Im Februar wurde dem Forderungsmanagement lapidar geantwortet:
Vertragsgegenstandsnummer:
Ihre Mahnung vom 1.2.2017 ist gegenstandslos. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Auftraggeber, warum dieser Sie nicht darüber in Kenntnis setzt, dass die Forderung nicht fällig ist.
Frage:
Ist eLB verpflichtet, den gelichen Sch... erneut zu schreiben? Wenn ja, wer zahlt ihm Porto und Briefumschlag? Muss man dann vermutlich per SG-Klage durchboxen, wenn der Widerspruch Erfolg hatte.