widerspruch eingliederung bewerbungen abgabe verpasst?
widerspruch eingliederung bewerbungen abgabe verpasst?
hallo leuts,
ich brauche dringend eure hilfe.
selbstständig, noch im leistungsbezug.
ich war beim anwalt widerspruch gegen eingliederungsvereinbarung eingelegt. (bewerbungen ,ablauf, formfehler)
bis jetzt keine antwort von unseren lieben freunden.
leider hab ich übersehen, dass ich mich laut eingliederungsvereinbarung schon im sept.
hätte bewerben müssen und nicht erst okt.!
die bewerbung im sept. hatte ich jetzt im okt gesendet, fristgerecht. natürlich
okt. termin jetzt um 5 tage verpasst. einfach meine nerven----
aber ich bin aufgrund des ganzen terrors der arge krankgeschrieben..........
meine frage an euch.........
brauchte ich mich überhaupt bewerben?
weil der widespruch wurde ja noch nicht beantwortet oder
hab ich jetzt schon verloren und sie können 1x oder gar 2x
kürzen?
wäre tragisch dan wären ja 60% schon weg....
ind ich brauche das geld dringend.
....und wie soll ich mich verhalten......bewerbung nachsenden?
leider ist meine anwältin im urlaub und kommt erst ende nächster woche wieder...
sonst hätte ich auch die fragen können!
aber es gibt ja noch euch............gott sei dank"
ich danke euch wie immer für eure ratschläge
lieben gruss
ich brauche dringend eure hilfe.
selbstständig, noch im leistungsbezug.
ich war beim anwalt widerspruch gegen eingliederungsvereinbarung eingelegt. (bewerbungen ,ablauf, formfehler)
bis jetzt keine antwort von unseren lieben freunden.
leider hab ich übersehen, dass ich mich laut eingliederungsvereinbarung schon im sept.
hätte bewerben müssen und nicht erst okt.!
die bewerbung im sept. hatte ich jetzt im okt gesendet, fristgerecht. natürlich
okt. termin jetzt um 5 tage verpasst. einfach meine nerven----
aber ich bin aufgrund des ganzen terrors der arge krankgeschrieben..........
meine frage an euch.........
brauchte ich mich überhaupt bewerben?
weil der widespruch wurde ja noch nicht beantwortet oder
hab ich jetzt schon verloren und sie können 1x oder gar 2x
kürzen?
wäre tragisch dan wären ja 60% schon weg....
ind ich brauche das geld dringend.
....und wie soll ich mich verhalten......bewerbung nachsenden?
leider ist meine anwältin im urlaub und kommt erst ende nächster woche wieder...
sonst hätte ich auch die fragen können!
aber es gibt ja noch euch............gott sei dank"
ich danke euch wie immer für eure ratschläge
lieben gruss
- kleinchaos
- Moderator
- Beiträge: 30954
- Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
- Wohnort: Leipzig
- Kontaktdaten:
Re: widerspruch eingliederung bewerbungen abgabe verpasst?
Bewerben kann man sich auch wenn man krankgeschrieben ist. Vorstellungsgespräche wohl eher nicht wahrnehmen, kommt auf die Krankheit an und wie du dich fühlst. Außerdem noch darauf, wie kurzfristig der Job angetreten werden soll. Wenn du also länger arbeitsunfähig bist ist es sinnlos sich auf Stellen zu bewerben, die innerhalb einer Woche angetreten werden sollen.
Wieso überhaupt Bewerbungen? Bist du selbständig im Nebenerwerb also unter 15 Stunden wöchentlich?
Gegen eine EGV kann man keinen Widerspruch einlegen, nur gegen den die EGV ersetzenden Verwaltungsakt.
Für den Widerspruch hat das JC 3 Monate Zeit.
Wieso überhaupt Bewerbungen? Bist du selbständig im Nebenerwerb also unter 15 Stunden wöchentlich?
Gegen eine EGV kann man keinen Widerspruch einlegen, nur gegen den die EGV ersetzenden Verwaltungsakt.
Für den Widerspruch hat das JC 3 Monate Zeit.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: widerspruch eingliederung bewerbungen abgabe verpasst?
Bleib ruhig, der Widerspruch entfaltet aufschiebende Wirkung, als erst mal keine Bewerbungspflicht.ich war beim anwalt widerspruch gegen eingliederungsvereinbarung eingelegt. (bewerbungen ,ablauf, formfehler)
bis jetzt keine antwort von unseren lieben freunden.
Dann kannst du dich eh nicht bewerben, weil ja bei psychischen Erkrankungen das Ende der AU nicht feststeht. Was willst du denn machen, wenn du nächste Woche anfangen sollst? Nö, bin noch krank, ich komme erst im Januar zum Bewerbungsgespräch.aber ich bin aufgrund des ganzen terrors der arge krankgeschrieben..........
Also erst mal nen Tässchen Kaffee in Ruhe schlürfen und dann gaaaaaanz langsam den Blutdruck senken.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: widerspruch eingliederung bewerbungen abgabe verpasst?
Bewerben kann man sich sinnvollerweise nur, wenn das Ende der AU feststeht. Da sie wegen des Nervenkriegs mit dem JC krankgeschrieben ist, ist ein Ende nicht absehbar.kleinchaos hat geschrieben:Bewerben kann man sich auch wenn man krankgeschrieben ist.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: widerspruch eingliederung bewerbungen abgabe verpasst?
