Bußgeld wegen angeblicher, verspäteter Mitteilung von Heizguthaben

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Koelsch
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Re: Bußgeld wegen angeblicher, verspäteter Mitteilung von Heizguthaben

#26

Beitrag von Koelsch »

Und dann ist das ein Strafverfahren und da fallen im Vorfeld meines Wissens keine Gerichtskosten an. Und vor Gericht gilt dann durchaus die reformation in peius - gucksu § 358 Abs. 2 StPO
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Bußgeld wegen angeblicher, verspäteter Mitteilung von Heizguthaben

#27

Beitrag von marsupilami »

"Ihre Behauptung, die Abrechnung bereits am 01.09.2015 zugeschickt zu haben trifft nicht zu, da diese sich sonst in Ihrer Leistungsakte befinden würde"
... ist wiederum eine Behauptung Ihrerseits, da ich nicht nachprüfen kann, ob wirklich alle von mir versandten Unterlagen tatsächlich auch ihren Weg in die Leistungsakte finden.
Grundsätzlich ist allgemein bekannt, dass in den Jobcentern gerne Unterlagen verschwinden oder gar vorsätzlich "entsorgt" werden.

Würde ich rotz-frech gegenhalten.

(Ich erinnere mich an diese RTL-Sendung mit dem Wallraff?, wo es um so etwas ging)
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Koelsch
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Re: Bußgeld wegen angeblicher, verspäteter Mitteilung von Heizguthaben

#28

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo: Der Hinweis auf Wallraf darf ruhig rein in den Einspruch
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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kleinchaos
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Re: Bußgeld wegen angeblicher, verspäteter Mitteilung von Heizguthaben

#29

Beitrag von kleinchaos »

Ich denke sie soll es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen.
1. weil sie sich keiner Schuld bewusst ist, außer den verdrehten Jahreszahlen
2. woher soll sie denn warum ein Bußgeld bezahlen?

Die Gerichte müssen neuerdings auch selbst ermitteln bzw die Staatsanwaltschaften. Es geht nicht mehr wie noch vor 1 Jahr, dass Staatsanwaltschaft und Richter einfach alles ungeprüft glauben dürfen müssen, was JC so an Ergüssen auskotzt. Man wird sich also die Akte schicken lassen und die vielen Posteingänge finden. Und dann hat JC verkackt und zahlt sämtliche Kosten
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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benedetto
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Re: Bußgeld wegen angeblicher, verspäteter Mitteilung von Heizguthaben

#30

Beitrag von benedetto »

@ creo
01.10.2016 Bußgeldbescheid über 368,50€ - Der Bescheid ist ja schon rechtsgültig...
Wenn der Bußgeldbescheid am 1.10.206 nachweislich (evtl. mit PZU) zugestellt wurde, läuft die Rechtsbehelfsfrist von 2 Wochen noch. Somit ist Deine Vermutung, das der Bescheid angeblich rechtsgültig sei, unzutreffend. Ein rechtzeitiger Einspruch mit kurzer Begründung: "Der angegriffene Bescheid ist zu Unrecht ergangen und ist rechtswidrig, weil der Tatvorwurf jeglicher Grundlage entbehrt und zurückgewiesen wird."

Der Einspruch ist noch nicht verfristet, also sofort raus damit per Einwurfeinschreiben und abwarten.

Weitere ausführliche Begründung sollte man sich für ein angestrebtes gerichtliches Verfahren vorbehalten, denn hier liegt doch offensichtlich eine willkürliche und rechtsfehlerhafte Entscheidung des Jobcenters vor. Laß die Staatsanwalt und das Amtsgericht den Sachverhalt erst mal umfassend ermitteln. Die sind doch dazu verpflichtet, Entlastungsgründe für die Beschuldigte festzustellen.

