Wiederspruch gegen EGV per Verwaltungsakt

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ibuxxi
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Wiederspruch gegen EGV per Verwaltungsakt

#1

Beitrag von ibuxxi »

Hallo

ich bräuchte mal etwas hilfe für einen Widerspruch.

Anhörung bekommen am 12.11.2013 mich zu äußern bis 26.12.2013

https://dl.dropboxusercontent.com/u/578 ... h-0001.jpg

Dann aber gleich am 27.11.2013 die EGV per Verwaltungsakt bekommen.

https://dl.dropboxusercontent.com/u/578 ... h-0002.jpg


https://dl.dropboxusercontent.com/u/578 ... h-0003.jpg

https://dl.dropboxusercontent.com/u/578 ... h-0004.jpg


Welche möglichkeiten habe ich gegen diesen Verwaltungsakt Widerspruch einzulegen und mir welchen Begründungen.
Ist das überhaupt alles rechtens was in dem Verwaltungsakt geschrieben steht?
Die Anhörung war ja noch nicht abgelaufen ist dann der Verwaltungsakt überhaupt gültig ?

Danke
Zuletzt geändert von Koelsch am Fr 20. Dez 2013, 10:13, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Bilder in Links geändert
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Emmaly
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Re: Wiederspruch gegen EGV per Verwaltungsakt

#2

Beitrag von Emmaly »

Auch wenn die Anhörung noch läuft kann ein Verwaltungsakt erlassen werden. Du möchtest dem widersprechen. Dafür hast du 1 Monat nach Zugang Zeit, also bis 26.12.
Du kannst erst einmal pauschal den Widerspruch einlegen und die Begründung nachliefern.

4 Bewerbungen pro Monat finde ich in Ordnung. Oder gibt es Gründe dagegen?
Bei den Kosten kommt es darauf an, ob man damit hinkommt.
LG Emmaly
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Koelsch
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Re: Wiederspruch gegen EGV per Verwaltungsakt

#3

Beitrag von Koelsch »

Bitte füg diese Dokumente künftig nicht mehr als Bild ein, das packt die Software nicht. Einfach nur den Link veröffentlichen, das klappt dann.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Koelsch
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Re: Wiederspruch gegen EGV per Verwaltungsakt

#4

Beitrag von Koelsch »

€ 3,00 sehe ich nicht als kostendeckend an, allein € 1,45 ist ja schon Porto, und für € 1,55 bekomme ich wohl kein Passbild plus Bewerbungsmappe.

Die Frage ist aber, ob bei einer Helfertätigkeit ein so hoher Maßstab an die Form einer Bewerbung gestellt werden muss. Aber einen Versuch ist es im Widerspruchsverfahren wert.
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marsupilami
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Re: Wiederspruch gegen EGV per Verwaltungsakt

#5

Beitrag von marsupilami »

Gegen die Anhörung ist kein Widerspruch in dem Sinne möglich.

Rein theoretisch könnte also ibuxxi gegen den Verwaltungsakt aus 2 Gründen Widerspruch erheben:

1) Der Verwaltungsakt wurde vor der Anhörung erlassen.
Frage: was bringt das?
Und außerdem: wie Emmaly schon gepostet hatte.


2) Vom Inhalt her steht meiner Ansicht nach nichts Ungewöhnliches in dem Verwaltungsakt.
Daß 3 € nicht kostendeckend sind, ist richtig.

Das wäre dann aber auch der einzige halbwegs sinnvolle Grund für einen Widerspruch.
Allerdings mußt Du Dich beeilen.
Am besten noch heute fertigmachen, auf die Post und per Einwurf-Einschreiben wegschicken.
Signatur?
Muss das sein?
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Koelsch
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Re: Wiederspruch gegen EGV per Verwaltungsakt

#6

Beitrag von Koelsch »

Punkt 1 bringt überhaupt nichts, eine Anhörung kann leider fast jederzeit nachgeholt werden.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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