Mein Widerspruch gegen das JobCenter

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Koelsch
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Mein Widerspruch gegen das JobCenter

#1

Beitrag von Koelsch »

Ja, da laufen noch zwei Widersprüche aus dem Jahr 2014. Jetzt erhielt ich die beiliegende "Erinnerung an die Aufforderung zur Mitwirkung vom 16.2.2016".

Bitte prüft und bemeckert doch einmal, ob mein Antwortentwurf den allgemeinen Ansprüchen an Verständlichkeit und untertänige Unterwürfigkeit eines eLB zumindest nahe kommt.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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angel6364
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Re: Mein Widerspruch gegen das JobCenter

#2

Beitrag von angel6364 »

Sehr hübsch! :jojo:
Nur schade, dass Ironie und Sarkasmus bei den SB abprallen.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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marsupilami
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Re: Mein Widerspruch gegen das JobCenter

#3

Beitrag von marsupilami »

Die Positionsangabe für diesen Fachbegriff ist wirklich noch viel zu ungenau.
Bei der Ihnen eingereichten Beitragsrechnung bitte ich um Entschuldigung, dass ich versäumt habe, Ihnen den oben in der zweiten Zeile der Rechnung genannten Fachbegriff auf Ihnen verständliche Art zu erklären.
Ich dachte an etwas detaillierteres:
Bei der Ihnen eingereichten Beitragsrechnung bitte ich um Entschuldigung, dass ich versäumt habe, Ihnen den in der Rechnung genannten Fachbegriff "Fälligkeitszeitraum" auf Ihnen verständliche Art zu erklären.

Dort steht: Fälligkeitszeitraum 01.01.2015 - 01.01.2016.
Mit dem Ihnen unverständlichen Fachbegriff Fälligkeitszeitraum umschreibt die Versicherung den Zeitraum für welchen die Versicherung gilt.
Hier verbirgt sich also die Antwort auf Ihre Frage - die Versicherung gilt vom 01.01.2015 bis zum 01.01.2016

Diesen Fachbegriff und das Datum können Sie auf folgendem Wege finden:
Halten Sie den entsprechenden Beleg so, dass kurzen Kanten sich jeweils oben und unten befinden und Sie den darauf gedruckten Text lesen können. Bei Bedarf wenden Sie bitte das Blatt.
Wenn sich also der Beleg in der richtigen Position befindet, richten Sie Ihr Augenmerk und Ihre volle Konzentration auf die obere Blattkante.
Dort finden Sie links vom Firmennamen des Versicherers 2 gesondert eingerahmte Textzeilen.
In der unteren davon können Sie den oben erklärten Fachbegriff und das von Ihnen gesuchte Datum ablesen.

Ich freue mich, wenn ich mit diesen präzisierenden Angaben Ihren eigenen Bemühungen die entscheidende Hilfestellung habe zukommen lassen können.
Nachtrag:
wenn Du dem schreibst: oben in der 2. Zeile, dann liest der im Text unterhalb vom Betreff und findet natürlich nix.
Du musst ihm also seine Nase auf die obere Blattkante ... ähhhhh .....
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angel6364
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Re: Mein Widerspruch gegen das JobCenter

#4

Beitrag von angel6364 »

:lachen1:
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Koelsch
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Re: Mein Widerspruch gegen das JobCenter

#5

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch: - aber doch erst, wenn die zu erwartende Rückfrage kommt, ob der Begriff auf der ersten Seite oder auf der Rückseite der beidseitig bedruckten Rechnung zu finden sei. Dann aber werde ich schamerrötend zugeben müssen, ich hab denen nur die erste Seite und nicht die Rückseite mit den AGB eingereicht. :verlegen:
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schimmy
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Re: Mein Widerspruch gegen das JobCenter

#6

Beitrag von schimmy »

Lesen müssen manche SB wohl noch Lernen.