Spekulationen über Optionen und was wäre wenn sowie die Motive des JC sind für einen juristischen Laien und Verfahrensbeteiligten unbeachtlich...
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tigerlaw
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Re: Bußgeld wegen angeblicher, verspäteter Mitteilung von Heizguthaben

#31

Beitrag von tigerlaw »

benedetto hat geschrieben:@ creo
01.10.2016 Bußgeldbescheid über 368,50€ - Der Bescheid ist ja schon rechtsgültig...
Wenn der Bußgeldbescheid am 1.10.206 nachweislich (evtl. mit PZU) zugestellt wurde, läuft die Rechtsbehelfsfrist von 2 Wochen noch. Somit ist Deine Vermutung, das der Bescheid angeblich rechtsgültig sei, unzutreffend. Ein rechtzeitiger Einspruch mit kurzer Begründung: "Der angegriffene Bescheid ist zu Unrecht ergangen und ist rechtswidrig, weil der Tatvorwurf jeglicher Grundlage entbehrt und zurückgewiesen wird."

Der Einspruch ist noch nicht verfristet, also sofort raus damit per Einwurfeinschreiben und abwarten.

Weitere ausführliche Begründung sollte man sich für ein angestrebtes gerichtliches Verfahren vorbehalten, denn hier liegt doch offensichtlich eine willkürliche und rechtsfehlerhafte Entscheidung des Jobcenters vor. Laß die Staatsanwalt und das Amtsgericht den Sachverhalt erst mal umfassend ermitteln. Die sind doch dazu verpflichtet, Entlastungsgründe für die Beschuldigte festzustellen.

Spekulationen über Optionen und was wäre wenn sowie die Motive des JC sind für einen juristischen Laien und Verfahrensbeteiligten unbeachtlich...
Dem kann ich nur beipflichten.

Man schaue in die § 67 OWiG, § 69 OWiG, § 68 OWiG, dort steht das gesamte weitere Verfahren.

Und selbst wenn der Einspruch erfolglos bleibt, betragen die (zusätzlich entstandenen) Gerichtskosten nur 10 % der Geldbuße, mindestens 50,00 €, vgl. Nr. 4110 Kostenverzeichnis zum GKG, u.a. hier: http://www.buzer.de/gesetz/2875/a40855.htm

Und die Bekannte von Creo soll daran denken:

Wer sich nicht wehrt, hat bereits verloren! Nur wer sich wehrt, kann ggf. eine Änderung zu seinen Gunsten bewirken!

Und bitte auseinanderhalten: Der "bestandskräftige" Bescheid ist der Rückforderungsbescheid, das ist nicht der Bußgeldbescheid.

Achtung! Die 2-Wochen-Frist beginnt mit Zugang des "gelben Umschlags" im Briefkasten (wenn er nicht persönlich ins Ptschhändchen gedrückt worden ist)!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Bußgeld wegen angeblicher, verspäteter Mitteilung von Heizguthaben

#32

Beitrag von Creo »

Vielen lieben Dank für die Antworten und Anregungen.
Meine Kollegin kommt morgen vorbei, dann werden wir zusammen ein Schreiben aufsetzen um dem Bußgeldbescheid zu widersprechen.
Damit er am Montag, fristgerecht und per Einschreiben/Rückschein, losgeschickt werden kann..
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Günter
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Re: Bußgeld wegen angeblicher, verspäteter Mitteilung von Heizguthaben

#33

Beitrag von Günter »

Viel Erfolg :daumen:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Creo
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Re: Bußgeld wegen angeblicher, verspäteter Mitteilung von Heizguthaben

#34

Beitrag von Creo »

So, Zwischenmeldung.
Kollegin rief grad völlig aufgelöst an, das sie heute eine Vorladung zum Amtsgericht bekommen hat.

Als Begründung sagt sie, schreibt das Amtsgericht das sie vorgeladen wird weil sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erhoben hat.
Nun macht sie sich Sorgen, das ihr dies negativ ausglegt wird etc.

Und als Zeuge von vom Jobcenter ist jemand angegeben, deren Namen ihr nichts sagt.

