenabgleich. Da braucht man nicht nach fragen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35651
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Kontoauszüge vorlegen ohne Leistungen beantragt zu haben

#14

Beitrag von marsupilami »

Ersteres: gut okay. Man könnte einfach ein bisken Zeit schinden und Spaß dabei haben, wenn man's komödiantisch sehen kann.
Kann aber nicht jeder, hast Du recht.

Zweiter Teil:
Die machen nicht alle Nase lang just for fun Datenabgleich.
Außerdem bei Datenabgleich ist erstmal Kontoinhaber relevant und nicht etwaige Bevollmächtigte.
Ihnen sei bekannt geworden, dass sich leistungsrelevante Änderungen bei mir ergeben hätten.
Ich würde schon gerne wissen wollen, durch wen, was, ....
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
ArGebeutelt
Benutzer
Beiträge: 27
Registriert: Fr 19. Jul 2013, 02:53

Re: Kontoauszüge vorlegen ohne Leistungen beantragt zu haben

#15

Beitrag von ArGebeutelt »

Naja, bislang habe ich ja keine Auszüge vorgelegt. Hab denen ja geschrieben, dass sich keine relevanten Änderungen bei mir ergeben haben.
Woher die das mit der Vollmacht wissen (sofern die gemeint ist)? Vermutlich durch den sog. automatisierten Datenabgleich. Hab mich grad mal über das Thema schlau gemacht. Offenbar werden sämtliche Daten vom Finanzamt mit dem Jobcenter automatisch abgeglichen. Das trifft wohl auch auf Konto-Vollmachten zu.
http://dejure.org/gesetze/SGB_II/52.html

Oder mein stalkender Ex-Freund hat denen irgendwas von ihm frei Erfundenes geschrieben...das ist schwer zu sagen, zutrauen würde ich ihm das durchaus...

Ich denke am besten ist es, wenn ich denen schreibe, dass ich gerne bereit bin bei einem persönlichen Gespräch meine Kontoauszüge zur Ansicht vorzulegen (zumindest die der letzten 3 Monate) und dann werde ich ja hören was sie für relevante Änderungen meinen.
Bin mir jetzt nur nicht sicher ob ich die Vollmacht behalten soll oder lieber wieder abgebe? Das erweckt dann vielleicht den Eindruck ich hätte tatsächlich was zu verbergen? Ne, ne, wenn ich das geahnt hätte, hätte ich meiner Mutter besser das online-banking beigebracht... Wie man es macht...
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Kontoauszüge vorlegen ohne Leistungen beantragt zu haben

#16

Beitrag von Günter »

Lass dir doch von denen nicht das Familienleben versauen. Eine Vollmacht für Mutters Konto ist kein Einkommen, da gibt es Urteile zu.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89526
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Kontoauszüge vorlegen ohne Leistungen beantragt zu haben

#17

Beitrag von Koelsch »

Gegen Vorlage der Kontoauszüge kannst Du Dich ohnehin nicht wehren, also was soll's.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Kontoauszüge vorlegen ohne Leistungen beantragt zu haben

#18

Beitrag von Günter »

marsupilami hat geschrieben: Ich würde schon gerne wissen wollen, durch wen, was, ....
Die schützen ihre Denunzianten, du kommst nur mit Anwalt an die daten, wenn du dich gegen die Verleugnungen strafrechtlich wehrst.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
ArGebeutelt
Benutzer
Beiträge: 27
Registriert: Fr 19. Jul 2013, 02:53

Re: Kontoauszüge vorlegen ohne Leistungen beantragt zu haben

#19

Beitrag von ArGebeutelt »

Nun gut, dann bitte ich um einen persönlichen Termin zur Vorlage der K-Auszüge meines einzigen Kontos und weise gleichzeitig darauf hin, falls mit den "relevanten Änderungen" die Vollmacht für das Konto meiner Mutter gemeint sei, ich nur stellvertretend für sie online Überweisungen tätigen darf und dort kein mir zur Verfügung stehendes Guthaben vorhanden ist. Kontoauszüge besitze ich als Nichtinhaber des Kontos nicht und kann daher auch keine vorlegen.

Meine Güte, wenn ich was zu verbergen hätte, dann würde ich es sicherlich nicht so offensichtlich auf nem Konto eines Familienmitglieds bunkern... so blöd kann man doch gar nicht sein??! Ich hoffe seit einer Woche, dass bald der 31. ist damit ich mir mal wieder was zu essen kaufen kann... stattdessen kann man seine letzten paar Euros noch für sinnlosen Briefverkehr mit dem JC zum Fenster raus schmeissen. Sorry, aber mir platzt so langsam echt der Kragen (liegt bestimmt am Nahrungsmangel, der schlägt mir immer aufs Gemüt)

Vielen Dank für eure Hilfe... ich werde euch auch weiterhin auf dem Laufenden halten
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Kontoauszüge vorlegen ohne Leistungen beantragt zu haben

#20

Beitrag von Günter »

Viel Erfolg. :Daumen: :Daumen:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89526
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Kontoauszüge vorlegen ohne Leistungen beantragt zu haben

#21

Beitrag von Koelsch »

Den wünsch ich auch :Daumen:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30954
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Kontoauszüge vorlegen ohne Leistungen beantragt zu haben

#22

Beitrag von kleinchaos »

Nicht allzu sicher wegen der Vollmacht.
Ich meine mich zu erinnern, dass in einem Fall das JC zumindest versucht hat die Vollmacht als Freibrief der unendlichen Einkommenserhöhung ansehen zu müssen.

