Erstattung an's JC und Privatinso

Antworten
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89393
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Erstattung an's JC und Privatinso

#1

Beitrag von Koelsch »

Isch hätt do jään ens widder ne Problemsche.

Aus dem ALG II Bezug ausgeschiedener eLB wird mit einer klitzekleinen Rückforderung seitens des JC im 5-stelligen Bereich aus den Jahren 2013 und 2014 konfrontiert. Gerade eben trudelte der ablehnende Widerspruchsbescheid dazu ein. Klage ist noch nicht eingereicht.

Aber nur mal laut gedacht, Klage bliebe erfolglos. Ginge dann nicht die schöne Rückforderung des JC in die Insolvenzmasse ein, wenn Ex-eLB jetzt Privatinso beantragen würde und könnte er dann nach der Restschuldbefreieung dem JC den :Steinbrueck: zeigen?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30885
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Erstattung an's JC und Privatinso

#2

Beitrag von kleinchaos »

Die Frage ist, ob die Überzahlung schuldhaft verursacht wurde. Denn Schulden aus Straftaten gehen nicht in die Privatinso ein.

Ob dann aber nach der Wohlverhaltensphase das JC der RSB zustimmt?
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22158
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Erstattung an's JC und Privatinso

#3

Beitrag von Olivia »

Restschuldbefreiung gilt glaube ich nur für privatrechtliche Forderungen. Ob die Rückforderung des JC einer solchen gleichgestellt ist, wage ich zu bezweifeln.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Erstattung an's JC und Privatinso

#4

Beitrag von Günter »

Sehe ich anders und damit stehe ich nicht alleine

http://www.ra-franzke.de/beratung/verbr ... uldenfrei/
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22158
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Erstattung an's JC und Privatinso

#5

Beitrag von Olivia »

:Daumenhoch: Das wusste ich noch nicht! Dann sollte sich wohl auch die Forderung des JC erübrigen, sofern kein "Vorsatz" vorlag.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89393
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Erstattung an's JC und Privatinso

#6

Beitrag von Koelsch »

Vorsatz lag mit Sicherheit nicht vor. Das "Übliche" halt - pessimistische vEKS, dann kam's besser und zusätzlich kam JC und meinte an den Betriebsausgaben "sägen" zu müssen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8233
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Erstattung an's JC und Privatinso

#7

Beitrag von tigerlaw »

1. Fast alle Forderungen unterfallen der Restschuldbefreiung, gucksu § 302 InsO

2. @ Olli: Mit "glaube ich" kann man keine Rechtsfragen definitiv klären, zumindest nicht als einzigem Angangspunkt ...
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22158
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Erstattung an's JC und Privatinso

#8

Beitrag von Olivia »

Ich möchte mich für den Beitrag und die daraus entstandene Verwirrung entschuldigen.
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8233
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Erstattung an's JC und Privatinso

#9

Beitrag von tigerlaw »

Nee, Olli, mich hast Du nicht verwirrt.

Nur: lass Dir doch mal von Prof. Gockel die Treffer von "Restschuldbefreiung" im Netz aufzeigen, dann triffst Du schon eher einen richtigen Hinweis ...
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22158
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Erstattung an's JC und Privatinso

#10

Beitrag von Olivia »

Ich war mir da so sicher, dass Steuerschulden nicht von der Restschuldbefreiung umfasst sind, dass ich das Posting ohne vorheriges googeln geschrieben hatte. Ich meine, das mehrfach im Fernsehen in Ratgeber-Sendungen so gehört zu haben. Aber es stimmte halt inhaltlich nicht! :verlegen:
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89393
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Erstattung an's JC und Privatinso

#11

Beitrag von Koelsch »

Auch Steuerschulden fallen im Normalfall in die Insomasse, was anderes kann z.B. bei nicht abgeführtet USt. gelten, das dürfte eine deliktische Forderung sein. So z.B. OLG D - I-7 U 198/11
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Antworten

Zurück zu „Widerspruch, Klage und sonstige Möglichkeiten, sich zu wehren“