bafög-Harz4

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Sturmi
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bafög-Harz4

#1

Beitrag von Sturmi »

Guten Tag allerseits,

folgenes Problem habe ich.
Ich habe mich am 30.07.2015 exmatrikuliert (ich war student).
Am 31.07.2015 habe ich mich beim jobcenter arbeiteslos gemeldet.
Das bafögamt hat natürlich Zeit benötigt um zu reagieren, somit habe ich zum 01.08 und 01.09 noch Bafög zahlungen erhalten.
Diese habe ich natürlich sobald der bescheid kommt, zeinahe zurück zu erstatten.
Weise wie ich bin habe ich natürlich das Geld des Bafögamtes nicht ausgegeben was nach meiner Exmatrikulation an mich gezahl worden ist.
Nun will mir das Jobcenter Zahlungen verweigern für den Monat 08 und 09 da ich vom Bafögamt geld bekommen habe, und als begrüngung geben sie "§ 11 SGB II Zu berücksichtigendes Einkommen" an. Das mir das Geld unrechtmäßig gezahl worden ist und ich auch kein anspruch darauf hatte und es zurück zuzahlen hab, sei unerheblich (so ihre formulierung).
Ja ich habe eine Bescheinigung des Bafögamtes vorgelegt wo drin steht das es mir nicht zusteht und der Betrag der 2 Monate zeitnahe zurück zuzahlen ist. (Es ist somit kein Teil des Darlehns).
Kurzum ich stehe für 2 Monate ohne einkommen da und hab keinerlei möglichkeit dagegen vor zu gehen, sogar am Telefon hat der zuständige Sachbearbeiter gesagt, das sei normal und unanfechtbar, ich hätte einfach pech.
Das jobcenter Zahlt mir erst seit 01.10, was 2 Monate zuspät kommt, ich musste Schulden bei verwandten und Bekannten aufnehmen, die ich jetzt nicht zurück zahlen kann.

Ich bin davon fest überzeug, das ist falsch.
Wie kann ich weiter vorgehen ohne gleich einen Anwalt und/oder das Gericht einzuschalten, womit ich keinerlei erfahrung habe.

Wie man sicher merkt habe ich nicht Germanistik Studiert :)

Mit freundlichen Grüßen

Sturmi
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kleinchaos
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Re: bafög-Harz4

#2

Beitrag von kleinchaos »

Willkommen bei uns.

Ich fürchte, da wirst du ohne Sozialgericht nicht weiterkommen. Ein Einsehen kannste von den Schwachmaten im JC nun wahrlich nicht verlangen.
Jedoch solltest du im Widerspruch mit eben genau dem § 11a argumentieren, mit dem sie ihre Rückforderung begründen. Du jedoch nimmst dir den Satz 5 als Begründung, in dem es heißt
(5) Zuwendungen, die ein anderer erbringt, ohne hierzu eine rechtliche oder sittliche Pflicht zu haben, sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit
1.
ihre Berücksichtigung für die Leistungsberechtigten grob unbillig wäre oder
2.
sie die Lage der Leistungsberechtigten nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11a.html
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Koelsch
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Re: bafög-Harz4

#3

Beitrag von Koelsch »

Dazu kannst Du BAföG-Amt und JC darauf schriftlich hinweisen:

OK, nach der Entscheidung des JC muss ich also jetzt für diese BAföG-Zahlungen Brötchen kaufen. Mach ich auch. Setzt Ihr beide Ämter Euch doch bitte intern auseinander, wie ihr das intern verrechnet. Die entsprechenden Rechtsgrundlagen dazu findet Ihr in den §§ 102ff SGB X
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: bafög-Harz4

#4

Beitrag von marsupilami »

Also Brief schreiben an das JC mit Verteiler-Vermerk an das Bafög-Amt.

Nicht telefonieren, schreiben.
Auf Papier.
Gerne am PC und dann ausdrucken.


Aber! Ganz wichtig!:
An beide verschicken und zwar per Einwurf-Einschreiben.
Dann können die sich nicht mehr herausreden.
Signatur?
Muss das sein?
sleepy5580
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Re: bafög-Harz4

#5

Beitrag von sleepy5580 »

Oder er gibt einfach beides bei der Krankenkasse ab, bekommt mit jeweils einer zweiten Kopie den Eingang quittiert und lässt es an die jeweiligen Behörden weiterreichen :gunni: :gunni:, Geld gespart und einen Abgabenachweiß
Alle Aussagen sind nur persönliche Meinungen
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