Bescheid - Vorschuss nach § 42 SGB I

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ibuxxi
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Bescheid - Vorschuss nach § 42 SGB I

#1

Beitrag von ibuxxi »

Hallo

habe heute Post vom JC bekommen Bescheid - Vorschuss nach § 42 SGB I
es werden nur 750€ als Vorschussleistung gezahlt zu erwarten wären 966€.
Von dem 750€ kann ich jedemfals nicht alle Kosten decken wie (Strom,Heizung,Miete.....Essen muss wohl ausfallen)
Macht es sinn dagegen noch zu Wiedersprechen.


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Günter
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Re: Bescheid - Vorschuss nach § 42 SGB I

#2

Beitrag von Günter »

Ein Vorschuss ist immer niedriger als die zu erwartende Leistung. Der dient nur zur Überbrückung der Wartezeit, bis die vollständige Leistung bewilligt ist. Widerspruch etc hat wenig Sinn, ich vermute, die brauchen noch ein paar Tage. Frag mich bitte nicht, wie lange das sein kann. :ka:
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
ibuxxi
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Re: Bescheid - Vorschuss nach § 42 SGB I

#3

Beitrag von ibuxxi »

Ok Danke
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