Widerspruch und Eilantrag
Widerspruch und Eilantrag
Noch ein "schönes" Beispiel (anderer, neuer Fall) für behördlichen Irrsinn in diesem unserem Lande
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Widerspruch abgelehnt
Nee oder? Das geht zu weit. Leistungebzug ab 1.3.2013, aber mit Schreiben vom 3.8.2012 belehrt und aufgefordert in eine billige Wohnung umzuziehen. Gilt die Aufhebung des Rechtes auf Wohnungswechsel etwa beliebig in die Zukunft fort?Koelsch hat geschrieben:Noch ein "schönes" Beispiel (anderer, neuer Fall) für behördlichen Irrsinn in diesem unserem Lande
Re: Widerspruch abgelehnt
Ich denke, die Antwort auf diese Frage kann nur das SG geben. Wenn ich aus dem Bezug bin, weil ich meinen Bedarf selber decken kann, dann entfällt die Kostensenkungsaufforderung. Bei einem neuen Bezug muss die 6 Monatsfrist neu laufen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Widerspruch abgelehnt
Da ist erst mal Widerspruch angesagt - leider. Parallel aber Eilantrag, denn JC "errechnet" aus einem "Gewinn" im ersten Quartal 2014 von minus 1.800 ein anzurechnendes Einkommen von € 500/Monat, vEKS wurde nicht verlangt und nicht vorgelegt aber deutlich schriftlich darauf hingewiesen, nächste nennenswerte Umsätze sind erst September/Oktober zu erwarten (Lieferzeit!).
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Re: Widerspruch und Eilantrag
Ich hab mal einen neuen Fred aufgemacht, da ich hier später noch um Bemeckerung bitten möchte.
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Re: Widerspruch und Eilantrag
Sodele, bitte schon mal um Bemeckerung des Eilantrags, Widerspruch folgt:
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Widerspruch und Eilantrag
in der viertletzten Zeile muss es natürlich "kein Anordnungsgrund" heißen!
Sonst ok
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Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Widerspruch und Eilantrag
So, hier auch noch der Widerspruch, kurz und knackig
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Re: Widerspruch und Eilantrag
auch hier eine Rechtschreibekorrektur: Im 2. Absatz, 5. Zeile: sie war "längere Zeit" nicht im Bezug
Ansonsten: Raus damit!
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Re: Widerspruch und Eilantrag
Nur mal so als Nebenfrage, wenn sie einen häuslichen Arbeitsplatz einrichtet und einen Teil der Miete als Betriebskosten .....
dann zeigt sie denen den Effenberg.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Widerspruch und Eilantrag
Stimmt, aber das ist hier wohl auch nicht so zielführend: Der Schützling scheint sowieso keinen Ertrag zu haben, so dass es wirtschaftlich gehupft wie gesprungen wäre, ob KdU durch "Unervermietung" reduziert wird, oder aber es heißt "für 6 Monate neues Spiel, neues Glück!"
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Re: Widerspruch und Eilantrag
Aber vielleicht als Kombi. 6 Monate Ruhe weil neuer Antrag, und wenn nur einen Tag aus dem Bezug, dann muss die 6 Monatsfrist neu laufen und dann kommt die Reduzierung durch Untervermietung an den gewerbetreibenden Teil der BG (ab Herbst ist ja mit Umsätzen zu rechnen) und dann schau´n wa mal.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Widerspruch und Eilantrag
Da ich gerade noch Info erhalten habe, ist beim Widerspruch noch ein Punkt 3 hinzugekommen:
Auch der von Ihnen angesetzte Wert allein für die Heizkosten ist rechtswidrig. Zum einen erfolgte zu keinem Zeitpunkt die durch die Rechtsprechung zwingend vorgeschriebene Einzelfallprüfung. Zusätzlich aber sind die Heizkosten in keinem Fall als unangemessen anzusehen.
Die von Ihnen anzuwendenden ″Ergänzende Regelungen zur Arbeitshilfe „Kosten der Unterkunft und Heizung gem. § 22 SGB II“ des MAIS NRW″ des Kreises **** weisen auf Seite 23 einen Wärmebedarf von 200 kWh/m² und Jahr aus. Die Ihnen vorliegende Heizkostenabrechnung für mein Haus weist einen Verbrauch von 7.274 kWh aus, dieser bewegt sich also im ganz klar angemessenen Bereich, das heißt, die Heizkosten sind in jedem Fall in voller Höhe zu übernehmen.
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Re: Widerspruch und Eilantrag
Das Urteil sollte auch hier passen
Es ist ein neuer Leistungsfall.Dem Urteilswortlaut zufolge muss das Jobcenter, insoweit der Erwerbslose aufgrund einer neuen Beschäftigung mindestens einen Monat lang nicht mehr hilfebedürftig gewesen war, bei erneuter ALG II Antragsstellung auch die teureren angemessenen Unterkunftskosten übernehmen, weil dann auch ein neuer Leistungsfall vorliegen würde.
Quelle: http://www.sozialleistungen.info/news/2 ... rt-werden/
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Re: Widerspruch und Eilantrag
Richtig, das passt hier. Aber nachdem ich von diesem JC nun so "Einiges" gelesen habe, sehe ich nicht ein, die im Widerspruchsverfahren schon mit der Nase drauf zu stupsen. Das mündet ohnehin in einer Klage. Die hier veröffentlichten "Schmankerl" sind nicht die einzigen, es wimmelt förmlich davon.
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Re: Widerspruch und Eilantrag
Ergänzend zum Posting in #1 die zweite Kommentierung hier: http://www.harald-thome.de/media/files/ ... l-2014.pdf
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