Angemessene Versicherungen
- marsupilami
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Re: Angemessene Versicherungen
Welchen Ermessensspielraum hat SB da?
Hat er überhaupt einen?
Und wenn ja, hat er den denn ausgeübt?
Denn es ist ja keine explizite Höhe bzw. Vers.Prämie von - bis sind okay, alles andere ist Luxus - vorgegeben, an die sich SB halten könnte.
Und weil nicht, und eben die Ausfüllhinweise sehr allgemein gehalten sind, keine explizite Beratung statt fand, wird das JC aufgefordert, den Geldsack zu öffnen und in der vom Kunden benötigten Höhe zu zahlen.
Generell hat das JC zu beachten, dass Vers.Verträge i.d.R. nur zum Jahresende gekündigt werden können und mit wenigen Ausnahmen eine Kündigungsfrist von 3 Monaten haben.
Hat er überhaupt einen?
Und wenn ja, hat er den denn ausgeübt?
Denn es ist ja keine explizite Höhe bzw. Vers.Prämie von - bis sind okay, alles andere ist Luxus - vorgegeben, an die sich SB halten könnte.
Und weil nicht, und eben die Ausfüllhinweise sehr allgemein gehalten sind, keine explizite Beratung statt fand, wird das JC aufgefordert, den Geldsack zu öffnen und in der vom Kunden benötigten Höhe zu zahlen.
Generell hat das JC zu beachten, dass Vers.Verträge i.d.R. nur zum Jahresende gekündigt werden können und mit wenigen Ausnahmen eine Kündigungsfrist von 3 Monaten haben.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Angemessene Versicherungen
Die Logik sagt einem, dass bei Kündigungsaufforderung durch das Jobcenter dieses dann eigentlich auch die Risiken aus dem Versicherungsvertrag übernehmen müsste.
Re: Angemessene Versicherungen
Liebe Oli, das JC würde nie sagen du musst deine Versicherungen kündigen, sondern die Höhe der Beiträge ist nicht angemessen, wir zahlen nur .....
Daher bleibt dir die Entscheidung: Kündigen, kündigen und billiger neu abschließen oder die kosten eben nicht in voller Höhe absetzen können.
Daher bleibt dir die Entscheidung: Kündigen, kündigen und billiger neu abschließen oder die kosten eben nicht in voller Höhe absetzen können.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Angemessene Versicherungen
#21
Welche Versicherungen sind für den privaten Gebrauch gesetzlich vorgeschrieben? Außer der KFZ Versicherung fällt mir keine ein. Und auch da wäre die Frage nur die Kosten der Haftpflicht? Denn die teilkaskos, schon gar nicht die Vollkasko sind nicht vorgeschrieben. Und sonst so?????• gesetzlich vorgeschriebene und angemessene private Versicherungen,
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Angemessene Versicherungen
Ich lese den Satz so, dass die Versicherungen nicht vorgeschrieben und angemessen zusammen sein müsssen, sondern dass sowohl vorgeschriebene Versicherungen als auch angemessene Versicherungen bezahlt werden. Angemessen wären also auch im mittleren Feld liegende private Rechtsschutz, Zahnzusatzversicherung, Schülerversicherung, Berufsunfähigkeitsversicerung, Dread Disesae, Unfallversicherung, Risikolebensversicherung, Hausratversicherung, Fahrradversicherung, Elektrokleingeräteversicherung, Handyversicherung, Tierhalterhaftpflichtversicherung. Oder?
Re: Angemessene Versicherungen
Also zumindest zur Tierhalterhaftpflicht gibt's ein Urteil des LSG NRW - L 7 AS 948/15 - aber nicht rechtskräftig, Revision beim BSG anhängig. LSG meinte, diese Versicherung sei nicht angemessen, da diese Versicherung zwar gesetzlich vorgeschrieben sein aber keinen vom Existenzminimum abgedeckten Bedarf abdecke. Hund und "Zubehör" sei also Privatvergnügen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Angemessene Versicherungen
Dabei ist ein Haustier oft die letzte Freude, die Hartz-IV-Empfänger noch haben.
