Eilantrag beim Sozialgericht, um vorläufige Bewilligung zu erwirken

Olivia
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Re: Eilantrag beim Sozialgericht, um vorläufige Bewilligung zu erwirken

#26

Beitrag von Olivia »

Wenn die Steuerrückzahlung von 1300 € bereits durch finanzielle Löcher stopfen verbraucht ist, steht das Geld auch nicht mehr zur Verfügung. Somit ist meiner Meinung nach weiterhin Eilbedürftigkeit am Gericht gegeben. Dem Jobcenter dürfte das natürlich nicht gefallen, denn es würde die Rückzahlung bestimmt gerne in einem Stück anrechnen. So aber kann es wohl nur gegen künftigen Leistungsbezug aufrechnen.

Das Jobcenter möchte bestimmt detailliert wissen, wieso es eine derart hohe Steuerrückzahlung gegeben hat. Aus deren Sicht deutet das vielleicht auf verborgene Einkommensquellen hin. Möglicherweise wollen die nicht nur den Steuererstattungsbescheid sehen, sondern auch die Unterlagen, die ursprünglich zu diesem Steuerfall geführt haben.
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marsupilami
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Re: Eilantrag beim Sozialgericht, um vorläufige Bewilligung zu erwirken

#27

Beitrag von marsupilami »

Nicht wirklich.

Ich bin bei weitem nicht so beschlagen wie Koelsch, aber auch ich hab noch nie nichts von so einer 3-Wochen-Regelung gelesen oder gehört.
Abgesehen davon sind 3 Wochen eine ziemlich "krumme" Zahl.
Schon von daher hab ich Bedenken ob der Richtigkeit dieser Angabe.

Die Steuernachzahlung bereitet mir Bauchweh.
Als alter Schwarzseher wage ich die Behauptung, dass man rumzicken wird, weil Ihr das nicht gleich gemeldet habt.
Egal ob JC oder SG und da jetzt keine Miesen auf dem Konto sind, wird eine Eilbedürftigkeit vermutlich nicht mehr als wirklich dringend gesehen.

Andererseits: wenn Du beim SG eben nicht drängelst, wird vermutlich erst dann was in Bewegung kommen, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.
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Olivia
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Re: Eilantrag beim Sozialgericht, um vorläufige Bewilligung zu erwirken

#28

Beitrag von Olivia »

Und wenn beim Sozialgericht nicht gedrängelt wird, ist das aus Sicht des Jobcenters erst recht ein Hinweis auf versteckte Einnahmen.
Leandereth
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Re: Eilantrag beim Sozialgericht, um vorläufige Bewilligung zu erwirken

#29

Beitrag von Leandereth »

@Olivia:
Die Steuerrückzahlung für 2016 im April 2017 in der Höhe kam deshalb zustande, da mein Mann vom 27. Oktober 2016 bis 31. Dezember 2016 Vollzeit gearbeitet hatte in einer Krankheitsvertretung. Da er davor das ganze Jahr ALG2 bezog, ich bis maximal August nur Bafög und meinen MiniJob, hatten wir unterm Strich als Ehepaar so wenig Verdienst, das die kompletten gezahlten Steuern aus diesem Zeit wieder erstattet wurden.

@marsupilami:
Also Nothilfe würde wahrscheinlich nichts bringen, auch wenn wir jetzt schon absehbar mit den Kosten für Krankenkasse, Gas und Strom die auf uns bis 18. Mai zukommen für den Restmonat für zwei Personen nur noch ca.100,- Euro für Nahrung, Hygieneartikel und alles andere haben werden, es sei denn wir gehen ins Minus?

Bisher wurden schon um überhaupt bis zu diesem Punkt zu überleben ein Darlehen angenommen, sonst hätten wir bereits ein Minus von -250,- Euro (ohne Steuernachzahlung läge das sogar bei -1.550,- Euro...)

Nothilfe mit dieser Argumentation also beim SG beantragen ohne Nennung der Steuerrückzahlung? Was sollte man dazu an Unterlagen noch mitbringen?