Mhm...
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Koelsch
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Re: Bußgeld wegen angeblicher, verspäteter Mitteilung von Heizguthaben

#35

Beitrag von Koelsch »

Da braucht sie sich keine Sorgen zu machen, das ist völlig normal, dass sie da vorgeladen wird. Sie soll sich die Unterlagen noch mal gründlich anschauen, so dass sie gut vorbereitet ist, und dann ruhig (so weit das möglich ist) dorthin gehen.
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marsupilami
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Re: Bußgeld wegen angeblicher, verspäteter Mitteilung von Heizguthaben

#36

Beitrag von marsupilami »

Ist doch gut, dass das Amtsgericht nicht einfach "nach Aktenlage" entscheidet sondern sich auch einen persönlichen Eindruck verschaffen will.

Wie Koelsch schon schrub: Unterlagen am Abend vorher nochmals gründlich durchlesen und dann einpacken und zum Termin mitnehmen, damit sie evtl. auch mal eben nachschlagen kann.

Der Zeuge des JC ist vermutlich aus der Widerspruchs- oder Leistungsabteilung und von daher selbstverständlich "unbekannt".
Dadurch aber nicht einschüchtern lassen.

Creo, kannst Du evtl. die "Deliquentin" als moralische Unterstützung begleiten?
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Koelsch
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Re: Bußgeld wegen angeblicher, verspäteter Mitteilung von Heizguthaben

#37

Beitrag von Koelsch »

Begleitung wäre sicher gut, aber im Strafprozess kannst Du nicht als "Beistand" teilnehmen (§ 149 StPO)
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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kleinchaos
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Re: Bußgeld wegen angeblicher, verspäteter Mitteilung von Heizguthaben

#38

Beitrag von kleinchaos »

Doch, als Laienbeistand
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Creo
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Re: Bußgeld wegen angeblicher, verspäteter Mitteilung von Heizguthaben

#39

Beitrag von Creo »

Ein Strafprozeß ist es nicht.
Und es ist wohl ne öffentliche Sitzung, ich werde sie wohl begleiten...also im Publikum dann.

Ja, nach Aktenlage wurde nicht endschieden, aber leider auch nicht gleich endschieden das es nicht gerechtfertigt ist weil Ausage gegen Ausage steht...
Mhm...morgen bekomm ich die Vorladung von Ihr mal vorbei gebracht.
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marsupilami
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Re: Bußgeld wegen angeblicher, verspäteter Mitteilung von Heizguthaben

#40

Beitrag von marsupilami »

Ich drück auf alle Fälle Daumen und dass Du sie begleitest find ich gut.
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Re: Bußgeld wegen angeblicher, verspäteter Mitteilung von Heizguthaben

#41

Beitrag von Koelsch »

Richtig, geh mit hin
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Re: Bußgeld wegen angeblicher, verspäteter Mitteilung von Heizguthaben

#42

Beitrag von Creo »

Sodale, bitte morgen mal die Daumen drücken.
Um 12:30 ist der Termin vorm Amtsgericht wo ich die Kollegin hinbegleite.
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Pegasus
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Re: Bußgeld wegen angeblicher, verspäteter Mitteilung von Heizguthaben

#43

Beitrag von Pegasus »

:Daumen:
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Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Günter
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Re: Bußgeld wegen angeblicher, verspäteter Mitteilung von Heizguthaben

#44

Beitrag von Günter »

:Daumen: :Daumen:
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tigerlaw
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Re: Bußgeld wegen angeblicher, verspäteter Mitteilung von Heizguthaben

#45

Beitrag von tigerlaw »

:Daumen: :Daumen: :Daumen:
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Koelsch
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Re: Bußgeld wegen angeblicher, verspäteter Mitteilung von Heizguthaben

#46

Beitrag von Koelsch »

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Re: Bußgeld wegen angeblicher, verspäteter Mitteilung von Heizguthaben

#47

Beitrag von Tester »

:Daumen: :Daumen:
:Daumen: :Daumen:
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marsupilami
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#48

Beitrag von marsupilami »

Wir drücken.
:Daumen:
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angel6364
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Re: Bußgeld wegen angeblicher, verspäteter Mitteilung von Heizguthaben

#49

Beitrag von angel6364 »

:Daumen: :Daumen: Viel Erfolg!
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Peterpanik
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Re: Bußgeld wegen angeblicher, verspäteter Mitteilung von Heizguthaben

#50

Beitrag von Peterpanik »

:Daumenhoch: wird schon gut gen
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