Aber sonst alles gut Erläutert in der Rückantwort an das JC.
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marsupilami
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Re: Mein Widerspruch gegen das JobCenter

#7

Beitrag von marsupilami »

Nochmal ernsthaft:

Auch ich musste 2mal rauf und runterscrollen, bis ich das ganz oben gefunden hatte.
d.h. ich habe den Text unterhalb des Betreffs "Beitragsrechnung .... " mehrfach sorgfältig gelesen, bis ich auf die Idee kam, mir mal das ganze Blatt anzuschauen.

Nach meiner Ansicht ist die Position des Beitragszeitraumes tatsächlich unglücklich gewählt.
Das gehört eigentlich in den Textteil unterhalb des Betreffs mit rein, z.B. unterhalb der Zeile "Gesamtbeitrag ....", so dass sich alle Rechnungs-relevanten Angaben zusammengefasst in einem Bereich befinden und ich mir diese nicht mühsam zusammensuchen muss.
Unterhalb von "Gesamtbetrag ....." steht dann:
"Abrechnungszeitraum: 01.01.2015 bis 01.01.2016"

Oder in den Betreff selber:
"Ihre Jahresrechnung Sach- und Haftpflichtversicherung"
dann weiß ich, der Betrag gilt für ein ganzes Jahr.

Wobei das eh etwas seltsam ist: die rechnen für 1 Jahr plus 1 Tag?
Denn das Jahr geht doch vom 01.01.2015 00:00 Uhr bis 31.12.2015 24:00 Uhr?
Oder liege ich da falsch?
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Koelsch
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Re: Mein Widerspruch gegen das JobCenter

#8

Beitrag von Koelsch »

Du meinst ich sollte die Beitragsrechnung noch mal einreichen und mit einem dicken, fetten roten Pfeil auf den Zeitraum hinweisen? Kann man ins Auge fassen - und als netter Mensch dann gleich noch ein Brillenputztuch dazu heften. :jojo:
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marsupilami
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Re: Mein Widerspruch gegen das JobCenter

#9

Beitrag von marsupilami »

Das wäre auch eine Möglichkeit.

Aber bitte den Pfeil so gestalten dass der nicht andere, für die weitere Bearbeitung durch den SB wichtige Teile der Rechnung überdeckt, übermalt, ...
Sonst muss der ja womöglich nochmal Deine Mitwirkung anfordern ....
:angst:

:ironiea:

Aber mit dem angetackerten Brillenputztuch nicht das ganze Blatt verdecken.
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Olivia
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Re: Mein Widerspruch gegen das JobCenter

#10

Beitrag von Olivia »

Das Wort "Fälligkeitszeitraum" wird gefolgt von einer Zeitangabe des Kalendertages und näherer Bestimmung dieses Tages im zeitlichen Jahresverlauf, d.h. mit Monats- und Jahresangabe (Kalenderdatum). Das zuerst genannte Kalenderdatum bezeichnet den Beginn des Fälligkeitszeitraumes, das dahinterstehende Datum das Ende des Fälligkeitszeitraumes. Beide Daten sind durch einen Bindestrich voneinander getrennt. Das Kalenderdatum ist im Format Tag, Monat, Jahr jeweils mit führender Null bei einstelligen Tages- und Monatsangaben angegeben. Bitte beachten Sie beim Datum, dass dieses dem Gregorianischen Kalender folgt.
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Koelsch
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Re: Mein Widerspruch gegen das JobCenter

#11

Beitrag von Koelsch »

Auch sehr klar :bravo:
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marsupilami
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Re: Mein Widerspruch gegen das JobCenter

#12

Beitrag von marsupilami »

:lachen1: :bravo: für den Beitrag von Olivia.
Wenn Du jetzt noch genauso detailliert beschreibst, wo genau das steht auf dieser Rechnung - das scheint mir das Hauptproblem zu sein - dann ist das perfekt.


Ha!
Man könnte doch die genau Position dieser Zeile ähnlich wie in einer technischen Zeichnung beschreiben.

Oder eben - wie Koelsch schon schrub - mit so einem Textmarker (vielleicht in pink?) eine breiten Pfeil auf eine Kopie malen.
Vielleicht noch hinschreiben: da steht's doch, Du Grottenolm.
Nein, eben nicht "blinder Grottenolm", den Grottenolme sind ja schon blind.
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