Lieben Dank,
Lea
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Koelsch
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Re: Eilantrag beim Sozialgericht, um vorläufige Bewilligung zu erwirken

#30

Beitrag von Koelsch »

Nur eine eindringliche Schilderung, was an Ausgaben inkl. Lebensmitteln "vor der Tür" steht und erneut der deutliche Hinweis "Tasche leer", wie bereits im Eilantrag dargelegt.

Zusätzliche Unterlagen würde ich nicht vorlegen, die könnten eher zu einer weiteren Verzögerung führen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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marsupilami
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Re: Eilantrag beim Sozialgericht, um vorläufige Bewilligung zu erwirken

#31

Beitrag von marsupilami »

Jep!
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kleinchaos
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Re: Eilantrag beim Sozialgericht, um vorläufige Bewilligung zu erwirken

#32

Beitrag von kleinchaos »

Wobei so mancher Richter dazu neigt, Mietzahlung als erstmal nicht so notwendig zu betrachten, man solle vorrangig physisch überleben.
Welch ein Hohn
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Re: Eilantrag beim Sozialgericht, um vorläufige Bewilligung zu erwirken

#33

Beitrag von Olivia »

So könnte bei Mietzahlungen Eilbedürftigkeit aus Sicht des Jobcenters bzw. SG sogar erst dann vorliegen, wenn eine Räumungsklage anhängig ist.
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tigerlaw
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Re: Eilantrag beim Sozialgericht, um vorläufige Bewilligung zu erwirken

#34

Beitrag von tigerlaw »

Das mit den Mietzahlungen stimmt. Bei Leandereth ist es auch so, dass der Antrag bereits im April eingereicht wurde, und da kann es wie gesagt schon etwas an der Eilbedürftigkeit kratzen, wenn die Maimiete pünktlich gezahlt wird. Andererseits wird durch diese Rechtsansicht den eLB ein rechtswidriges Handeln abverlangt ("pacta sunt servanda", wie schon F.J.Strauß selig sagte), und sie werden in Kostenrisiken geprügelt.

Es wäre jedenfalls (in anderen gleichartigen Fällen) wohl unschädlich, zuerst am Monatsersten die Miete zu bezahlen und dann am 2. beim Gericht aufzuschlagen, dann ist tatsächlich "Tasche leer".
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Eilantrag beim Sozialgericht, um vorläufige Bewilligung zu erwirken

#35

Beitrag von Leandereth »

@tigerlaw: Der Antrag wurde am 06.März eingereicht. Ändert das etwas? Wir reden doch vom Antrag auf Leistungen nach ALG2?
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tigerlaw
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Re: Eilantrag beim Sozialgericht, um vorläufige Bewilligung zu erwirken

#36

Beitrag von tigerlaw »

Für "Eilantrag" ist das schon eine stolze Verfahrensdauer!

In welchem Bundesland lebt ihr?
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Eilantrag beim Sozialgericht, um vorläufige Bewilligung zu erwirken

#37

Beitrag von Leandereth »

Entschuldige... Eilantrag war wirklich Anfang April.

Ich dachte es geht um die Leistungen nach ALG2. Wir sind aus Berlin.
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Re: Eilantrag beim Sozialgericht, um vorläufige Bewilligung zu erwirken

#38

Beitrag von Leandereth »

Heute ging nun die Antwort des Sozialgerichts ein, in dem die Richterin nochmals darum bittet die weiteren mit Schreiben vom 03.05.2017 vom JC nachgeforderten Unterlagen (wir haben bereits über 100 DIN A4 Seiten nachgereicht) bei einer persönlichen Vorsprache einzureichen, damit die Leistungen (zumindest vorläufig) bewilligt werden können.

Einleitend schrieb die Richterin dass ihr der Verwaltungsvorgang des JC noch nicht vorliegt und sie daher selbst anhand der Verwaltungsakte nicht überprüfen kann welche Unterlagen wir eingereicht haben. Um Stellungnahme innerhalb von 5 Tagen wir gebeten.