Re: Angemessene Versicherungen
Freude ist im Regelbedarfsermittlungsgesetz aber nicht vorgesehen
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Re: Angemessene Versicherungen
Sodele, hier mal mein Klageentwurf zwecks Verbesserung
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Re: Angemessene Versicherungen
Und da kommt mir doch gleich noch ein "böser" Gedanke:
Reicht es eigentlich, wenn JC "einfach" einen endgültigen Bescheid schickt, oder muss JC zunächst den vorläufigen Bescheid aufheben und dann endgültig, oder den endgültigen Bescheid in Form eines Änderungsbescheids zum vorläufigen Bescheid erlassen, damit klar ist, der vorläufige Bescheid "ist am Ende".
Reicht es eigentlich, wenn JC "einfach" einen endgültigen Bescheid schickt, oder muss JC zunächst den vorläufigen Bescheid aufheben und dann endgültig, oder den endgültigen Bescheid in Form eines Änderungsbescheids zum vorläufigen Bescheid erlassen, damit klar ist, der vorläufige Bescheid "ist am Ende".
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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- marsupilami
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Re: Angemessene Versicherungen
Ich hab mir Mühe geben müssen, doch was zu finden.
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Signatur?
Muss das sein?
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Re: Angemessene Versicherungen
Für solch einfache Fragen haben wir doch den Tiger studieren lassen.
Hier fehlt ein e
Und das hier
Es gibt nun mal keinen halben Telefonanschluss etc.
Hier fehlt ein e
Sonst fällt mir nur ein, dass das JC doch bitte erklären soll, welche Versicherungen in welcher Höhe angemessen seien. Denn die Pauschale von 30 € ist ja dafür gedacht als Verwaltungsvereinfachung ohne Nachweis von tatsächlichen Kosten vom anrechenbaren Einkommen abgesetzt zu werden.da der Kund nur über rudimentäre Englischkenntnisse verfügt
Da steht weder etwas von Pauschale noch sind bestimmte Versicherungen von der Absetzbarkeit ausgeschlossen.3. Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen, soweit
diese Beiträge gesetzlich vorgeschrieben oder nach Grund und Höhe angemessen sind;
hierzu gehören Beiträge
a. zur Vorsorge für den Fall der Krankheit und der Pflegebedürftigkeit für Personen, die in
der gesetzlichen Krankenversicherung nicht versicherungspflichtig sind,
b. zur Altersvorsorge von Personen, die von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen
Rentenversicherung befreit sind,
soweit die Beiträge nicht nach § 26 bezuschusst werden,
Und das hier
sagt eindeutig aus, mehr als 400 € Gewinn => keine Pauschale sondern tatsächliche Kosten.(2) Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die erwerbstätig sind, ist anstelle der Beträge
nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 5 ein Betrag von insgesamt 100 Euro monatlich von dem
Einkommen aus Erwerbstätigkeit abzusetzen. Beträgt das monatliche Einkommen aus Erwerbstätigkeit
mehr als 400 Euro, gilt Satz 1 nicht, wenn die oder der erwerbsfähige Leistungsberechtigte
nachweist, dass die Summe der Beträge nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 5 den Betrag
von 100 Euro übersteigt
Es gibt nun mal keinen halben Telefonanschluss etc.
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Re: Angemessene Versicherungen
Liest sich für mich als Laie gut. Kann also nicht den Ziegenpeter anschmeißen....
Nur dat hier ist mir aufgefallen.:
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Klägers auf Geschäftsreisen begleitet werde, da der Kunde nur über
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Re: Angemessene Versicherungen
Die Verbindungen waren auf den Tel.Rechnungen genau aufgeführt. Unkenntlich hatte ich die gewählten Tel.Nr. sowie Beträge gemacht. Und expliziert auf den Rechnungen "rumgeschmiert": 2/3 betrieblich und 1/3 privat. Weiß nicht ob man das auch bei 1 Leitung machen kann. Ich habe 3 Nr. und nie Probleme.
Günnis Hinweis wegen der Pauschalen solltest Du einbauen.
Günnis Hinweis wegen der Pauschalen solltest Du einbauen.
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