BSG zur Entlohnung bei rechtswidrigen EEJ

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kleinchaos
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BSG zur Entlohnung bei rechtswidrigen EEJ

#1

Beitrag von kleinchaos »

Jawoll! Endlich hat das BSG auch dazu entschieden. :bravo:
Hat zwar an die Vorinstanz LSG zurückverwiesen, aber wohl mit deutlichen Hinweisen.
Also: bei jedem rechtswidrigen EEJ auf den vollen Tariflohn klagen.

Mal schauen, wie viele EEJ nach diesem Urteil noch bleiben werden ;)

http://norbertschulze1.wordpress.com/20 ... ckfordern/
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marsupilami
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Re: BSG zur Entlohnung bei rechtswidrigen EEJ

#2

Beitrag von marsupilami »

Und wie wird das dann be- bzw. angerechnet?
Signatur?
Muss das sein?
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kleinchaos
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Re: BSG zur Entlohnung bei rechtswidrigen EEJ

#3

Beitrag von kleinchaos »

Da wird dann normal Lohn gerechnet. Es wird eine Rückforderung geben für das (zuviel) gezahlte ALG2, der Rest wird an den Kläger ausgezahlt werden. Rentenkasse, KK, Pflegekasse, Arbeitslosenkasse, Finanzamt werden eine Zahlung bekommen und es wird ne Menge Papier bedruckt werden
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tigerlaw
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Re: BSG zur Entlohnung bei rechtswidrigen EEJ

#4

Beitrag von tigerlaw »

Bei Nachzahlung für mehrere Monate müssten dann aber auch die Erwerbstätigkeitsfreibeträge in entsprechender Anzahl berücksichtigt werden, aus Vereinfachungsgründen ggf. aus gemittelten "Zuflüssen"!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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kleinchaos
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Re: BSG zur Entlohnung bei rechtswidrigen EEJ

#5

Beitrag von kleinchaos »

Das ist richtig.

Allerdings mauern die LSG. Ich weis von einem Fall, da war es genauso wie in dem oben. Das Verfahren wurde zur Berechnung etc ans LSG zurücküberwiesen. Das war vor 3 Jahren. Seitdem ruht still der See
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tigerlaw
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Re: BSG zur Entlohnung bei rechtswidrigen EEJ

#6

Beitrag von tigerlaw »

kleinchaos hat geschrieben:Das ist richtig.

Allerdings mauern die LSG. Ich weis von einem Fall, da war es genauso wie in dem oben. Das Verfahren wurde zur Berechnung etc ans LSG zurücküberwiesen. Das war vor 3 Jahren. Seitdem ruht still der See
Androhung von Schadensersatz wg unrechtmäßig langer Verfahrensdauer??
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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kleinchaos
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Re: BSG zur Entlohnung bei rechtswidrigen EEJ

#7

Beitrag von kleinchaos »

2 Beschwerden verliefen bisher erfolg- und folgenlos
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Günter
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Re: BSG zur Entlohnung bei rechtswidrigen EEJ

#8

Beitrag von Günter »

Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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kleinchaos
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Re: BSG zur Entlohnung bei rechtswidrigen EEJ

#9

Beitrag von kleinchaos »

Danke Günter
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