Dazu sei angemerkt:

Wir haben dem Sozialgericht bei Antrag des Eilantrags 64 Seiten samt Fax-Sendebericht (eingegangen beim JC) eingereicht, was wir bereits nachgereicht hatten. Weitere 40 Seiten kamen zuletzt hinzu die wir dem Sozialgericht zur Dokumentation ebenfalls zufaxten, die wir dem JC auf eine weitere Anfrage per Fax an dieses nachgereicht hatten (inklusive Fax-Sendebeleg an das JC).

Wir haben insgesamt bereits über 100 Seiten an das Jobcenter nachgereicht, alle diese nachgereichten Unterlagen liegen ebenfalls dem Sozialgericht vor mit entsprechenden Fax-Sendeberichten das diese Unterlagen beim JC eingegangen sind.

Verpasse ich hier irgendwas?

Mein Mann war krank im ganzen Zeitraum und ist noch weiterhin krank, trotzdem soll er laut Sozialgericht die Unterlagen persönlich einreichen, es ist nicht klar ob wir die besagten von uns ans SG eingereichten Unterlagen eingereicht haben (es obliegt doch dem Gericht dies mit dem JC abzuklären und auf Basis dieser nun bereits schon vorliegenden Unterlagen eine Entscheidung zu treffen). Kann es sein das die Richterin keine Lust hat sich durch die ganzen Daten zu wühlen?

Danke und wütend über alles, Lea
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Re: Eilantrag beim Sozialgericht, um vorläufige Bewilligung zu erwirken

#39

Beitrag von Koelsch »

Ja, da kann man sich nur aufregen - bringt aber nix. Wenn SG das so wünscht, schnapp Dir die Unterlagen erneut und bring es persönlich, gegen Empfangsbestätigung dort hin. Wenn Du da jetzt über muss ich/muss ich nicht, habt ihr/braucht ihr nicht diskutierst, verzögert sich die Sache weiter.

Das SG hat ja sehr deutlich (für ein Gericht) gesagt: Was soll der ganze Quatsch, JC, mach 'ne vorläufige Bewilligung und ich hab den Sch... vom Tisch.
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Re: Eilantrag beim Sozialgericht, um vorläufige Bewilligung zu erwirken

#40

Beitrag von Leandereth »

Tausend Dank dir. WIr warten auf Atwort... alles was ging ist nachgereicht und ebenfalls dem SG gemeldet und die Personenidentifikation ebenfalls gemacht.
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Koelsch
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Re: Eilantrag beim Sozialgericht, um vorläufige Bewilligung zu erwirken

#41

Beitrag von Koelsch »

Dann drück ich mal die Däumchen, dass es jetzt flott geht :Daumen: :Daumen:
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Re: Eilantrag beim Sozialgericht, um vorläufige Bewilligung zu erwirken

#42

Beitrag von schimmy »

Alles gute,das ihr schnell zu eurem recht kommt!
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Re: Eilantrag beim Sozialgericht, um vorläufige Bewilligung zu erwirken

#43

Beitrag von Leandereth »

Danke Euch allen.

Ich habe da heute mal angerufen. Der Bescheid wurde gestern endlich erlassen (allerdings nurvorläufig, warum auch immer nachdem wir nun alles eingereicht haben was gefordert wurde) und ist nur gültig bis August. War das nicht neuerdings so, das die gültig für ein Jahr sind um Bürokratie abzubauen? Nicht das die uns bei der Weiterbewilligung (wenn nötig) wieder so einen Zirkus liefern...
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marsupilami
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Re: Eilantrag beim Sozialgericht, um vorläufige Bewilligung zu erwirken

#44

Beitrag von marsupilami »

Wenn ein - vorläufiger - Bescheid erlassen wurde, dann wird in dem Bescheid normalerweise auch ausgeführt, warum selbiger nur vorläufig gelten soll.
Vorläufige Bescheide sind i.d.R. immer enger befristet als "normale".

