Eilantrag beim Sozialgericht, um vorläufige Bewilligung zu erwirken

Leandereth
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Re: Eilantrag beim Sozialgericht, um vorläufige Bewilligung zu erwirken

#51

Beitrag von Leandereth »

Ich danke Euch allen. Nein es ist noch nicht raus da das Geld noch nicht eingegangen ist. Wir werden den letzten Punkt streichen. Danke Euch :-)
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marsupilami
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Re: Eilantrag beim Sozialgericht, um vorläufige Bewilligung zu erwirken

#52

Beitrag von marsupilami »

Da nich' für!
Signatur?
Muss das sein?
Leandereth
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Re: Eilantrag beim Sozialgericht, um vorläufige Bewilligung zu erwirken

#53

Beitrag von Leandereth »

Wir haben nun auch ein Schreiben vom Sozialgericht bekommen, das dem Eilantrag damit abgeholfen wäre, und eine verfahrensbeendende Erklärung benötigt wird. Wir würden uns aber gerne die Kosten erstatten lassen (Papier, Toner, Einschreibekosten, nochwas?). Wie wäre dort vorzugehen?

Danke und lieben Gruß
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Koelsch
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Re: Eilantrag beim Sozialgericht, um vorläufige Bewilligung zu erwirken

#54

Beitrag von Koelsch »

Einfach schreiben, Verfahren ist beendet unter der Maßgabe, dass die dem Antragsteller entstandenen, notwendigen Kosten vom Antragsgegner ausgezahlt werden.

Wobei da der nächste Streitpunkt vorprogrammiert ist - Toner und Papierkosten wirst Du nicht nachweisen können, und selbst beim Porto verlangt JC jeweils Quittungen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Eilantrag beim Sozialgericht, um vorläufige Bewilligung zu erwirken

#55

Beitrag von Olivia »

Pauschale geltend machen?
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Koelsch
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Re: Eilantrag beim Sozialgericht, um vorläufige Bewilligung zu erwirken

#56

Beitrag von Koelsch »

Machen kann man, aber wird mit ziemlicher Sicherheit vom JC nicht anerkannt. Pauschalen gibt's nach JC Meinung nur für Anwälte
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
schimmy
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Re: Eilantrag beim Sozialgericht, um vorläufige Bewilligung zu erwirken

#57

Beitrag von schimmy »

Papierkosten für Kopien... pro Kopie = 0,20 Cent ?

Quittung für den Toner und über die Höhe des Einschreibens würde ich mit einreichen.

Rechtsfähigen Bescheid Verlangen.
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