Nur wenn das beantragt und ggf. vom SG angeordnet wird.Günter hat geschrieben: Bleib ruhig, der Widerspruch entfaltet aufschiebende Wirkung, als erst mal keine Bewerbungspflicht.
aber ich bin aufgrund des ganzen terrors der arge krankgeschrieben..........
Aber ansonsten korrekt, gerade wenn Du "bis auf Weiteres" krankgeschrieben bist, mach Bewerbung keinen Sinn, da Du ja weder Vorstellungsgespräch noch gar schnellen Dienstantritt gewährleisten kannst.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- kleinchaos
- Moderator
- Beiträge: 30954
- Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
- Wohnort: Leipzig
- Kontaktdaten:
Re: widerspruch eingliederung bewerbungen abgabe verpasst?
Günter, ich hab doch oben im 2. Satz eingeschränkt.
Klar, bei psychischen Erkrankungen ist schon die Bewerbung sinnlos. Eben weil ein Ende der Krankheit oft nicht abzuschätzen ist.
Klar, bei psychischen Erkrankungen ist schon die Bewerbung sinnlos. Eben weil ein Ende der Krankheit oft nicht abzuschätzen ist.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: widerspruch eingliederung bewerbungen abgabe verpasst?
also verstehe ich das richtig-
keine gefahr im anmarsch.....
habe keinen brief mehr von sn bekommen-
oder koelsch wie ist das zu verstehen?
keine gefahr im anmarsch.....
habe keinen brief mehr von sn bekommen-
oder koelsch wie ist das zu verstehen?
Re: widerspruch eingliederung bewerbungen abgabe verpasst?
Ich sehe da keine Gefahr. Du hast Dich beworben, obwohl Du AU bist und obwohl es derzeit wenig Sinn macht. Und für die kleine Verzögerung hast Du ja vernünftige Gründe = AU.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: widerspruch eingliederung bewerbungen abgabe verpasst?
Keine Gefahr, die AU schützt dich. Und für den Fall, dass der Anwalt beim Widerspruch die aufschiebende Wirkung nicht beantragt hat, dann soll er das sicherheitshalber nachschieben.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: widerspruch eingliederung bewerbungen abgabe verpasst?
nee ihr beiden...
bei dem ersten abgabetermin war ich noch nicht krankgeshcrieben-
nur beim zweiten!
sorry..da hab ich mich blöd ausgedrückt
aber der anwalt hatte da schon widerspruch angelegt!
bei dem ersten abgabetermin war ich noch nicht krankgeshcrieben-
nur beim zweiten!
sorry..da hab ich mich blöd ausgedrückt
aber der anwalt hatte da schon widerspruch angelegt!
Re: widerspruch eingliederung bewerbungen abgabe verpasst?
Auch dann würde ich mir keine Sorgen machen. Du kannst dann durchaus argumentieren, dass Du davon ausgegangen bist, dass der Widerspruch aufschiebende Wirkung hat. Als Laie musst Du nicht unbedingt wissen, dass diese "Grundregel" im Bereich des ALG II nicht unbedingt gilt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
leider teilen wir ihnen mit...
moin freunde-
super gau die arge stellt bei mir komplett die leistung ein-
weil sie den widerspruch komplett ablehnz haben.
nun ist guter rat teuer......
ich solllte ja den ganzen quatsch für die selbständigkeit auf meine kosten nochmals erbringen-
wie stellungsnahme von einer fachkundigen seite, schufaauskunft etc. menge geld und die letzten sind erst drei monate alt..und sie dauern wieder ne ewigkeit..........
so nun haben wir den salat.....no monetas mehr von unseren freunden!
gott sei danke hab ich nen termin bei meinem anwalt..............
mal sehen was ich euch dann berichten kann oder ob ich bald unter der brücke nächtigen darf..
leuts ich bin so fertig...mein arzt hat mich jetzt erstmal für 4 wochen krankgeschrieben und gesagt---die müßte man anzeigen wegen körperverletzung!
super gau die arge stellt bei mir komplett die leistung ein-
weil sie den widerspruch komplett ablehnz haben.
nun ist guter rat teuer......
ich solllte ja den ganzen quatsch für die selbständigkeit auf meine kosten nochmals erbringen-
wie stellungsnahme von einer fachkundigen seite, schufaauskunft etc. menge geld und die letzten sind erst drei monate alt..und sie dauern wieder ne ewigkeit..........
so nun haben wir den salat.....no monetas mehr von unseren freunden!
gott sei danke hab ich nen termin bei meinem anwalt..............
mal sehen was ich euch dann berichten kann oder ob ich bald unter der brücke nächtigen darf..
leuts ich bin so fertig...mein arzt hat mich jetzt erstmal für 4 wochen krankgeschrieben und gesagt---die müßte man anzeigen wegen körperverletzung!
Zuletzt geändert von klarheit am Sa 19. Okt 2013, 13:04, insgesamt 1-mal geändert.
Re: leider teilen wir ihnen mit...
Warum machst Du dafür einen separaten Thread auf? So müssen wir suchen, worum es überhaupt ging. Vielleicht kannst Du uns mit einem Link zum ursprünglichen Thread helfen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: leider teilen wir ihnen mit...
danke für die hilfe und sorry
Re: widerspruch eingliederung bewerbungen abgabe verpasst?
Das muss sich hierauf http://www.alg-ratgeber.de/f16t12101p29 ... t=#p294448 beziehen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: widerspruch eingliederung bewerbungen abgabe verpasst?
Kannst du uns die Begründung für die Leistungseinstellung anonymisiert hier einstellen?
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?