Von daher finde ich den Zusatz, dass die Vollmacht nur für den Notfall gilt, absolut notwendig.
Eventuell wäre diese Notvollmacht derart zu konkretisieren, dass sie für den NACHWEISBAREN Notfall gilt, wenn möglich mit einer Betreuungsverfügung oder ähnlichem
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8264
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Kontoauszüge vorlegen ohne Leistungen beantragt zu haben

#23

Beitrag von tigerlaw »

Sagen wir mal so: Jeglicher Mißbrauch der Kontovollmacht (etwa für Ausgaben für eigene Zwecke) dürfte den klassischen Tatbestand der Untreue erfüllen.

Vermutet das JC hinter jedem "Kunden", der eine Vollmacht hat, sofort einen Straftäter (ggf. bis zum Nachweis des Gegenteils)??

Diesen Aspekt durchaus noch mit einfügen!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35651
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Kontoauszüge vorlegen ohne Leistungen beantragt zu haben

#24

Beitrag von marsupilami »

Da fällt mir gerade ein:
Im Rahmen meines Erbfalls bin ich von der einen (Haus-)Bank des Erblassers darauf aufmerksam gemacht worden, daß ich ja eine Vollmacht habe und durchaus die inzwischen angefallenen Rechnungen begleichen könne, solange das Konto das hergibt.
Ich wollte versuchen, eine Regelung zu finden, wie ich evtl. an eines der Konten komme, um genau diese Dinge zu erledigen.
Die kukkten dort in das Konto und sagten mir, daß genau diese Vollmacht besteht.

Es hat sich dann herausgestellt, daß meine Eltern mir vor Jahrenden tatsächlich eine Kontovollmacht erteilt hatten und ich die auch unterzeichnet hatte.
Die brauchen ja eine Unterschrift zu Vergleichszwecken.
Da stand noch eine uralte Adresse drinne, in der Zwischenzeit war ich 2mal umgezogen.

In der Zwischenzeit hatte ich diese Vollmacht regelrecht vergessen und sie auch nie bei meinen Anträgen beim JC angegeben.
Da kam nie was von wegen "leistungsrelevanter Änderungen" oder gar "Sie haben nicht alle Konten angegeben"!!.
Und das auch noch bei voller Namensgleichheit (Erblasser und ich hatten zusätzlich zum gleichen Nachnamen den gleichen (Ruf-)Vornamen.


Deshalb glaube ich immernoch nicht, daß das JC bei ArGebeutelt einfach aus Jux und Dollerei eine Konto-Scan gemacht hat.
Außerdem: Wenn da von der Bank auf Anfrage eine Auskunft gegeben wird, wird ja erstmal der Konto-Inhaber genannt.
Mit seinem Namen und Adresse!!
Vollmachten sind da doch 2.rangig.


Nachtrag:
Und Vollmacht ist Vollmacht.
Das heißt im Ernstfall, daß ich so ein Konto leerräumen kann und mich mit der Kohle dann absetzen kann.
Incl. Auflösen des Kontos!!
Strafbarkeit hin oder her.
Es muß sich nur lohnen.
Deswegen heißt ja die Vollmacht so.

Sicherlich gibt es die Möglichkeit von individuellen Vereinbarungen, die dann aber entsprechend detailliert festgelegt werden.
Aber Standard ist eben Vollmacht.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Kontoauszüge vorlegen ohne Leistungen beantragt zu haben

#25

Beitrag von Günter »

Diese Unterstellung, man könne die Vollmacht zum Leerräumen des Kontos verwenden ist hirnrissig, denn sie geht an der millionenfach gelebten Wirklichkeit vorbei. Die nächste Frage wäre dann, ob die erwachsenen Kinder einen Wohnungsschlüssel der Eltern besitzen, die könnten ja dann den Hausrat und den Fernseher versetzen.

Oder du wirst wegen unerlaubten Waffenbesitzes angezeigt, weil du Küchenmesser mit feststehender Klinge einer bestimmten Länge besitzt. Du könntest dich auch des verbotenen Sprengstoffbesitzes schuldig machen, weil du Stickstoffdünger, Zucker etc im Haus lagerst. Oder des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzes, weil du Chemikalien besitzt, die ein gelernter Chemiker zur Erzeugung von Drogen nutzen könnte.

Ich empfinde es als abstoßend, wenn Millionen Menschen unter Generalverdacht gestellt werden, weil sie ALG II beziehen.

Weder ist jeder Soldat ein Mörder, noch ist jeder Autofahrer ein besoffener Raser.

Die Kontovollmacht gehört nicht in den ALG II Antrag. Ich hatte immer eine Vollmacht für Mutters Konto, das geht die einen Scheiß an ......



..... ich muss aufpassen, dass ich mich bei dem Thema nicht in Wut schreibe. :motzki: :motzki: :motzki:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Antworten

Zurück zu „Widerspruch, Klage und sonstige Möglichkeiten, sich zu wehren“