Also warten bis der Bescheid mit Begründung da ist, dann sieht man weiter.
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Re: Eilantrag beim Sozialgericht, um vorläufige Bewilligung zu erwirken

#45

Beitrag von Olivia »

Bei einem Verlängerungsantrag müssen dann aber nicht wieder alle Unterlagen neu vorgelegt werden, sondern nur falls sich in einem Bereich Änderungen ergeben haben. So hofft man jedenfalls.
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Re: Eilantrag beim Sozialgericht, um vorläufige Bewilligung zu erwirken

#46

Beitrag von Leandereth »

Ich danke Euch. Wir müssen nun die Steuerrückzahlung angeben. Dazu folgender Text:

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider ist, aufgrund von Krankheit, Chaos und Bürokratie im Zuge der Nachreichung von über 120 DIN A4 Seiten, der Umstand untergegangen, das wir am 10. April (Zufluss April) eine Steuernachzahlung in Höhe von 1.654,- Euro erhielten. Leider ist auch das Schreiben des Finanzamt mit dieser Ankündigung in der Briefeflut des JC untergegangen. Dies möchten wir hiermit nachholen. Diese Steuerrückzahlung für das Jahr 2016 ergibt sich aus dem Umstand, dass durch mein Einkommen Oktober 2016 bis Dezember 2016 (bereits nachgewiesen), der davor bestehenden Arbeitslosigkeit als auch dem Umstand das meine Frau als Studentin sehr wenig Einkommen hat, so wenig an Einkommen zur Verfügung stand, das die im Zeitraum der Anstellung angefallenen Steuern komplett erstattet wurden. Sie finden anbei die dazu gehörige Mitteilung des Finanzamt.

Mit freundlichen Grüßen,

Kann das so raus? Danke und euch einen schönen Samstag, Lea
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Re: Eilantrag beim Sozialgericht, um vorläufige Bewilligung zu erwirken

#47

Beitrag von Koelsch »

Ich denke, das kann raus
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Re: Eilantrag beim Sozialgericht, um vorläufige Bewilligung zu erwirken

#48

Beitrag von Olivia »

Darauf kommt dann bestimmt bald eine Aufrechnung oder Aufforderung zur Erstattung von Leistungen.
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marsupilami
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Re: Eilantrag beim Sozialgericht, um vorläufige Bewilligung zu erwirken

#49

Beitrag von marsupilami »

Ist das schon raus oder lohnt es sich noch, meinen Senf dazuzugeben?
Sehr geehrte Damen und Herren,

leider ist - aufgrund von Krankheit, Chaos und Bürokratie - im Zuge der Nachreichung von über 120 Seiten angeforderter Unterlagen der Umstand untergegangen, das wir am 10. April (Zufluss April) eine Steuernachzahlung in Höhe von 1.654,- Euro erhielten. Bedauerlicherweise ist auch das Schreiben des Finanzamt mit der entsprechenden Ankündigung in der Briefeflut des JC untergegangen.
Mit diesem Schreiben holen wird die Mitteilung des Zuflusses dieses Geldeinganges nach.

Diese immense Steuererstattung für das Jahr 2016 ergibt sich aus:
  • Arbeitslosigkeit Januar - September 2016 (bereits nachgewiesen)
  • Einkommen Oktober 2016 bis Dezember 2016 (bereits nachgewiesen)
  • geringfügiges Einkommen meiner Frau (bereits nachgewiesen)
Sie finden anbei die dazu gehörige Mitteilung des Finanzamt.

Ich bedauere dieses Versäumnis sehr/zu tiefst und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Ich bin etwas irritiert.
Oben wird geschrieben, dass das Schreiben des Fi-Amtes untergegangen ist, im letzten Satz wird eine Mitteilung des Fi-Amtes zum Schreiben beigelegt. :kopfkratz:
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Re: Eilantrag beim Sozialgericht, um vorläufige Bewilligung zu erwirken

#50

Beitrag von Olivia »

Stimmt, das ist irgendwie unlogisch.
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